„Bei uns tragen alle mit“ – oder doch nicht? Woran du erkennst, ob dein Team seine Zeiten schönfärbt

Stell dir vor, dein Betrieb ist wie ein Boot im Fluss. Alle sollen rudern – aber manche paddeln heimlich stärker, während andere nur mit den Riemen im Wasser herumfuchteln. Du als Kapitän siehst nur, dass das Boot vorankommt, aber du spürst nicht, wer wirklich schuftet und wer sich zurückhält. Genau das passiert bei vielen kleinen Unternehmen mit der Zeiterfassung – und macht es schwer, arbeitszeiten schöngerechnet erkennen. Die offiziellen Stundenzettel zeigen ein ruhiges Fahrwasser, doch unter der Oberfläche brodelt es: Mitarbeitende schönfärben ihre Arbeitszeiten, entweder nach oben oder nach unten. Das kostet nicht nur Geld und Vertrauen – es gefährdet auch die rechtliche Sicherheit deines Betriebs. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es erhebliche Differenzen zwischen vertraglich vereinbarten und tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten. Gerade in kleinen Teams mit 5 bis 50 Mitarbeitenden fällt das Aufspüren solcher Ungereimtheiten besonders schwer – schließlich kennt ihr euch persönlich und vertraut auf Eigenverantwortung. Doch genau diese Nähe kann zur Falle werden. Dieser Artikel zeigt dir, welche Anzeichen auf geschönte Zeiten hindeuten, warum gerade flexible Modelle wie Vertrauensarbeitszeit ein Risiko bergen und wie du als Geschäftsführer oder HR-Leiter transparente Strukturen schaffst, ohne Misstrauen zu säen.
Inhaltsverzeichnis
- Was „schöngerechnete Arbeitszeiten“ wirklich bedeuten
- Warum gerade kleine Betriebe besonders gefährdet sind
- Die häufigsten Anzeichen für Zeitschönfärberei im Team
- Flexible Modelle als Risikofaktor: Vertrauensarbeitszeit im Fokus
- Rechtliche Grundlagen: Was das ArbZG wirklich vorschreibt
- Praktische Maßnahmen für mehr Transparenz
- FAQ
- Fazit
Was „schöngerechnete Arbeitszeiten“ wirklich bedeuten
„Schöngerechnet“ ist mehr als ein paar Minuten hier oder da. Es gibt zwei Seiten der Medaille: Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit entweder aufblähen oder unterschlagen. Beides hat Folgen. Bei der Aufblähung wird gearbeitete Zeit übertrieben – etwa durch längere Pausen, privaten Nebenkram oder simples Auffüllen auf dem Stundenzettel. Die Unterschlagung ist die andere Extremform: Kollegen loggen aus Scham oder Überforderung weniger Stunden, als sie wirklich arbeiten. Beides verzerrt die Realität.
Laut der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es bei langen Arbeitszeiten einen deutlichen Unterschied zwischen dem, was im Vertrag steht, und dem, was tatsächlich geleistet wird. Die Forschung operationalisiert lange Arbeitszeiten üblicherweise anhand der tatsächlichen Belastung – mit Grenzwerten bei 40 und 48 Stunden pro Woche. Das bedeutet: Wenn dein Team die Zeiten schönt, hast du keinen echten Überblick über die Gesundheitsbelastung und die reale Arbeitszeit.
Die Motive sind vielfältig. Manche wollen sich wichtig machen, andere fürchten um ihren Job und wieder andere wollen einfach nur ihre Freizeit maximieren. In kleinen Betrieben, wo jeder für mehrere Aufgabenbereiche zuständig ist, bleibt so ein Verhalten oft lange unentdeckt. Das Problem: Du triffst Entscheidungen über neue Einstellungen, Auftragsannahmen oder Weiterbildungen auf Basis falscher Daten. Wenn die Arbeitszeiterfassung nicht stimmt, stimmt auch dein Betriebscontrolling nicht.
Warum gerade kleine Betriebe besonders gefährdet sind
In einem 20-Personen-Betrieb herrscht oft familiäre Atmosphäre. Du kennst jeden beim Vornamen, ihr trinkt zusammen Kaffee und vertraut auf Eigenverantwortung. Genau diese Nähe ist aber der Nährboden für Zeitschönfärberei. Ohne klare Kontrollmechanismen wird schnell aus Nachsicht Nachlässigkeit.
Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass flexible Modelle wie Vertrauensarbeitszeit nur funktionieren, wenn die Ziele machbar sind und die Beschäftigten über gutes Zeitmanagement verfügen. In der Realität fehlt oft genau das: klare Zielvorgaben und die Fähigkeit, selbst zu steuern. Stattdessen entsteht ein Grauzonen-Alltag, in dem jeder irgendwie seine Stunden zusammenschustert.
Ein weiterer Faktor ist die fehlende Personalressource. Du hast keine eigene HR-Abteilung, die monatlich Stundenzettel prüft. Die Zeiterfassung liegt oft beim Büroleiter oder direkt bei dir als Geschäftsführer – neben 100 anderen Aufgaben. Regelmäßige Plausibilitätskontrollen? Fehlanzeige. Hinzu kommt, dass in kleinen Teams die sozialen Kontrolle fehlt. Wenn nur drei Leute im Büro sitzen, fällt niemandem auf, wenn der Kollege schon um 16:30 Uhr heimlich abdampft, aber erst um 17:00 Uhr ausloggt.
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Laut der BAuA-Studie entstehen lange Arbeitszeiten von über 41 Stunden pro Woche zu etwas mehr als der Hälfte durch Überstunden. Wenn diese nicht korrekt erfasst werden, entgehen dir nicht nur Zuschläge – du verletzt auch arbeitsmedizinische Vorgaben.
Die häufigsten Anzeichen für Zeitschönfärberei im Team
Du kannst geschönte Zeiten nicht direkt sehen – aber die Symptome sind oft offensichtlich. Wie ein Blutdruckmessgerät, das leise Alarm schlägt, gibt dir dein Betrieb Signale. Du musst nur hinhören.
Merkmale bei Aufblähung der Arbeitszeit:
- Pausen werden nicht korrekt abgezogen: Der Mitarbeitende loggt 8 Stunden, nimmt aber mehrere kurze Pausen, die nie verbucht werden.
- Privates wird zur Arbeitszeit: Online-Shopping, Social Media, lange Telefonate mit Freunden – alles auf Firmenzeit.
- Auffüllen auf Vollzeit: Teilzeitkräfte buchen systematisch mehr Stunden, als sie anwesend waren, um auf ihre Soll-Stunden zu kommen.
- Projekte dauern plötzlich länger: Eine Aufgabe, die früher zwei Stunden brauchte, beansprucht jetzt plötzlich vier – ohne erkennbaren Grund.
Merkmale bei Unterschlagung von Arbeitszeit:
- Mails um Mitternacht: Du erhältst E-Mails zu unmöglichen Zeiten, die offiziell nie als Arbeitszeit verbucht wurden.
- Kollegen wirken permanent gestresst: Sie klagen über zu viel Arbeit, die Zeiterfassung zeigt aber normale 40 Stunden.
- Pausen werden übersprungen: Um früher fertig zu sein, wird die gesetzliche Pause einfach nicht genommen.
- Homeoffice ohne Eintrag: Flexible Arbeit von zu Hause wird vergessen zu loggen.
Wichtiger Hinweis: Das Bundesurlaubsgesetz und das ArbZG schreiben klare Pausenregelungen vor. Werden diese systematisch umgangen, ist das nicht nur ein Verstoß gegen interne Richtlinien, sondern gegen geltendes Recht.
Ein besonders sensibler Indikator sind Überstunden. Die BAuA-Studie zeigt: Werden Überstunden geleistet, betragen diese im Schnitt rund 6 Stunden pro Woche. Wenn dein System das nicht anzeigt, stimmt etwas nicht.
Flexible Modelle als Risikofaktor: Vertrauensarbeitszeit im Fokus
Vertrauensarbeitszeit klingt nach modernem Leadership und Mitarbeiterorientierung. Die Bundesagentur für Arbeit definiert es als Modell, bei dem keine festen Arbeitszeiten vereinbart und häufig auch nicht nachgehalten werden. Stattdessen zählt das Ergebnis. Das funktioniert – aber nur unter idealen Bedingungen.
