Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeitspanne, in der Beschäftigte ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen. Sie umfasst regelmäßig die vereinbarte tägliche oder wöchentliche Arbeitsdauer und unterliegt gesetzlichen Vorgaben, etwa zur Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausenregelung nach dem Arbeitszeitgesetz.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitszeit bezeichnet im Kern die Zeit, in der Beschäftigte ihre Arbeitsleistung zur Verfügung stellen. Sie beginnt in der Regel mit Arbeitsaufnahme am Arbeitsplatz oder im Homeoffice und endet mit Arbeitsende. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umfasst sie die tatsächliche Arbeitsleistung ohne Ruhepausen, aber einschließlich bestimmter Rüst-, Wege- oder Bereitschaftszeiten, wenn diese im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung als Arbeitszeit gelten.
Wesentliche Parameter sind die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit (z. B. 8 Stunden pro Tag, 40 Stunden pro Woche), Höchstarbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten zwischen zwei Einsätzen sowie Pausenregelungen. Für Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit gelten zusätzliche Schutzvorschriften. Auch andere Regelwerke wie Tarifvertrag Arbeitszeit, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge konkretisieren, wann Arbeitszeit anfängt und endet und wie mit Überstunden umzugehen ist.
Aus Unternehmenssicht ist Arbeitszeit die Grundlage für Einsatzplanung, Kalkulation von Projekten, Lohnabrechnung und die Einhaltung von Vorgaben zu Mindestlohn und Dokumentationspflichten, insbesondere bei Minijobs und bestimmten Branchen. Unklare Arbeitszeitregelungen führen schnell zu Streit über Überstunden, Erreichbarkeit oder Ausgleichsansprüche.
Digitale Zeiterfassungssysteme helfen, Arbeitszeit rechtssicher und transparent zu dokumentieren: Beginn, Ende und Pausen werden minutengenau erfasst, Arbeitszeitkonten automatisch geführt und Auswertungen für Lohnabrechnung oder Controlling bereitgestellt. So lassen sich Arbeitszeitmodelle (z. B. Gleitzeit, Teilzeit, Schichtarbeit, Remote Work) einfach abbilden und gleichzeitig die Anforderungen aus ArbZG und möglicher Aufzeichnungspflicht besser erfüllen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Gesetzliche Ruhepausen zählen in der Regel nicht zur Arbeitszeit. Wegezeiten können Arbeitszeit sein, wenn sie arbeitsbedingt anfallen (z. B. Fahrt zwischen Einsatzorten) und entsprechend geregelt oder üblich sind. Digitale Zeiterfassung kann Pausen und Wegezeiten klar trennen.
Nach dem Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich bis zu 8 Stunden werktäglich zulässig, ausnahmsweise bis zu 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen 8 Stunden nicht überschritten werden. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können Details näher regeln.
Im Homeoffice gelten dieselben arbeitszeitrechtlichen Vorgaben wie im Betrieb. Digitale Zeiterfassung per App oder Web-Zugang ermöglicht die minutengenaue Dokumentation von Beginn, Ende und Pausen und erleichtert die Einhaltung von Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.
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