Zeiterfassung 2026: So machst du dein Unternehmen jetzt schon prüfsicher

Stell dir vor, du planst eine große Reise durch unbekanntes Terrain. Du weißt, dass ab einem bestimmten Datum die Straßenverkehrsordnung komplett neu geschrieben wird – aber du hast noch keinen aktuellen Straßenatlas und dein Navi läuft auf veralteter Software. Genau in dieser Situation befinden sich derzeit viele Geschäftsführer und HR-Leiter kleiner Betriebe, wenn es um die Zeiterfassung 2026 prüfsicher geht. Die gesetzlichen Vorgaben verschärfen sich tiefgreifend, die Anforderungen an Prüfsicherheit steigen rasant – und wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche Bußgelder und abmahnende Betriebsräte.
Doch keine Sorge: Dieser Artikel ist dein aktueller Wegweiser durch den Gesetzesdschungel. Du erfährst, welche konkreten Neuerungen ab 2026 auf dich zukommen, was „prüfsicher“ im Alltag wirklich bedeutet und wie du schon heute ein System aufbaust, das sowohl dem Finanzamt als auch dem Zoll Paroli bietet. Denn eines ist klar: Die Zeiten, in denen eine handschriftliche Stundenzettel-Sammlung im Schrank ausreichte, sind endgültig vorbei. Laut Haufe bringt der Jahreswechsel 2025/2026 tiefgreifende Veränderungen für Personalabteilungen – und wer jetzt vorbereitet ist, spart Zeit, Aufwand und Risiken.
Inhaltsverzeichnis
- Warum 2026 der Wendepunkt für die Zeiterfassung ist
- Was „prüfsicher“ wirklich bedeutet
- Systematische Zeiterfassung: Die drei Säulen
- Vertrauensarbeitszeit: Fallstricke und Lösungen
- Digitale Systeme im Vergleich
- Schritt-für-Schritt-Umsetzungsplan
- FAQ: Die wichtigsten Fragen
- Fazit
Warum 2026 der Wendepunkt für die Zeiterfassung ist
Der Countdown läuft. Ab 2026 treten nicht nur punktuelle Gesetzesänderungen in Kraft – es entsteht ein ganz neues Pflichtengeflecht für Arbeitgeber. Das Haufe-Whitepaper „Jahreswechsel 2025/2026“ zeigt kompakt und praxisnah, welche gesetzlichen Neuerungen du kennen musst und wie du diese digital umsetzt. Kernpunkt: Die Arbeitszeiterfassung wird zu einer zentralen Compliance-Aufgabe.
Die rechtliche Basis dafür wurde bereits vor Jahren gelegt. Bereits im Mai 2019 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Arbeitgeber ein System einrichten müssen, mit dem die von jedem Beschäftigten geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann (EuGH, Urteil vom 14.05.2019 – C‑55/18). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) folgte diesem Vorgaben mit seinem Beschluss vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) und bestätigte ausdrücklich die Verpflichtung des Arbeitgebers nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen.
Was bedeutet das konkret für 2026? Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, das neue Tariftreuegesetz und verschärfte Kontrollen durch Finanzamt und Zoll verlangen faktisch nach einem lückenlosen, revisionssicheren System. Kleine Betriebe mit 5 bis 50 Mitarbeitenden sind dabei nicht ausgenommen – im Gegenteil: Gerade fehlende Betriebsräte und knappe Ressourcen machen eine proaktive Vorbereitung unverzichtbar.
Die gute Nachricht: Wer jetzt startet, hat noch genügend Zeit, das richtige System zu wählen, Mitarbeiter zu schulen und Prozesse zu testen. Du vermeidest das teure Feuerwehrgeschäft im letzten Moment und legst gleichzeitig die Grundlagen für eine effizientere Personalplanung.
Was „prüfsicher“ wirklich bedeutet
„Prüfsicher“ ist mehr als ein Schlagwort – es ist ein rechtlicher Zustand, der drei Kernelemente umfasst: Vollständigkeit, Manipulationssicherheit und Nachvollziehbarkeit. Ohne diese drei Säulen hält deine Zeiterfassung einer Betriebsprüfung nicht stand.
Vollständigkeit bedeutet, dass jede Minute erfasst ist. Nicht nur die Kernarbeitszeit, sondern auch Überstunden, Bereitschaftsdienste, kurze Arbeitsunterbrechungen und mobile Arbeit. Laut Haufe müssen Unternehmen ein System etablieren, das lückenlos alle Arbeitszeiten dokumentiert. Lücken im System sind wie Löcher im Dach – irgendwann regnet es herein.