Die Realität in kleinen Betrieben sieht oft anders aus: Ziele sind vage, die Erreichbarkeit ist nicht messbar und das Zeitmanagement ist unausgereift. Das Ergebnis: Ein Mitarbeitender arbeitet mal 35, mal 55 Stunden – aber du siehst es nie. Die Bertelsmann Stiftung bestätigt, dass Beschäftigte flexible Arbeitszeiten mit variabler Lage der täglichen Arbeitszeit stark bevorzugen. Weniger als 30 Prozent aller Befragten wünschen sich feste Arbeitszeiten. Das ist ein Doppelkantenschwert: Zufriedene Mitarbeitende – aber potenziell geschönte Zeiten.
Risiken im Überblick:
| Modell | Vorteil | Risiko bei fehlender Kontrolle |
|---|---|---|
| Vertrauensarbeitszeit | Hohe Flexibilität, Vertrauenskultur | Keine Nachvollziehbarkeit, versteckte Überlastung |
| Jahresarbeitszeit | Gleichbleibendes Gehalt, Saisonausgleich | Zeitguthaben werden nie abgebaut, Burnout |
| Teamorientierte Arbeitszeit | Selbstorganisation, hohe Motivation | Sozialer Druck, Kollegen decken sich gegenseitig |
Besonders kritisch ist die Kombination aus Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice. Die Bundesagentur für Arbeit listet Telearbeit als flexibles Modell – aber ohne klare Zeiterfassung verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit. Mitarbeitende arbeiten mehr oder weniger als vereinbart – beides bleibt unsichtbar.
Rechtliche Grundlagen: Was das ArbZG wirklich vorschreibt
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist dein Kompass durch den Nebel der Zeiterfassung. Es schreibt nicht nur Höchstarbeitszeiten vor – es verpflichtet dich auch zur Aufzeichnung.
§ 16 ArbZG: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Das bedeutet: Jede über die werktägliche Höchstarbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit muss dokumentiert werden. Egal ob Vertrauensarbeitszeit oder klassisches Modell – die Pflicht bleibt. Die BAuA-Studie betont, dass lange Arbeitszeiten in der Forschung anhand der tatsächlichen Belastung operationalisiert werden. Du musst also nicht nur erfassen, sondern auch sicherstellen, dass die Grenzwerte von 40 und 48 Stunden eingehalten werden.
Weitere rechtliche Stolpersteine:
- Pausenpflicht: Nach 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten Pause. Werden Pausen systematisch nicht eingetragen, ist das ein Verstoß.
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen Arbeitstagen. Späte Mails können diese verletzen.
- Nachweispflicht: Bei einer Betriebsprüfung musst du die Aufzeichnungen vorlegen – nicht der Mitarbeitende.
Die Bundesagentur für Arbeit warnt: Bei Vertrauensarbeitszeit müssen Ziele machbar sein. Sind sie es nicht, entsteht rechtliches Risiko durch versteckte Überlastung. Das ist kein Kavaliersdelikt – Bußgelder bis zu 30.000 Euro sind möglich.
Praktische Maßnahmen für mehr Transparenz
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – aber wie kontrollierst du, ohne Misstrauen zu säen? Der Trick liegt in Systemen, die selbstständig Transparenz schaffen.
1. Regelmäßige Plausibilitätskontrollen
Vergleiche projektbezogene Zeiten mit dem Aufwand vergleichbarer Vorhaben. Fällt ein Mitarbeitender immer aus der Reihe, ist das ein Gesprächsthema – kein Vorwurf.
2. Transparente Kommunikation der Ziele
Bei Vertrauensarbeitszeit musst du messbare Ergebnisse definieren. „Erledige deine Aufgaben“ ist keine Zielvorgabe. „Bearbeite 20 Tickets pro Woche“ ist messbar.
3. Teamorientierte Kontrolle
Lass das Team gemeinsam die Zeiten abstimmen. Die Bundesagentur für Arbeit beschreibt teamorientierte Arbeitszeit als Modell, bei dem der Bedarf und die persönlichen Wünsche in Einklang gebracht werden. Das schafft soziale Kontrolle ohne Denunziantentum.
4. Digitale Hilfsmittel nutzen
Ein modernes Zeiterfassungssystem, das per Terminal oder App erreichbar ist, senkt die Hürde für korrektes Buchen. Wichtig: Die Erfassung muss so einfach sein, dass sie keinen Aufwand bedeutet.
5. Regelmäßige Feedback-Gespräche
Frage im Einzelgespräch nach der Arbeitsbelastung. Oftmals offenbaren sich Ungereimtheiten durch simple Fragen wie „Wie viel hast du diese Woche wirklich gearbeitet?“
Checkliste für den schnellen Überblick:
- Sind alle Pausen korrekt verbucht?
