Fingerprint am Zeiterfassungs-Terminal: 3 rechtliche Stolperfallen, die du kennen musst

Stell dir vor, du möchtest dein Büro absichern und entscheidest dich für ein High-Tech-Schloss, das nur mit deinem Fingerabdruck öffnet. Klingt sicher und praktisch – bis du erfährst, dass du damit eine ganze Reihe neuer Probleme einlädst. Plötzlich musst du dich mit Datenschutzbeauftragten, Arbeitsgerichten und komplexen Gesetzestexten auseinandersetzen. Genau das passiert, wenn du in deinem Betrieb Fingerprint Zeiterfassung rechtlich nicht korrekt einsetzt.
Als Geschäftsführer oder HR-Leiter eines kleinen Unternehmens mit 5 bis 50 Mitarbeitern stehst du täglich vor der Herausforderung, Prozesse effizient zu gestalten und dabei alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Zeiterfassung per Fingerabdruck wirkt auf den ersten Blick wie die perfekte Lösung: Manipulationssicher, schnell und bequem. Doch gerade bei biometrischen Daten verstecken sich Fallstricke, die dich schnell in rechtliche Schwierigkeiten bringen können.
Die Zeiterfassung per Fingerabdruck rechtlich zu betrachten, bedeutet vor allem eins: Datenschutz ernst zu nehmen. Denn Fingerprints gelten als besonders schützenswerte biometrische Daten. Anders als eine simple Arbeitszeitkarte oder ein PIN-Code lässt sich ein Fingerabdruck nicht ändern, wenn er einmal kompromittiert ist. Das macht ihn zum hochsensiblen Gut im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Für kleine Betriebe bedeutet das: Ohne fundierte rechtliche Prüfung drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Imageschäden und Streitigkeiten mit dem Team.
In diesem Artikel zeige ich dir die drei größten rechtlichen Stolperfallen bei der Fingerprint-Zeiterfassung – und wie du sie für deinen Betrieb umschiffst. Du erfährst, warum eine scheinbar harmlose Einwilligung deines Mitarbeiters vor Gericht nichts wert sein kann, was die Erforderlichkeitsprüfung des Bundesdatenschutzgesetzes bedeutet und welche alternativen Lösungen für kleine Teams wirklich sicher sind. Alle Aussagen basieren auf aktuellen Gerichtsurteilen und Fachliteratur, damit du fundierte Entscheidungen treffen kannst.
Inhaltsverzeichnis
- Stolperfalle 1: Die besondere Datenkategorie
- Stolperfalle 2: Die Einwilligungsfalle
- Stolperfalle 3: Die Erforderlichkeitsprüfung
- Praktische Alternativen für kleine Betriebe
- Was passiert bei Verstößen?
- FAQ
Stolperfalle 1: Die besondere Datenkategorie
Fingerprints sind nicht einfach nur ein weiterer Datensatz im System – sie zählen zu den besonders schützenswerten biometrischen Daten. Das hat weitreichende Konsequenzen für deine Fingerprint Zeiterfassung rechtlich.
Laut Haufe gehören biometrische Abdrücke zu den sensiblen Daten nach Artikel 9 DSGVO. Diese Vorschrift nennt sie ausdrücklich „besondere Kategorien personenbezogener Daten“. Der Grund ist einleuchtend: Ein Fingerabdruck ist ein unveränderliches Merkmal, das eine Person eindeutig identifiziert. Im Gegensatz zu einem Passwort kann man ihn nicht resetten, wenn er in falsche Hände gerät.
Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: Du darfst diese Daten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen verarbeiten. Die DSGVO legt die Hürde hier extrem hoch. Eine simple Dienstvereinbarung reicht nicht aus. Selbst wenn dein Mitarbeiter zunächst zustimmt, kann er seine Einwilligung jederzeit widerrufen – und zwar ohne Nachteile im Hinblick auf die Wirksamkeit der Einwilligung.
