Zeiterfassung 2026: Diese 5 Trends darfst du als KMU nicht verschlafen

December 9, 2025

Stell dir vor, dein Wecker klingelt morgens um sechs – aber du drückst auf Snooze und döst nochmal ein. Das erste Mal ist noch halb so wild, doch nach dem dritten Mal wird es kritisch: Du kommst zu spät, der Tag startet im Stress und wichtige Termine rutschen ins Wanken. Genau so läuft es gerade mit der Zeiterfassung 2026 in vielen kleinen Betrieben. Das BAG-Urteil von 2022 war der erste Weckruf, der Referentenentwurf zum ArbZG der zweite – und 2026 könnte der Alarm endgültig zur Pflicht werden. Wer jetzt noch die Augen zumacht und auf altbewährte Papierzettel oder vertraute Excel-Tabellen setzt, erwacht möglicherweise in einer rechtlichen Realität, die teure Nachholeffekte und arbeitsrechtliche Risiken mit sich bringt.

Die Zeiterfassung 2026 ist kein Hexenwerk, sondern eine Chance für kleine Betriebe, Prozesse zu straffen, Fehlerquellen zu minimieren und Mitarbeitende fair zu entlohnen. Die rechtliche Entwicklung ist dabei klar: Laut Haufe hat das Bundesarbeitsgericht bereits 2022 festgestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einzuführen. Der Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz konkretisiert diese Pflicht weiter. Doch welche Entwicklungen kommen wirklich auf dich zu? Welche Trends sind kurzfristige Hypes und welche werden bis 2026 zum arbeitsrechtlichen Standard? Dieser Artikel gibt dir als Geschäftsführer oder HR-Verantwortlicher eines KMU die entscheidenden Orientierungspunkte – ohne Fachchinesisch und mit klarem Blick auf das, was wirklich zählt.

Inhaltsverzeichnis

1. Trend 1: Rechtliche Pflicht wird konkret – das BAG-Urteil setzt sich durch

2. Trend 2: Papier ist passé – die elektronische Zeiterfassung siegt

3. Trend 3: Arbeitszeitkonten werden zum Standardwerkzeug

4. Trend 4: Mobile Lösungen bestimmen das Arbeitsalltagsbild

5. Trend 5: Integration statt Isolation – Zeiterfassung als Systemkern

6. FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Zeiterfassung 2026

7. Fazit: Der Weckruf wird zum Daueralarm

Trend 1: Rechtliche Pflicht wird konkret – das BAG-Urteil setzt sich durch

Der 13. September 2022 war ein Tag wie jeder andere – bis das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Az. 1 ABR 22/21 einen Beschluss fasste, der die Zeiterfassungslandschaft in Deutschland grundlegend verändern sollte. Laut BMAS hat das Gericht verbindlich entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden aufzuzeichnen. Die rechtliche Grundlage findet sich im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das in unionskonformer Auslegung diese Pflicht begründet.

Was bedeutet das konkret für dein KMU? Zunächst einmal: Die Zeiterfassung ist keine freiwillige Nettigkeit mehr, sondern eine arbeitsrechtliche Verpflichtung. Das BMAS bestätigt, dass Arbeitgeber ein System bereitstellen müssen, mit dem die geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Und hier wird es spannend: Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits im April 2023 vorgelegt hat, nimmt diese Vorgabe auf und schärft sie weiter.

Die Pflicht zur Zeiterfassung ist Arbeitsschutz. Das BAG hat verbindlich entschieden, dass die gesamte Arbeitszeit aufzuzeichnen ist.