Manipulationssicherheit verlangt, dass einmal erfasste Daten nicht nachträglich unbemerkt geändert werden können. Das schließt sowohl den Zugriff durch Mitarbeiter als auch durch Vorgesetzte ohne Audit-Trail aus. Jede Korrektur muss protokolliert werden: wer, wann, warum. Papierstundenzettel, die nachträglich mit dem Bleistift angepasst werden, sind das Gegenteil von manipulationssicher.
Nachvollziehbarkeit schließlich bedeutet, dass du jederzeit belegen kannst, wie die Arbeitszeit entstanden ist. Das reicht von der Erfassung über die Genehmigung bis zur Abrechnung. Prüfer vom Zoll oder Finanzamt wollen sehen, dass deine Lohnabrechnung auf konkreten, überprüfbaren Zeiten basiert.
| Kriterium | Prüfsicher | Nicht prüfsicher |
|---|---|---|
| Erfassung | Automatisch, zeitstempelgenau | Handschriftlich, nachträglich |
| Speicherung | Revisionssicher, backupsicher | Lokal, ohne Versionierung |
| Änderungen | Audit-Trail protokolliert | Ohne Protokoll, löschbar |
| Zugriff | Rollenbasiert, MFA-geschützt | Ohne Berechtigungskonzept |
Eine weitere Dimension ist die rechtzeitige Erfassung. Das ArbSchG verlangt, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit erfasst werden. Was aber, wenn ein Mitarbeiter vergisst? Prüfsichere Systeme haben Mechanismen zur Erinnerung und zur nachträglichen, markierten Ergänzung. Wichtig: Auch diese Nachträge müssen transparent sein.
Systematische Zeiterfassung: Die drei Säulen
Ein prüfsicheres System baut auf drei Säulen auf: Erfassung, Dokumentation und Auswertung. Fehlt eine Säule, wackelt das gesamte Gebäude.
Säule 1: Erfassung
Hier geht es um den Moment, in dem die Arbeitszeit entsteht. Der EuGH hat klar gemacht: Die Messung muss objektiv sein. Das schließt reine Selbsteinschätzung aus. Praxistaugliche Methoden sind:
- Terminal mit NFC/Chip: Der Mitarbeiter stempelt physisch an einem Gerät. Das Terminal GEN5 oder GEN5 mini mit NFC plus PIN ist dafür prädestiniert – es erzeugt einen unveränderbaren Zeitstempel.
- Mobile App mit GPS-Geofencing: Für Außendienstmitarbeiter oder Homeoffice. Wichtig: Der Standort wird nur beim Stempelvorgang erfasst, nicht dauerhaft getrackt.
- Browser-basierte Stempelung: Für rein digitale Arbeitsplätze mit IP-Freigabe.
Der entscheidende Punkt: Die Erfassung muss für alle Mitarbeiter gleichermaßen gelten – auch bei Vertrauensarbeitszeit. Das BAG hat in seinem Beschluss vom 13. September 2022 klargestellt, dass die arbeitsschutzrechtliche Pflicht zur Zeiterfassung unabhängig vom Arbeitszeitmodell besteht. Für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG ist die Rechtslage umstritten; eine ausdrückliche Ausnahme ist bislang gesetzlich nicht geregelt.
Säule 2: Dokumentation
Die erfassten Daten müssen revisionssicher gespeichert werden. Das bedeutet:
- Speicherung in Deutschland oder EU mit DSGVO-konformem Hosting
- Automatische Backups mindestens täglich
- Unveränderbarkeit der Rohdaten (WORM-Prinzip)
- Aufbewahrungsfrist: Mindestens zwei Jahre nach § 16 Abs. 2 ArbZG; steuerliche Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO können darüber hinausgehen.
„Jede Änderung eines einmal gespeicherten Zeiteintrags muss protokolliert sein: wer hat was wann und warum geändert.“ – Diese Forderung nach einem vollständigen Audit-Trail ist das Kernstück prüfsicherer Systeme.
Säule 3: Auswertung
Daten ohne Nutzen sind digitaler Ballast. Prüfsichere Systeme bieten:
- Automatische Überschreitungsmeldungen (z. B. bei 10-Stunden-Tag)
- Exporte für Lohnabrechnung nach DATEV oder anderen Systemen
- Reports für Betriebsprüfungen mit einem Klick
- Schnittstellen zum Personalmanagement
Die Auswertung muss zeigen, dass du die gesetzlichen Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) und Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG) einhältst. Auch das ist Teil der Prüfsicherheit.