Ein weiterer Aspekt betrifft die technische Umsetzung. Oft wird argumentiert, das System speichere ja nur einen mathematischen Hash-Wert des Fingerabdrucks, nicht das Bild selbst. Doch auch das ist eine Verarbeitung biometrischer Daten im Sinne der DSGVO. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Es spielt keine Rolle, ob die Originaldaten oder nur abgeleitete Werte gespeichert werden. Der Fingerabdruck als solcher bleibt ein sensibles Gut.
Wichtiger Hinweis: Die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung ist nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO grundsätzlich verboten. Erlaubt ist sie nur in den Ausnahmefällen des Absatzes 2 – etwa bei ausdrücklicher Einwilligung oder wenn sie für die Erfüllung von arbeitsrechtlichen Pflichten unbedingt erforderlich ist.
Diese hohe Schutzstufe macht deine Fingerprint Zeiterfassung rechtlich von vornherein zum Sonderfall. Du musst nicht nur nachweisen, dass du die Daten sicher speicherst, sondern auch, dass die Verarbeitung überhaupt zulässig ist.
Stolperfalle 2: Die Einwilligungsfalle
Die zweite große Hürde ist die Einwilligung deiner Mitarbeiter. Auf den ersten Blick scheint das einfach: Du lässt jeden einen Zettel unterschreiben, der der Nutzung der Fingerprint-Zeiterfassung zustimmt – Problem gelöst? Leider nein.
Laut Haufe hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bereits 2020 entschieden: Ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, ein solches System zu nutzen. Die Weigerung stellt keine Pflichtverletzung dar und rechtfertigt keine Abmahnung. Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin.
Der Knackpunkt liegt im Arbeitsverhältnis. Eine wirksame Einwilligung nach DSGVO muss freiwillig erfolgen – ohne Druck, ohne Nachteile. Im Arbeitsalltag ist das kaum umsetzbar. Dein Mitarbeiter weiß genau: Wenn er nicht unterschreibt, könnte das Konfliktpotenzial bergen. Selbst wenn du als Chef betonst, die Teilnahme sei freiwillig, bleibt der Zweifel an der Freiwilligkeit bestehen.
Das ArbG Berlin hat in seinem Urteil vom 16.10.2019 (Az. 29 Ca 5451/19) diesen Gedanken präzisiert:
„Die Arbeitszeiterfassung durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerprint ist nicht erforderlich im Sinne von § 26 Abs. 1 BDSG und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig.“
Dieses Zitat zeigt deutlich: Ohne echte Freiwilligkeit scheitert die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Und genau diese echte Freiwilligkeit fehlt im Beschäftigungsverhältnis fast immer.
Was bedeutet das für deinen Betrieb? Selbst eine schriftliche Einverständniserklärung schützt dich nicht vor einer Abmahnung deines Mitarbeiters oder einem Bußgeld der Aufsichtsbehörde. Der Mitarbeiter kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Frühere Verarbeitungen bleiben in der Regel rechtmäßig, sofern sie bis zum Widerruf auf einer wirksamen Einwilligung beruhten.
Die Praxis zeigt drei typische Fehler:
- Fehler 1: Die Einwilligung wird im Arbeitsvertrag versteckt oder als Klausel untergebracht.
- Fehler 2: Es gibt keine echte Wahlmöglichkeit (keine Alternative zur Fingerprint-Erfassung).
- Fehler 3: Die Folgen eines Widerrufs werden nicht transparent kommuniziert.
Für deine Fingerprint Zeiterfassung rechtlich bedeutet das: Du brauchst mehr als eine Unterschrift auf einem Blatt Papier. Du brauchst eine transparente Prozessgestaltung, die dem Mitarbeiter wirkliche Freiheit lässt – und genau das ist im Alltag kaum umsetzbar.
Stolperfalle 3: Die Erforderlichkeitsprüfung
Der dritte und wohl schwierigste Stolperstein ist die Erforderlichkeitsprüfung nach § 26 Abs. 1 BDSG. Dieser Paragraf erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis – aber nur wenn sie für die Anbahnung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist.
Laut Haufe kam das Arbeitsgericht Berlin in seinem Urteil vom 16.10.2019 zu dem klaren Schluss: Die Zeiterfassung per Fingerprint ist nicht erforderlich. Das Gericht begründete dies damit, dass es weniger invasive Alternativen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen.