- Gibt es regelmäßige Abweichungen bei bestimmten Mitarbeitenden?
- Werden Überstunden nachgehalten und abgebaut?
- Sind die Ziele bei Vertrauensarbeitszeit messbar?
Die Bertelsmann Stiftung betont, dass Beschäftigte Flexibilität wollen – aber auch Sicherheit. Transparenz schafft genau diese Sicherheit für beide Seiten.
FAQ
Wie kann ich geschönte Zeiten bei Vertrauensarbeitszeit nachweisen?
Das ist schwierig, aber nicht unmöglich. Fokussiere dich auf Ergebnisse statt Präsenz. Sind Projekte trotz angeblicher Vollkraft zeitverzögert? Gibt es Klagen von Kollegen über unfaire Verteilung? Dokumentiere diese Indizien schriftlich. Führe regelmäßige Zielkontrollen durch und vergleiche geplante mit tatsächlichen Ergebnissen. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt ausdrücklich machbare Zielvorgaben – wenn diese konstant verfehlt werden, ist das ein objektiver Indikator.
Müssen wir wirklich jede Minute erfassen, wenn alle vertrauensvoll zusammenarbeiten?
Ja, rechtlich gesehen schon. § 16 ArbZG verpflichtet zur Aufzeichnung der Arbeitszeit und der Überstunden. Selbst bei Vertrauensarbeitszeit musst du nachweisen können, dass du die gesetzlichen Grenzen einhältst. Praxisnah: Lass Mitarbeitende wöchentlich eine Zusammenfassung ihrer Stunden per E-Mail bestätigen – das genügt als Arbeitszeitnachweis und stört nicht den Arbeitsfluss.
Was tun, wenn ein Mitarbeitende*r offensichtlich zu viele Stunden loggt?
Nicht sofort an arbeitsrechtliche Schritte denken. Führe zunächst ein konstruktives Gespräch. Frage nach der Arbeitsbelastung und ob Unterstützung nötig ist. Oft steckt dahinter keine Boswilligkeit, sondern schlechtes Zeitmanagement oder Überforderung. Kläre die Erwartungen neu und setze messbare Ziele. Wenn das nicht fruchtet, dokumentiere konkrete Beispiele und leite arbeitsrechtliche Schritte ein.
Können wir bei Teilzeitkräften auf Zeiterfassung verzichten?
Nein. Teilzeitkräfte haben denselben rechtlichen Schutz wie Vollzeitkräfte. Die Bertelsmann Stiftung zeigt: Fast die Hälfte der Frauen arbeitet in Teilzeit und favorisiert flexible Modelle. Das erhöht die Gefahr von unerfassten Überstunden. Auch Teilzeitkräfte müssen ihre Zeiten korrekt erfassen, damit du die Grenzwerte des ArbZG einhalten kannst.
Fazit
Zeitschönfärberei ist kein Kavaliersdelikt – sie ist eine Gefahr für deinen Betrieb, deine Mitarbeitenden und deine rechtliche Sicherheit. Die Zeichen sind oft subtil, aber erkennbar: von unplausiblen Projektzeiten über systematisch übersprungene Pausen bis hin zu Mails in der Nacht. Gerade kleine Betriebe mit flexiblen Modellen wie Vertrauensarbeitszeit stehen im Spagat zwischen Mitarbeiterwunsch nach Flexibilität und gesetzlicher Nachweispflicht. Laut Bundesagentur für Arbeit funktioniert Vertrauensarbeitszeit nur mit klaren, machbaren Zielen. Die BAuA-Studie bestätigt, dass reale Arbeitsbelastung oft weit über den Verträgen liegt. Du musst also handeln – aber nicht mit dem Holzhammer. Setze auf transparente Systeme, regelmäßige Gespräche und messbare Ziele. So schützt du dein Team vor Burnout und deinen Betrieb vor arbeitsrechtlichen Risiken. Der nächste Schritt ist ein kritischer Blick auf deine aktuellen Prozesse: Wo fehlt es an Nachvollziehbarkeit? Beginne dort mit kleinen, aber konsequenten Änderungen.
Hinweis: Alle Inhalte dieses Artikels wurden nach bestem Wissen recherchiert und die genannten Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung; für eine verbindliche Einschätzung wende dich bitte an eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder deine Steuerberatung.