Der Entwurf sieht grundsätzlich eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor, lässt aber bewusst Spielraum bei der Wahl des Systems. Das ist die gute Nachricht für KMU: Du musst nicht sofort in teure High-End-Lösungen investieren. Laut Haufe dürften die meisten gängigen Programme und Apps zulässig sein, selbst eine tabellarische Zeiterfassung kann vorerst noch ausreichen. Allerdings handelt es sich beim Referentenentwurf noch nicht um geltendes Recht – die konkrete Ausgestaltung und der Zeitpunkt einer möglichen Pflicht zur elektronischen Erfassung können sich also noch ändern. Für kleine Betriebe bedeutet dieser Trend vor allem eins: Handlungsbedarf. Du solltest jetzt ein System evaluieren, das nicht nur heute den Anforderungen genügt, sondern auch morgen noch flexibel genug ist. Die rechtliche Entwicklung ist eindeutig – und sie wird nicht rückgängig gemacht. Wer bis 2026 noch auf handschriftliche Zettel setzt, riskiert Abmahnungen und im Streitfall den Beweisnachteil.

Trend 2: Papier ist passé – die elektronische Zeiterfassung siegt

Erinnerst du dich noch an die Zeit, in der Termine in schweren Lederkalendern standen und Rechnungen per Post versendet wurden? Die Digitalisierung hat diese Zeiten längst hinter sich gelassen – und bei der Zeiterfassung geschieht genau dasselbe. Laut einer aktuellen Studie, die Haufe zitiert, erfassen bereits 74 Prozent aller Unternehmen in Deutschland die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden elektronisch. Der Trend ist unmissverständlich: Papierzettel und Stundenzettel sind die Ausnahme, nicht mehr die Regel.

Die Verteilung der genutzten Systeme zeigt dabei ein klares Bild:

  • 31 Prozent setzen auf Computer-basierte Lösungen
  • 18 Prozent nutzen Smartphone-Apps
  • 19 Prozent arbeiten noch mit der klassischen Stechuhr
  • 16 Prozent hängen an Excel-Tabellen
  • 13 Prozent verwenden noch handschriftliche Stundenzettel

Diese Zahlen verdeutlichen: Die digitale Zeiterfassung hat den Markt bereits dominiert. Für KMU bedeutet das, dass du nicht mehr die Frage stellen solltest ob du digitalisierst, sondern wie.

Vorteile elektronischer Systeme für kleine Betriebe:

  • Zeitersparnis: Die manuelle Übertragung in die Lohnabrechnung entfällt
  • Fehlerreduktion: Lesbarkeitsprobleme und Rechenfehler gehören der Vergangenheit an
  • Transparenz: Mitarbeitende sehen ihre geleisteten Stunden in Echtzeit
  • Rechtssicherheit: Automatische Archivierung und Nachvollziehbarkeit

Besonders interessant ist der Blick auf die noch verbleibenden Papier-Nutzer. Die 13 Prozent handschriftliche Erfassung sind oft gerade kleinere Betriebe, die aus Gewohnheit oder Kostengründen am alten System festhalten. Doch genau hier lauert das Risiko: Mit jeder handschriftlichen Notiz erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und rechtlichen Schwierigkeiten. Das BMAS betont, dass die Pflicht zur Zeiterfassung auch korrekte und lückenlose Aufzeichnungen verlangt. Ein verlorener Zettel oder eine unleserliche Eintragung kann im Streitfall teuer werden.

Die Entwicklung bis 2026 ist klar: Der Anteil elektronischer Systeme wird weiter steigen, während Papierlösungen immer mehr zum Sicherheitsrisiko werden. Für dich als KMU-Entscheider bedeutet das: Die Investition in eine elektronische Lösung zahlt sich doppelt aus – in Effizienz und Rechtssicherheit.

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Trend 3: Arbeitszeitkonten werden zum Standardwerkzeug

Wenn Überstunden anfallen, gibt es zwei klassische Wege: Entweder du zahlst sie sofort aus – was die Lohnkosten sprengen kann – oder du lässt sie verfallen – was arbeitsrechtlich höchst problematisch ist. Die Lösung für dieses Dilemma heißt Arbeitszeitkonto. Wo elektronische Zeiterfassung bereits etabliert ist, bietet sich dieses Instrument laut Haufe als ideale Ergänzung an.

