Kernarbeitszeit

Kernarbeitszeit ist der festgelegte Zeitraum innerhalb eines Arbeitstages, in dem alle oder bestimmte Mitarbeitenden verpflichtend anwesend und erreichbar sein müssen. Sie bildet häufig das feste Element in flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit und dient der Abstimmung und Zusammenarbeit im Team.
Das Wichtigste in Kürze
Kernarbeitszeit bezeichnet den täglich definierten Zeitraum, in dem Beschäftigte verbindlich arbeiten und erreichbar sein müssen. Sie ist meist eingebettet in ein flexibles Arbeitszeitmodell (z. B. Gleitzeit), in dem Mitarbeitende Beginn und Ende ihrer Arbeit innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen können. Die Kernarbeitszeit stellt sicher, dass in einem gemeinsamen Zeitfenster Besprechungen, Kundenkontakte und Teamabstimmungen zuverlässig stattfinden können.
Rechtlich ist der Begriff „Kernarbeitszeit“ im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht gesondert geregelt. Dennoch müssen bei der Festlegung zwingend die Vorgaben zur Höchstarbeitszeit, zur täglichen und wöchentlichen Ruhezeit sowie zu Pausenregelungen (§§ 3–5, 4 ArbZG) berücksichtigt werden. Kernarbeitszeiten werden meist im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einer Arbeitszeitregelung schriftlich festgehalten.
In der Praxis sollten Start und Ende der Kernarbeitszeit an Kundenbedürfnissen, Servicezeiten und internen Prozessen ausgerichtet werden. Zu starre Kernzeiten können die Attraktivität als Arbeitgeber mindern, zu lockere Regelungen erschweren hingegen Erreichbarkeit und Planung. Gerade bei Teilzeit, Homeoffice oder Schichtarbeit ist eine klare Definition wichtig, um Erwartungen an Meetings und Erreichbarkeit transparent zu machen.
Digitale Zeiterfassung unterstützt die Umsetzung von Kernarbeitszeiten, indem An- und Abwesenheiten minutengenau dokumentiert und Verstöße gegen vereinbarte Zeitfenster sichtbar werden. Systeme können z. B. Warnungen ausgeben, wenn Kernzeiten regelmäßig nicht eingehalten werden, und gleichzeitig sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten bleiben. So werden Planung, Auswertung und Nachweis der Arbeitszeiten deutlich einfacher.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Nein, eine Kernarbeitszeit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen können sie freiwillig einführen, müssen dabei aber die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten beachten.
Typisch ist ein Modell mit einem Kernzeitblock, z. B. 10–15 Uhr, und flexiblen Randzeiten davor und danach. Mitarbeitende können Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit innerhalb eines Gleitzeitrahmens selbst wählen, solange die Kernzeit eingehalten und die vertragliche Wochenarbeitszeit erfüllt wird.
Dies erfolgt meist über digitale Zeiterfassung, bei der Kommen- und Gehen-Zeiten erfasst und automatisch ausgewertet werden. Berichte zeigen Abweichungen von der definierten Kernarbeitszeit, ohne dass jede Einzelkontrolle manuell erfolgen muss.
Verwandte Begriffe
Zeiterfassung einfach gemacht

Worauf wartest du noch?
Sag noch heute der Zettelwirtschaft den Kampf an und erleichtere dir deinen Arbeitsalltag!
Unbegrenzter Zugang
Teste alle unsere Premium-Funktionen während Deiner kostenlosen Testphase. Keine Einschränkungen!
Sofort einsatzbereit
Keine Kreditkarte erforderlich und die Einrichtung dauert weniger als 5 Minuten. Starte jetzt!
100% risikofrei
Deine Daten sind sicher und der Wechsel zum kostenpflichtigen Plan ist jederzeit möglich. Überzeug Dich selbst!