Vertrauensarbeitszeit: Fallstricke und Lösungen
Vertrauensarbeitszeit klingt nach Freiheit – ist aber ein rechtliches Minenfeld. Viele Geschäftsführer glauben fälschlicherweise, dass bei Vertrauensarbeitszeit keine Zeiterfassung nötig sei. Das Gegenteil ist der Fall.
Der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 hat die EuGH-Vorgaben für das deutsche Recht konkretisiert:
„Arbeitgeber sind gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Beschäftigten zu erfassen.“
Diese Pflicht gilt uneingeschränkt auch für Vertrauensarbeitszeit. Die Begründung: Nur so kann der Arbeitgeber seine arbeitsschutzrechtlichen Fürsorgepflichten erfüllen und die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten überprüfen.
Die drei größten Fallstricke:
1. Selbsteinschätzung statt Objektivität: Wenn du deinen Mitarbeitern sagst „schätzen Sie mal, wie viel Sie gearbeitet haben“, verstößt du gegen das EuGH-Urteil. Selbst bei Vertrauensarbeitszeit brauchst du ein objektives Erfassungssystem.
2. Fehlende Dokumentation bei Überstunden: Vertrauensarbeitszeit führt oft zu unausgesprochenen Überstunden. Ohne Erfassung kannst du nicht beweisen, dass du die gesetzlichen Grenzen eingehalten hast – und haftest im Streitfall.
3. Keine Trennung von Arbeits- und Pausenzeit: Auch bei Vertrauensarbeitszeit müssen Pausen klar separiert sein. Ein System, das nur die reine Anwesenheit misst, reicht nicht.
Praktikable Lösungen für kleine Betriebe:
- Flexibles Stempelsystem: Mitarbeiter stempeln nicht alle Tasks, sondern nur Beginn/Ende des Arbeitstags und Pausen. Das reicht für die Rechtssicherheit.
- Wöchentliche Plausibilisierung: Der Vorgesetzte sieht sich die Zeiten kurz an und bestätigt sie mit einem Klick.
- Transparenz: Kommuniziere klar: Zeiterfassung ist kein Misstrauensbeweis, sondern rechtlicher Schutz für beide Seiten.
Die Haufe-Analyse betont: Wer jetzt bei Vertrauensarbeitszeit auf Zeiterfassung verzichtet, läuft Gefahr, bei einer Betriebsprüfung als nicht konform eingestuft zu werden.
Digitale Systeme im Vergleich: Was passt zu deinem Betrieb?
Nicht jedes System ist für jedes Unternehmen geeignet. Die Wahl hängt von Branche, Mitarbeiterstruktur und Arbeitsmodellen ab.
| Kriterium | Terminal-basiert | App-basiert | Hybrid |
|---|---|---|---|
| Für wen? | Produktion, Büro mit festem Standort | Außendienst, Homeoffice | Gemischte Teams |
| Erfassung | NFC-Chip + PIN | Smartphone + GPS | Kombination |
| Kosten | Hardware + Software | Nur Software | Beides |
| Akzeptanz | Sehr hoch (einfach) | Hoch (gewöhnungsbedürftig) | Hoch (flexibel) |
Terminal-basiert ist die klassische Lösung für kleine Handwerksbetriebe oder Büros mit festen Arbeitsplätzen. Der Vorteil: Die Hemmschwelle ist gering, die Erfassung objektiv. Ein Terminal wie das GEN5 mini kann an zentraler Stelle aufgestellt und sofort genutzt werden.
App-basiert eignet sich für Dienstleister mit Außendienstmitarbeitern. Wichtig: Die App muss Offline-Fähigkeit bieten (z. B. im Keller ohne Empfang) und darf nur den Standort beim Stempeln erfassen – nicht dauerhaft tracken.
Hybrid kombiniert beide Welten und ist ideal für Betriebe mit gemischten Teams. Die Herausforderung: Du musst zwei parallele Prozesse verwalten.
Entscheidungskriterien für kleine Betriebe:
- DSGVO-Konformität: Ist der Serverstandort in der EU? Gibt es eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?
- Revisionssicherheit: Werden Rohdaten unveränderbar gespeichert?
- Exportmöglichkeiten: Kannst du Daten für DATEV-Export oder deine Steuerkanzlei exportieren?
- Support: Gibt es deutschsprachigen Support, der auch arbeitsrechtliche Fragen beantwortet?
Laut Haufe solltest du bei der Auswahl auch auf Zertifizierungen achten – etwa nach ISO 27001 für Informationssicherheit.
Schritt-für-Schritt-Umsetzungsplan für 2026
Jetzt kommt’s zur Tat. Dieser Plan führt dich in sechs Monaten zur prüfsicheren Zeiterfassung.