Die Rechtsprechung stellt hier eine klare Abwägung an: Auf der einen Seite steht das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an einer manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung. Auf der anderen Seite das Persönlichkeitsrecht des Beschäftigten, das durch die Erhebung biometrischer Daten erheblich beeinträchtigt wird.
Für deinen kleinen Betrieb bedeutet diese Abwägung: Du musst nachweisen, dass ohne Fingerprint-Zeiterfassung die ordnungsgemäße Durchführung des Arbeitsverhältnisses gefährdet wäre. Und genau das gelingt kaum. Selbst wenn du Manipulationen bei der Stempelzeit erlebt hast, reicht das Argument nicht aus. Die Gerichte argumentieren: Es gibt andere, weniger invasive Mittel.
Gerade für kleine Betriebe mit überschaubarem Team ist das Argument der Erforderlichkeit besonders schwierig. Wo du jeden Mitarbeiter persönlich kennst und die Kontrollmöglichkeiten ohnehin gegeben sind, wird ein Gericht kaum anerkennen, dass nur die biometrische Erfassung den Betrieb retten kann.
Ein weiterer Aspekt: Die bisherige Praxis im Betrieb fließt in die Bewertung ein. Wenn dein Team bisher problemlos mit Stempelkarten oder einer Excel-Liste gearbeitet hat, wird die Einführung eines Fingerprint-Systems als besonders schwerwiegend eingestuft. Das ArbG Berlin hat in seinem Urteil betont, dass die bisherige handschriftliche Erfassung ohne große Probleme funktioniert hatte.
Kernbotschaft: Ohne Nachweis der Erforderlichkeit bleibt nur die Einwilligung – und die ist, wie gesehen, im Arbeitsverhältnis problematisch.
Für deine Fingerprint Zeiterfassung rechtlich bedeutet das: Du stehst mit dem Rücken zur Wand. Weder die Einwilligung noch die Erforderlichkeit bieten einen sicheren rechtlichen Stand.
Praktische Alternativen für kleine Betriebe
Da die Fingerprint Zeiterfassung rechtlich so problematisch ist, stellt sich die Frage: Welche Alternativen gibt es für kleine Betriebe, die trotzdem sicher und manipulationssicher arbeiten wollen?
Die gute Nachricht: Moderne Zeiterfassungssysteme bieten längst Lösungen, die ohne biometrische Daten auskommen. Besonders interessant für dich als Geschäftsführer eines Kleinbetriebs sind Systeme mit NFC-Technologie kombiniert mit PIN-Eingabe.
Terminal GEN5 / GEN5 mini als Alternative
Ein praktikabler Weg sind Terminals wie das GEN5 oder GEN5 mini. Diese Geräte arbeiten mit NFC-Chips (z.B. in Schlüsselanhängern oder Karten) und einer zusätzlichen PIN-Abfrage. Der Vorteil: Die Daten sind nicht biometrisch sensibel und lassen sich bei Verlust einfach neu ausgeben. Zugleich ist die Kombination aus physischem Token und PIN ausreichend sicher gegen Missbrauch.
Die rechtliche Bewertung solcher Systeme ist deutlich unkomplizierter. Da keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten erfasst werden, greift Art. 9 DSGVO nicht. Die Verarbeitung kann sich auf Art. 6 DSGVO und § 26 BDSG stützen, was die Hürde deutlich senkt.
Vergleich der Verfahren
| Merkmal | Fingerprint-System | NFC + PIN-System |
|---|---|---|
| Datenkategorie | Biometrische Daten (Art. 9 DSGVO) | Normale personenbezogene Daten |
| Rechtsgrundlage | Einwilligung (problematisch) | § 26 BDSG (einfacher) |
| Widerrufbarkeit | Jederzeit ohne Nachteile | Kein Widerruf nötig |
| Kosten bei Verlust | Nicht anwendbar | Gering (neuer Chip) |
| Gerichtsrisiko | Hoch (mehrere negative Urteile) | Sehr gering |
Diese Tabelle zeigt klar: Für deinen Betrieb lohnt sich der Blick auf Alternativen. Die rechtliche Sicherheit ist deutlich höher und die Implementierung oft sogar günstiger.
