Teilzeit

Teilzeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit unter der betriebsüblichen Vollzeit liegt. Umfang und Verteilung der Wochenarbeitszeit werden individuell im Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt.
Das Wichtigste in Kürze
Teilzeit liegt vor, wenn Beschäftigte regelmäßig weniger arbeiten als vergleichbare Vollzeitkräfte im Betrieb. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Es regelt u. a. den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit und den Schutz vor Benachteiligung gegenüber Vollzeitkräften.
In der Praxis gibt es verschiedene Formen: klassische Teilzeit mit festen Tagen oder Stunden pro Woche, „geteilte“ Arbeitstage (z. B. nur vormittags), oder Teilzeit in Schichtsystemen. Für die Unternehmensleitung sind vor allem drei Punkte entscheidend: klare vertragliche Regelung der Wochenarbeitszeit, transparente Verteilung auf Wochentage sowie Regelungen zu Mehrarbeit und Erreichbarkeit.
Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zuschläge oder Sonderzahlungen richten sich auch bei Teilzeit grundsätzlich nach dem Verhältnis zur Vollzeit. Wichtig ist eine saubere Berechnung von Urlaubsansprüchen, besonders bei ungleich verteilten Arbeitstagen. Zudem müssen arbeitszeitrechtliche Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden, etwa Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen – auch wenn Teilzeitkräfte zusätzlich Mehrstunden leisten.
Digitale Zeiterfassung unterstützt dabei, die tatsächlich geleisteten Stunden von Teilzeitkräften minutengenau zu dokumentieren, Mehrarbeit und Überstunden klar abzugrenzen und Zeitkonten zu führen. So lassen sich Kapazitäten besser planen, Überlastungen vermeiden und Nachweise für Lohnabrechnung, Mindestlohn- und Dokumentationspflichten effizient erbringen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Sobald die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit unter der im Betrieb üblichen Vollzeit liegt, handelt es sich um Teilzeit – unabhängig von der Stundenhöhe. Entscheidend ist der Vergleich zur Vollzeit im Unternehmen, nicht eine gesetzliche Mindeststundenzahl.
Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den regelmäßigen Arbeitstagen pro Woche und wird anteilig aus dem Vollzeit-Urlaub abgeleitet. Besonders bei ungleich verteilten Arbeitstagen ist eine saubere, dokumentierte Berechnung wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ja, auch bei Teilzeit gelten die Pflichten zur Arbeitszeiterfassung, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn und Nachweise für Lohnabrechnung. Digitale Systeme erleichtern die minutengenaue Erfassung und die Auswertung von Mehrarbeit und Überstunden.
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