Phase 1: Analyse (Oktober–November 2025)
- Inventar: Welche Arbeitszeitmodelle hast du? Wer arbeitet wo?
- Rechtscheck: Lass deinen Arbeitsvertrag und Betriebsvereinbarungen prüfen.
- Anforderungskatalog: Definiere, welche Features du wirklich brauchst (z. B. Pausenmanagement).
Phase 2: Systemauswahl (Dezember 2025–Januar 2026)
- Anbietervergleich: Fordere mindestens drei Angebote an.
- Testphase: Lass 2–3 Mitarbeiter das System testen.
- Vertragsprüfung: Achte auf Kündigungsfristen und Preisstaffeln.
Phase 3: Einführung (Februar–März 2026)
- Schulung: Trainiere alle Mitarbeiter (15 Minuten reichen).
- Pilotphase: Starte mit einer Abteilung, dann Rollout.
- Kommunikation: Erkläre warum – nicht nur was.
Phase 4: Dokumentation (April 2026)
- Prozessbeschreibung: Dokumentiere, wie die Zeiterfassung läuft.
- Audit-Trail-Test: Probiere aus, ob Änderungen protokolliert werden.
- Sicherheitskopien: Prüfe, ob Backups automatisiert laufen.
Wichtige To-dos parallel:
- Betriebsrat informieren: Auch wenn keiner vorhanden ist – dokumentiere die Information.
- Arbeitsverträge anpassen: Passe § über Arbeitszeit und Zeiterfassung an.
- Datenschutz-Folgeabschätzung: Pflicht bei neuen Verarbeitungsverfahren.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Zeiterfassung 2026
Brauche ich wirklich ein System, wenn ich nur 5 Mitarbeiter habe?
Ja, absolut. Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeit-erfassung nach § 3 ArbSchG und dem EuGH-Urteil kennt keine Größenausnahme. Für 5 Mitarbeiter reicht ein einfaches App-basiertes System völlig aus – aber es muss objektiv und manipulationssicher sein. Eigenständige Stempelung per Smartphone ist dabei vollkommen ausreichend.
Was passiert bei Betriebsprüfung, wenn meine Zeiterfassung Lücken hat?
Das kann teuer werden. Der Zoll kann Bußgelder nach § 22 ArbZG verhängen – bis zu 30.000 € pro Verstoß. Das Finanzamt kann zudem die Lohnabrechnung in Frage stellen und Nachzahlungen für Sozialversicherungen fordern. Noch schlimmer: Ein Betriebsrat kann abmahnen und Unterlassungsanspruch geltend machen.
Kann ich bei Vertrauensarbeitszeit auf Zeiterfassung verzichten?
Nein. Der BAG-Beschluss vom 13. September 2022 hat die EuGH-Vorgaben für das deutsche Recht konkretisiert: Die Pflicht zur Erfassung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit. Die Begründung liegt im Arbeitsschutz: Nur so kann der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht für die Einhaltung von Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten erfüllen.
Wie lange muss ich die Daten aufbewahren?
Mindestens zwei Jahre nach § 16 Abs. 2 ArbZG; steuerliche Aufbewahrungspflichten nach § 147 Abs. 3 AO können länger sein. Für Betriebsprüfungen empfiehlt sich jedoch eine Aufbewahrung von drei Jahren, da Prüfungen oft rückwirkend stattfinden.
Fazit
Die Zeiterfassung 2026 prüfsicher zu gestalten ist keine Hexerei – aber sie erfordert Planung und konsequentes Handeln. Die rechtlichen Weichen sind gestellt: EuGH-Urteil von 2019 und BAG-Beschluss von 2022 machen eine lückenlose, objektive Erfassung zur zwingenden Pflicht. Ab 2026 verschärfen sich die Kontrollen durch neue Gesetze wie die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und das Tariftreuegesetz.
Für dich als Geschäftsführer oder HR-Leiter kleiner Betriebe heißt das: Starte jetzt. Analysiere deine aktuellen Arbeitszeitmodelle, wähle ein manipulationssicheres System und führe es schrittweise ein. Die Investition lohnt sich dreifach: Sie schützt vor Bußgeldern, vereinfacht die Lohnabrechnung und stärkt das Vertrauen deiner Mitarbeiter durch Transparenz.
Der nächste logische Schritt ist die konkrete Systemauswahl. Vergleiche mindestens drei Anbieter, teste die Usability mit deinen Mitarbeitern und prüfe die Revisionssicherheit des Systems. So bist du nicht nur rechtssicher, sondern auch gut gerüstet für die Herausforderungen des Arbeitsmarktes 2026 und darüber hinaus.