Weitere Alternativen sind:
- Zeiterfassung per App: Mitarbeiter können über ihr Smartphone ein- und ausstempeln. Wichtig ist hier eine klare Regelung zur Privatnutzung und zum Datenschutz.
- Browser-basierte Lösungen: Für Bürojobs mit festen Arbeitsplätzen kann eine Anmeldung am PC ausreichen.
- Zeiterfassung per QR-Code: Weniger verbreitet, aber technisch möglich und datenschutzfreundlich.
Die Wahl des richtigen Systems hängt von deiner Branche und deinem Team ab. In der Pflege oder im Handwerk sind mobile Lösungen mit NFC sinnvoll. Im Büro reicht oft eine Browserlösung.
Wichtig ist bei allen Alternativen: Dokumentiere, warum du dieses System gewählt hast. Eine kurze schriftliche Begründung im Betriebshandbuch reicht aus. Das zeigt bei einer Prüfung, dass du deine Pflichten ernst genommen hast.
Was passiert bei Verstößen?
Du denkst vielleicht: „Wir sind nur ein kleiner Betrieb, niemand wird uns prüfen.“ Das ist ein gefährlicher Trugschluss. Die Aufsichtsbehörden prüfen vermehrt auch kleine Unternehmen, oft nach anonymen Hinweisen oder bei Betriebsprüfungen.
Bußgelder nach DSGVO
Die DSGVO sieht empfindliche Bußgelder vor. Bei Verstößen gegen Art. 9 (Verarbeitung biometrischer Daten ohne Rechtsgrundlage) kann die Geldbuße bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Für einen Kleinbetrieb mag das theoretische Maximum unrealistisch klingen – aber selbst niedrigere fünfstellige Bußgelder können existenzbedrohend sein.
Abmahnungen und Personalakten-Einträge
Wie das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg zeigt, kann ein Mitarbeiter erfolgreich gegen eine Abmahnung klagen, wenn er sich der Fingerprint-Erfassung verweigert hat. Noch schlimmer: Wenn du einen Mitarbeiter abgemahnt hast, obwohl die Rechtsgrundlage fehlte, kann er die Abmahnung aus seiner Personalakte löschen lassen – und Schadensersatz fordern.
Reputationsschäden
In kleinen Betrieben ist Vertrauen das wichtigste Gut. Ein Datenschutzvorfall, der vielleicht noch in der lokalen Presse landet, kann deinen Ruf als Arbeitgeber nachhaltig schädigen. Bewerber werden sich fragen, ob sie ihren Fingerabdruck wirklich preisgeben wollen.
Checkliste: Was droht bei Verstößen
- Aufsichtsbehörde: Prüfung und Bußgeld
- Mitarbeiter: Abmahnungsklage und Schadensersatz
- Betriebsrat: Mögliches Veto bei Einführung
- Kunden: Vertrauensverlust bei öffentlichem Fall
Die Praxis zeigt: Die meisten Verstöße werden nicht durch große Skandale aufgedeckt, sondern durch interne Konflikte. Ein unzufriedener Mitarbeiter reicht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ein – und schon rollt die Prüfung an.
Ein weiterer Risikofaktor ist die Betriebsprüfung. Selbst wenn die Zeiterfassung nur ein Nebenthema ist: Wenn der Prüfer sieht, dass du biometrische Daten ohne solide Rechtsgrundlage verarbeitest, wird er tiefer graben. Und plötzlich steht nicht nur die Zeiterfassung zur Debatte, sondern dein gesamtes Datenverarbeitungskonzept.
FAQ
Kann ich Mitarbeiter zur Fingerprint-Erfassung zwingen?