Ein Arbeitszeitkonto funktioniert wie ein Girokonto für Arbeitsstunden: Überstunden werden als Plusstunden gutgeschrieben, in ruhigeren Phasen können diese Stunden wieder abgebaut werden. Das schafft Flexibilität für beide Seiten – Arbeitgeber und Mitarbeitende profitieren gleichermaßen.

Was ein Arbeitszeitkonto leisten sollte:

  • Automatische Gutschrift von Über- und Minusstunden
  • Transparenter Kontostand für Mitarbeitende jederzeit einsehbar
  • Vereinbarung von Höchst- und Mindestgrenzen
  • Automatisierte Auszahlung oder Abbau nach festen Regeln
  • Rechtssichere Archivierung aller Buchungen

Der rechtliche Rahmen ist dabei klar: Die Arbeitszeitkontoführung muss transparent und für den Mitarbeitenden nachvollziehbar sein. Das BMAS betont, dass die Zeiterfassung lückenlos sein muss – das gilt natürlich auch für die Kontoführung. Jede Buchung muss nachvollziehbar sein und der Mitarbeitende muss jederzeit Einsicht in seinen Kontostand haben.

Für KMU ist das Arbeitszeitkonto besonders attraktiv, weil es Kosten kontrolliert und Flexibilität schafft. In Auftragsspitzen können Mitarbeitende mehr arbeiten, ohne dass sofort hohe Zusatzkosten für Überstunden anfallen. In Flauten können diese Stunden abgebaut werden, ohne dass du Kurzarbeit anmelden oder Personal abbauen musst.

Bis 2026 wird das Arbeitszeitkonto zum Standardinstrument in jedem halbwegs modernen Zeiterfassungssystem werden. Die Kombination aus elektronischer Erfassung und automatischer Kontoführung ist einfach zu mächtig, um sie zu ignorieren. Wer jetzt ein System ohne Konto-Funktion einführt, muss bald wieder wechseln.

Trend 4: Mobile Lösungen bestimmen das Arbeitsalltagsbild

Dein Monteur ist beim Kunden, deine Beraterin im Homeoffice, dein Lagerist auf dem Hof – wie erfährst du, wann sie wirklich gearbeitet haben? Die Antwort liegt in ihrer Handtasche oder Hosentasche: dem Smartphone. Mobile Zeiterfassungslösungen sind laut Haufe bereits bei 18 Prozent der Unternehmen im Einsatz – Tendenz steil nach oben.

Die Zeiten, in denen Zeiterfassung nur am festen Terminal im Büro möglich war, sind vorbei. Moderne Systeme ermöglichen es Mitarbeitenden, ihre Arbeitszeit per Zeiterfassungs-App zu erfassen – egal ob auf der Baustelle, im Außendienst oder im Homeoffice. Das schafft nicht nur Flexibilität, sondern auch Genauigkeit: Die Erfassung erfolgt genau dann, wenn die Arbeit beginnt oder endet.

Was mobile Zeiterfassung leisten muss:

  • GPS-basierte Standortprüfung (optional abschaltbar)
  • Offline-Funktion für Bereiche ohne Netzabdeckung
  • Einfache Bedienbarkeit mit wenigen Klicks
  • Synchronisation mit dem zentralen System
  • Datenschutzkonforme Umsetzung nach DSGVO

Ein wichtiger Aspekt ist dabei der Datenschutz. Das BMAS macht deutlich, dass die Zeiterfassung arbeitsschutzrechtlich begründet ist – nicht überwachungstechnisch. Das bedeutet: Ortungsfunktionen dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie arbeitsvertraglich vereinbart sind und dem Zweck der Arbeitszeiterfassung dienen. Ein ständiges Tracking außerhalb der Arbeitszeit ist illegal.

