Arbeitszeitkonto

Ein Arbeitszeitkonto erfasst für jeden Mitarbeitenden die geleisteten Arbeitsstunden im Vergleich zur vertraglich vereinbarten Sollarbeitszeit. Plus- oder Minusstunden werden fortlaufend gesammelt, transparent dokumentiert und später durch Freizeit oder Vergütung ausgeglichen.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument, mit dem die tatsächlich geleistete Arbeitszeit eines Mitarbeitenden der vereinbarten Sollarbeitszeit gegenübergestellt wird. Abweichungen werden als Plus- oder Minusstunden erfasst und zu einem Saldo aufaddiert. Grundlage ist in der Regel der Arbeitsvertrag, häufig ergänzt durch Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Regelungen.
In der Praxis kommen Arbeitszeitkonten oft bei Gleitzeit, flexiblem Arbeitszeitmodell oder saisonalen Schwankungen zum Einsatz. Typische Anwendungsfälle sind: Ausgleich von Arbeitsspitzen ohne sofortige Überstundenvergütung, planbarer Freizeitausgleich, Vermeidung von Leerlaufzeiten sowie bessere Abstimmung mit Kundenanforderungen. Wichtig ist eine klare Regelung zu Höchstgrenzen des Saldos, Zeitpunkt und Form des Ausgleichs (Freizeitausgleich oder Auszahlung) sowie dem Umgang mit Salden bei Ausscheiden.
Rechtlich sind vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ggf. Tarifverträge relevant. Auch das Mindestlohngesetz (MiLoG) spielt eine Rolle, da trotz Zeitkonten sichergestellt sein muss, dass der Mindestlohn im Abrechnungszeitraum eingehalten wird. Zudem greift die arbeitszeitbezogene Dokumentationspflicht, insbesondere bei Minijobs und bestimmten Branchen.
Digitale Zeiterfassungssysteme führen Arbeitszeitkonten automatisiert: Kommt-/Geht-Zeiten werden erfasst, Pausen berücksichtigt und Sollstunden hinterlegt. Das System berechnet den Saldo tagesaktuell, stellt Berichte für Lohnabrechnung und Controlling bereit und reduziert Fehler durch manuelle Stundenzettel. So entsteht ein transparentes, revisionssicheres Arbeitszeitkonto, das sowohl die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch eine faire Behandlung der Mitarbeitenden unterstützt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ein Arbeitszeitkonto ist nicht generell vorgeschrieben, es ist ein freiwilliges Instrument. Allerdings müssen Arbeitszeiten nach ArbZG und teils nach Mindestlohngesetz dokumentiert werden. Das Arbeitszeitkonto kann diese Dokumentation praxisnah abbilden.
Überstunden fließen als Plusstunden auf das Arbeitszeitkonto und können durch bezahlten Freizeitausgleich oder Auszahlung ausgeglichen werden. Die genaue Regelung sollte im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag klar festgelegt sein.
Beim Austritt ist der Kontostand auszugleichen: Plusstunden werden in der Regel ausbezahlt, Minusstunden können ggf. mit Vergütungsansprüchen verrechnet werden, sofern rechtlich zulässig und vertraglich vereinbart. Eine saubere, dokumentierte Zeiterfassung ist dafür entscheidend.
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