Nein, das geht rechtlich nicht. Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das LAG Berlin-Brandenburg haben entschieden, dass Mitarbeiter sich weigern dürfen, ohne dass dies eine Pflichtverletzung darstellt. Die Weigerung rechtfertigt nach der zitierten Rechtsprechung keine Abmahnung; eine Kündigung wäre jedenfalls rechtlich hoch problematisch. Grund ist die fehlende Rechtsgrundlage: Weder ist die Einwilligung im Arbeitsverhältnis freiwillig, noch ist die Verarbeitung nach § 26 BDSG erforderlich. Du musst deinem Mitarbeiter eine alternative Möglichkeit zur Zeiterfassung anbieten.
Was kostet ein Verstoß gegen die DSGVO bei Fingerprint-Zeiterfassung?
Die Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen (Art. 83 DSGVO). Für kleine Betriebe sind solche Höchstsätze zwar unrealistisch, aber selbst niedrigere fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit. Die Höhe hängt von der Schwere des Verstoßes, der Dauer und deinem Kooperationsverhalten ab. Wichtig: Auch wenn kein Bußgeld verhängt wird, entstehen Kosten durch Anwalts- und Gerichtskosten bei Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern.
Reicht eine schriftliche Einwilligung meines Mitarbeiters aus?
Eine schriftliche Einwilligung allein reicht nicht. Sie muss auch freiwillig erfolgen. Im Arbeitsverhältnis wird diese Freiwilligkeit fast immer angezweifelt, weil der Mitarbeiter befürchten muss, Nachteile zu erleiden, wenn er nicht unterschreibt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat genau diesen Punkt im Urteil kritisiert. Du müsstest nachweisen, dass der Mitarbeiter wirklich frei entscheiden konnte – was praktisch unmöglich ist, wenn keine gleichwertige Alternative existiert.
Gibt es branchenspezifische Ausnahmen für Fingerprint-Zeiterfassung?
Nein, es gibt keine branchenspezifischen Ausnahmen. Weder im Gesundheitswesen noch in der Sicherheitsbranche oder im Handwerk gibt es Sonderregelungen, die die besonderen Anforderungen an biometrische Daten aufweichen würden. Die DSGVO gilt europaweit und branchenübergreifend. Einzige Ausnahme: Wenn gesetzliche Vorgaben bestehen (z.B. im Bereich des Zugangsschutzes zu hochsicheren Anlagen), kann eine Erforderlichkeit bestehen. Für die reine Zeiterfassung gilt das nicht.
Fazit
Die Fingerprint Zeiterfassung rechtlich zu betrachten führt zu einem klaren Ergebnis: Für kleine Betriebe ist sie ein Minenfeld. Die Kombination aus besonders geschützten Datenkategorien, problematischer Einwilligung und fehlender Erforderlichkeit macht sie zu einer Risikotechnologie, die sich kaum rechtfertigen lässt.
Die Gerichte haben wiederholt gezeigt: Es gibt keinen rechtlichen Spielraum für eine Zwangsnutzung. Selbst mit Einwilligung bleibt das Risiko eines Widerrufs und damit eines Datenverarbeitungsstopps bestehen. Für dich als Geschäftsführer bedeutet das: Du planst besser von Anfang an mit alternativen Systemen.
Moderne NFC- und PIN-basierte Lösungen bieten den gleichen Nutzen ohne rechtliche Risiken. Sie sind für dein Team leicht zu akzeptieren und für dich einfach zu administrieren. Die Investition in eine datenschutzkonforme Lösung zahlt sich aus – nicht nur durch vermiedene Bußgelder, sondern auch durch ein gestärktes Vertrauensverhältnis zu deinem Team.
Wenn du aktuell ein Fingerprint-System nutzt oder planst, lohnt sich ein Blick auf die rechtliche Grundlage. Prüfe, ob du wirklich eine wirksame Einwilligung hast oder ob nicht doch eine Umstellung auf eine alternative Technologie sinnvoller ist. Dein Betriebsrat oder dein Datenschutzbeauftragter unterstützt dich dabei gerne.
Hinweis: Alle Inhalte dieses Artikels wurden nach bestem Wissen recherchiert und die genannten Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung; für eine verbindliche Einschätzung wende dich bitte an eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder deine Steuerberatung.