Für KMU sind mobile Lösungen besonders interessant, weil sie keine teure Hardware erfordern. Die meisten Mitarbeitenden haben bereits ein Smartphone – die App ist schnell installiert und sofort einsatzbereit. Moderne Terminals wie das Terminal GEN5 mini ergänzen das Angebot vor Ort: Mit NFC- und PIN-Technologie können Mitarbeitende auch im Betrieb schnell und hygienisch ihre Zeit erfassen, während Außendienstmitarbeiter parallel die App nutzen.

Bis 2026 wird die mobile Zeiterfassung zur Selbstverständlichkeit. Die Grenze zwischen stationärer und mobiler Arbeit verschwimmt immer mehr – dein Zeiterfassungssystem muss beides können. Wer jetzt nur auf feste Terminals setzt, verpasst die Flexibilität des modernen Arbeitsmarktes.

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Trend 5: Integration statt Isolation – Zeiterfassung als Systemkern

Früher war die Zeiterfassung eine isolierte Insel – ein System, das nur Stunden sammelte und für sich allein stand. Heute wird sie zum Kernmodul einer integrierten HR- und Betriebsführung. Warum? Weil die erfassten Daten die Basis für zahlreiche andere Prozesse bilden: von der Lohnabrechnung über das Projektcontrolling bis hin zum Arbeitsschutz.

Das BMAS betont, dass die Zeiterfassungsdaten arbeitsschutzrechtlich relevant sind. Das heißt: Sie müssen nicht nur korrekt, sondern auch für andere Systeme verfügbar sein. Wenn dein Mitarbeitender beispielsweise die maximale Arbeitszeit überschreitet, muss dies automatisch im Arbeitsschutzsystem angezeigt werden. Wenn Überstunden angefallen sind, müssen sie nahtlos in die Entgeltabrechnung fließen.

Integrationsmöglichkeiten moderner Systeme:

System Nutzen der Integration Anforderung
Lohnabrechnung Automatische Übernahme von Überstunden Schnittstelle (API)
Projektcontrolling Erfassung projektbezogener Zeiten Projekt-Codes
Arbeitsschutz Warnung bei Überschreitung von Höchstarbeitszeiten Echtzeit-Sync
Personaleinsatzplanung Optimierung der Schichtplanung Verfügbarkeitsdaten

Für KMU ist diese Integration besonders wertvoll, weil sie Doppelarbeit eliminiert. Du gibst Daten nur noch einmal ein – das System verteilt sie automatisch an alle relevanten Module. Das spart nicht nur Zeit, sondern reduziert Fehlerquellen enorm.

Laut Haufe nutzen bereits die meisten Unternehmen elektronische Systeme. Der nächste logische Schritt ist die Vernetzung dieser Systeme. Bis 2026 wird eine isolierte Zeiterfassung als antiquiert gelten – vergleichbar mit einem Computer ohne Internetanschluss.

Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Arbeitsschutz-Integration. Das BMAS macht deutlich, dass die Zeiterfassung ein Arbeitsschutzinstrument ist. Moderne Systeme können automatisch Pausen einfordern, bei Überschreitung der Arbeitszeit warnen und Dokumente für die Betriebsprüfung generieren. Das ist kein Zukunftsmusik mehr, sondern bereits heute verfügbare Technologie.

Für KMU bedeutet dieser Trend: Beim Systemkauf nicht nur auf die reine Zeiterfassung schauen, sondern auf die Integrationsfähigkeit. Offene Schnittstellen (APIs) sind wichtiger als eine lange Feature-Liste. Wer jetzt ein geschlossenes System kauft, steht später möglicherweise vor hohen Wechselkosten.

FAQ – Die wichtigsten Fragen zur Zeiterfassung 2026 {#faq}

Muss ich als KMU bis 2026 zwingend elektronisch erfassen?

