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Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

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Arbeitszeitgesetz,Höchstarbeitszeit,Dokumentationspflicht
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die zulässige Arbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Nacht- und Sonn- bzw. Feiertagsarbeit. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und ein verbindlicher Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung in Unternehmen.
In vielen kleinen Unternehmen werden Arbeitszeiten „nebenbei“ organisiert – bis erste Fragen auftauchen: Sind die Überstunden noch zulässig? Reicht die Pause? Darf sonntags gearbeitet werden? Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt hierfür klare Leitplanken vor. Wer die Vorgaben kennt und sauber dokumentiert, reduziert Haftungsrisiken, vermeidet Bußgelder und sorgt gleichzeitig für planbare und gesunde Arbeitsbedingungen.

Das Wichtigste in Kürze

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• Das ArbZG regelt Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsarbeit.• Verstöße können zu Bußgeldern und Haftungsrisiken für Unternehmen führen.• Digitale Zeiterfassung hilft, Vorgaben automatisch einzuhalten und nachzuweisen.

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Grundregeln fest, wann und wie lange in Deutschland gearbeitet werden darf. Kernpunkte sind die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeiten sowie besondere Vorgaben für Nacht- und Sonntagsarbeit.


In der Regel darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder acht Stunden pro Werktag eingehalten werden. Diese Höchstarbeitszeit ist eng mit Überstunden und Mehrarbeit verknüpft und spielt bei Einsatzplanung, Schichtarbeit und Auftragsspitzen eine zentrale Rolle.


Das ArbZG schreibt außerdem Pausen und Ruhezeiten vor: Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Zwischen zwei Arbeitstagen müssen grundsätzlich mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen. Für bestimmte Branchen und Tarifverträge gelten Sonderregeln, etwa bei Schichtarbeit, Pflege, Gastronomie oder Rufbereitschaft.


Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur in gesetzlich zugelassenen Fällen oder aufgrund von Tarifverträgen erlaubt und muss in der Regel durch angemessenen Freizeitausgleich kompensiert werden. Verstöße gegen das ArbZG können Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsicht, Arbeitsschutzbehörden) mit Bußgeldern ahnden.


Digitale Zeiterfassung unterstützt die Einhaltung des ArbZG, indem Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten minutengenau dokumentiert und automatisch geprüft werden. Systeme können bei drohenden Überschreitungen der Höchstarbeitszeit warnen, Auswertungen für Kontrollen bereitstellen und erleichtern damit sowohl die Personalplanung als auch die Erfüllung gesetzlicher Pflichten.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.

Häufige Fragen

Wie lange darf nach dem Arbeitszeitgesetz pro Tag gearbeitet werden?

Grundsätzlich sind maximal acht Stunden pro Werktag zulässig. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wieder acht Stunden werktäglich eingehalten werden.

Welche Pausen schreibt das Arbeitszeitgesetz vor?

Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Muss die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes dokumentiert werden?

Für bestimmte Konstellationen, etwa nach Mindestlohngesetz oder bei Überschreitung von acht Stunden werktäglich, besteht eine Aufzeichnungspflicht. Digitale Zeiterfassungssysteme erleichtern diese Dokumentation und liefern Auswertungen für interne Kontrollen und Behörden.

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