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Vertrauensarbeitszeit

Vertrauensarbeitszeit

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Tejjjrminal
Cloudjjj-zeiterfassung
Vertrauensarbeitszeit,Arbeitszeitkonto,Remote Work
Vertrauensarbeitszeit ist ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitgeber auf die minutengenaue Kontrolle der Arbeitszeit verzichtet und stattdessen auf die eigenverantwortliche Einteilung der Arbeitszeit durch die Beschäftigten vertraut. Entscheidend ist das Arbeitsergebnis, nicht die Anwesenheitszeit.
Viele Geschäftsführer kleiner Unternehmen stehen vor der Frage, wie leistungsorientiert geführt werden kann, ohne ein Kontrollklima zu schaffen. Vertrauensarbeitszeit wirkt attraktiv, birgt aber rechtliche und organisatorische Fallstricke – insbesondere seit den Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung. Der Begriff ist relevant, um Freiräume für Mitarbeitende mit der Pflicht zur Einhaltung von Arbeitszeitgesetz und Dokumentation in Einklang zu bringen.

Das Wichtigste in Kürze

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• Vertrauensarbeitszeit fokussiert auf Ergebnisse statt Präsenzkontrolle• Arbeitszeitgesetz und Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelten trotzdem• Digitale Zeiterfassung ermöglicht Vertrauensarbeitszeit rechtssicher und transparent

Vertrauensarbeitszeit bedeutet, dass Beschäftigte Beginn, Ende und Lage ihrer Arbeit weitgehend selbst bestimmen. Der Fokus liegt auf Zielerreichung und Ergebnissen, nicht auf der Präsenz im Büro oder der minutengenauen Arbeitszeitkontrolle. Dieses Modell wird häufig im Büro, im Außendienst oder in wissensintensiven Tätigkeiten genutzt und passt gut zu Homeoffice und Remote Work.


Wichtig: Vertrauensarbeitszeit hebt rechtliche Pflichten nicht auf. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt uneingeschränkt, insbesondere Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen. Zudem hat der Europäische Gerichtshof (EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung, 2019) sowie nachfolgend das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, mit dem die Arbeitszeit erfasst werden kann. Auch Dokumentationspflichten sind z. B. im Mindestlohngesetz und Nachweisgesetz relevant.


Praktisch bedeutet dies: Es kann weiterhin in Vertrauensarbeitszeit gearbeitet werden, aber nicht mehr ohne Erfassung der tatsächlichen Stunden. Das „Vertrauen“ verlagert sich weg von der Frage, ob Mitarbeitende ihre Zeiten korrekt stempeln, hin zu Selbstverantwortung bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzen und vereinbarten Arbeitszeit.


Digitale Zeiterfassung unterstützt dieses Modell, indem sie eine einfache, transparente und ortsunabhängige Erfassung ermöglicht – etwa per App, Web oder Terminal. Führungskräfte erhalten Übersicht zu Überstunden und Arbeitszeitkonten, ohne Mikromanagement zu betreiben. Gleichzeitig wird die Basis für korrekte Lohnabrechnung, Auswertungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geschaffen.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.

Häufige Fragen

Ist Vertrauensarbeitszeit mit der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung überhaupt noch zulässig?

Ja, das Modell ist weiterhin möglich. Es muss jedoch ein System zur Erfassung der Arbeitszeit bestehen, das die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ermöglicht. Vertrauensarbeitszeit beschreibt heute eher den Führungsstil und die Freiheit bei der Lage der Arbeitszeit als den Verzicht auf Zeiterfassung.

Muss bei Vertrauensarbeitszeit ein Arbeitszeitkonto geführt werden?

Ein Arbeitszeitkonto ist rechtlich nicht zwingend, aber in der Praxis sinnvoll. Es erleichtert den Überblick über Plus- und Minusstunden, Überstundenabbau und Freizeitausgleich und schafft Transparenz für Arbeitgeber und Beschäftigte.

Wie kann Vertrauensarbeitszeit in kleinen Unternehmen organisiert werden?

Wichtig sind klare Zielvereinbarungen, Erreichbarkeitsregeln und transparente Kommunikation im Team. Eine einfache digitale Zeiterfassung hilft, Arbeitszeiten ohne hohen Verwaltungsaufwand zu dokumentieren und Überlastung früh zu erkennen.

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