Die rechtliche Lage ist noch nicht abschließend geklärt. Laut Haufe sieht der Referentenentwurf zum ArbZG eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor. Allerdings ist dieser Entwurf noch kein geltendes Recht und lässt zudem Spielraum: Auch tabellarische Erfassung ist noch möglich. Doch Vorsicht: Dieser Spielraum kann bis 2026 schrumpfen. Handschriftliche Zettel sind ohnehin kritisch, weil sie Fehleranfälligkeit und Beweisprobleme mit sich bringen. Die Empfehlung lautet: Investiere jetzt in eine elektronische Lösung, die den aktuellen und künftigen Anforderungen standhält.

Welche Kosten kommen auf meinen Betrieb zu?

Das hängt von der gewählten Lösung ab. Mobile Apps sind oft günstiger als fest installierte Terminals. Laut Haufe nutzen 31 Prozent Computer-Lösungen und 18 Prozent Apps – beide Varianten sind für KMU erschwinglich. Wichtig ist die Gesamtbetrachtung: Ein gutes System spart durch Zeitersparnis und Fehlerreduktion oft mehr, als es kostet. Versteckte Kosten wie Wartung, Updates und Support solltest du beim Anbietervergleich unbedingt einbeziehen.

Was ist mit Datenschutz und Mitarbeitermitbestimmung?

Der Betriebsrat hat bei der Einführung eines Zeiterfassungssystems ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Das BMAS betont, dass die Zeiterfassung arbeitsschutzrechtlich begründet ist, nicht überwachungstechnisch. Das bedeutet: Du darfst nur die reine Arbeitszeit erfassen, nicht jede Bewegung deiner Mitarbeitenden. Ortungsfunktionen in Apps müssen arbeitsvertraglich geregelt und auf das Nötige beschränkt sein. Die Daten müssen DSGVO-konform verarbeitet und gespeichert werden.

Wie gehe ich mit Homeoffice und mobilen Arbeitsplätzen um?

Genau hier zeigt sich der Vorteil moderner, mobiler Lösungen. Laut Haufe nutzen bereits 18 Prozent Smartphone-Apps. Diese ermöglichen eine ortsunabhängige Erfassung. Wichtig ist eine klare Regelung im Arbeitsvertrag oder Homeoffice-Vereinbarung: Wann beginnt und endet die Arbeitszeit? Wo darf gearbeitet werden? Die rechtliche Pflicht zur Zeiterfassung gilt auch im Homeoffice – ein System, das nur am Büroterminal funktioniert, ist hier untauglich.

Fazit: Der Weckruf wird zum Daueralarm {#fazit}

Die Zeiterfassung 2026 ist kein fernes Schreckgespenst, sondern eine Realität, die bereits heute Gestalt annimmt. Das BAG-Urteil von 2022 war der erste deutliche Weckruf, der Referentenentwurf zum ArbZG der zweite. Bis 2026 wird aus diesem wiederholten Snoozen ein Daueralarm werden – und der lässt sich nicht mehr mit einem Klick zum Schweigen bringen.

Die fünf Trends zeigen eine klare Richtung: Rechtliche Verpflichtung, elektronische Erfassung, Arbeitszeitkonten, mobile Lösungen und systemische Integration werden zum arbeitsrechtlichen Standard. Für dich als KMU-Entscheider bedeutet das: Die Zeit des Zuwartens ist vorbei. Je früher du ein zukunftsfähiges System einführst, desto reibungsloser gestaltet sich der Übergang.

Die gute Nachricht: Du bist nicht allein. Laut Haufe haben bereits 74 Prozent aller Unternehmen elektronische Systeme im Einsatz. Die Technologie ist reif, die Preise sind für KMU erschwinglich und die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar genug, um planen zu können. Der nächste logische Schritt ist eine systematische Bedarfsanalyse in deinem Betrieb: Welche Anforderungen hast du heute, welche morgen? Welche Integrationen sind wichtig? Welche Lösung passt zu deiner Unternehmenskultur?

Die Zeiterfassung 2026 ist keine Bedrohung, sondern eine Chance für mehr Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit. Nutze sie.

Inhalte basieren auf den rechtlichen Quellen des BMAS und Haufe sowie dem BAG-Beschluss von 2022 und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar.

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