Pausenregelung

Pausenregelung umfasst alle betrieblichen und gesetzlichen Vorgaben zu Dauer, Lage und Dokumentation von Arbeitsunterbrechungen. Sie legt fest, wann und wie lange Mitarbeiter Pausen nehmen müssen oder dürfen und wie diese in der Arbeitszeit erfasst werden.
Das Wichtigste in Kürze
Pausenregelung bezeichnet die Gesamtheit der gesetzlichen Vorgaben und internen Regeln zu Arbeitsunterbrechungen während des Arbeitstages. In Deutschland sind Mindeststandards im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt: Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Diese Pausen müssen im Voraus feststehen und können in Blöcke von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Sie zählen nicht zur Arbeitszeit.
Betriebe können darüber hinaus eigene Pausenregelungen treffen, etwa zu festen Pausenzeiten, Gleitpausen oder zusätzlichen bezahlten Kurzpausen. In tarifgebundenen Unternehmen finden sich entsprechende Vorgaben häufig im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Wichtig ist, dass Pausen nicht nur theoretisch vorgesehen, sondern tatsächlich genommen werden und die Beschäftigten in dieser Zeit von der Arbeitspflicht befreit sind.
Für Arbeitgeber ist eine klare Pausenregelung aus mehreren Gründen wichtig: zur Einhaltung der Höchstarbeitszeiten, zur Sicherung der gesetzlichen Ruhezeiten und zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken und Haftungsfragen, etwa bei Unfällen infolge von Übermüdung. Auch in Bezug auf Mindestlohn und Lohnabrechnung ist die saubere Trennung zwischen Arbeitszeit und Pausen entscheidend.
Digitale Zeiterfassung unterstützt die Umsetzung von Pausenregelungen im Alltag. Systeme können z. B. automatische Erinnerungen an Pausen senden, Mindestpausen prüfen, Verstöße sichtbar machen und die Pausendauer korrekt bei der Arbeitszeitsumme berücksichtigen. So lassen sich gesetzliche Vorgaben nachweisen, Auswertungen erstellen und interne Regelungen transparent abbilden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause erforderlich, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden und gelten nicht als Arbeitszeit.
Ja, Pausen sollten eindeutig von der Arbeitszeit getrennt erfasst werden, um Höchstarbeitszeit und Mindestlohn korrekt zu berechnen. Digitale Zeiterfassungssysteme ermöglichen eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Pausen.
Auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen darf grundsätzlich nicht verzichtet werden, auch nicht mit Zustimmung der Beschäftigten. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Pausen sicherzustellen und organisatorisch zu ermöglichen.
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