Überstunden

Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte regelmäßige Wochen- bzw. Tagesarbeitszeit hinausgehen. Sie unterliegen gesetzlichen Grenzen, müssen erfasst werden und können bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Das Wichtigste in Kürze
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, etwa über 40 Stunden pro Woche laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Zu unterscheiden ist häufig zwischen betriebsinternen Begriffen wie „Mehrarbeit“ und dem gesetzlichen Begriff der „Mehrarbeit“ nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der sich auf Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit bezieht.
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten, ausweitbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt wieder 8 Stunden erreicht werden (§ 3 ArbZG). Zudem sind Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden einzuhalten (§ 5 ArbZG). Überstunden müssen sich in diesen Grenzen bewegen und dürfen meist nur angeordnet werden, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vorgesehen ist.
Für Überstunden kann ein Zuschlag gezahlt oder Freizeitausgleich gewährt werden. Wie genau Vergütung oder Ausgleich erfolgen, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag. Wichtig ist außerdem die Dokumentation: Für bestimmte Gruppen (z. B. Minijobber) besteht nach Mindestlohngesetz und Nachweisgesetz eine besondere Dokumentationspflicht, um die Einhaltung des Mindestlohns nachweisen zu können.
Digitale Zeiterfassung erleichtert den Umgang mit Überstunden erheblich. Beginn, Ende und Pausen der Arbeitszeit werden minutengenau erfasst, Überstunden automatisch berechnet und in Zeitkonten dargestellt. So lassen sich Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten besser überwachen und Ausgleichs- oder Vergütungsansprüche transparenter handhaben. Gleichzeitig reduziert sich der Aufwand für Lohnabrechnung und Auswertungen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Überstunden liegen vor, wenn die vertraglich oder tariflich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird, etwa mehr als 40 Stunden pro Woche. Ob sie vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Überstunden müssen grundsätzlich entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern sie wirksam angeordnet oder geduldet wurden. Pauschale Ausschlüsse im Arbeitsvertrag sind nur eingeschränkt zulässig und häufig auf eine bestimmte Anzahl von Stunden begrenzt.
Digitale Zeiterfassung erfasst Arbeitszeiten automatisch und weist Überstunden transparent pro Mitarbeitendem aus. Dadurch lassen sich Höchstarbeitszeiten kontrollieren, Zeitkonten führen und Vergütung oder Freizeitausgleich korrekt in die Lohnabrechnung übernehmen.
Verwandte Begriffe
Zeiterfassung einfach gemacht

Worauf wartest du noch?
Sag noch heute der Zettelwirtschaft den Kampf an und erleichtere dir deinen Arbeitsalltag!
Unbegrenzter Zugang
Teste alle unsere Premium-Funktionen während Deiner kostenlosen Testphase. Keine Einschränkungen!
Sofort einsatzbereit
Keine Kreditkarte erforderlich und die Einrichtung dauert weniger als 5 Minuten. Starte jetzt!
100% risikofrei
Deine Daten sind sicher und der Wechsel zum kostenpflichtigen Plan ist jederzeit möglich. Überzeug Dich selbst!
