Arbeitszeitnachweis

Ein Arbeitszeitnachweis dokumentiert Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen und ggf. Überstunden eines Mitarbeitenden. Er dient als Grundlage für Lohnabrechnung, Nachweis gegenüber Behörden und zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben.
Das Wichtigste in Kürze
Der Arbeitszeitnachweis ist die systematische Aufzeichnung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit eines Mitarbeitenden. Er umfasst in der Regel Datum, Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen, Mehrarbeit/Überstunden sowie ggf. Zuschlagszeiten (z. B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit). Auf dieser Basis lassen sich Lohn, Zuschläge und Zeitguthaben korrekt berechnen und nachweisen.
Rechtlich ist der Arbeitszeitnachweis eng mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) verknüpft. Das ArbZG schreibt u. a. Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausenregelungen vor. Der Arbeitgeber muss nach § 16 ArbZG Überstunden über 8 Stunden werktäglich aufzeichnen. Nach dem Mindestlohngesetz gelten für bestimmte Branchen und geringfügig Beschäftigte zusätzliche Aufzeichnungspflichten zur Kontrolle des Mindestlohns. Zudem ist das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung ein Treiber für umfassendere, systematische Dokumentation im Unternehmen.
In der Praxis werden Arbeitszeitnachweise oft noch in Papierform oder Excel geführt. Das ist fehleranfällig, zeitaufwendig und bei Prüfungen schwer nachvollziehbar. Digitale Zeiterfassungssysteme erstellen den Arbeitszeitnachweis automatisch: Zeiten werden über Terminal, App oder Web erfasst, Pausen und Zuschläge regelbasiert berechnet und Berichte für Lohnabrechnung oder Betriebsprüfung per Klick bereitgestellt. Gleichzeitig lassen sich Arbeitszeitgrenzen, Ruhezeiten und Pausen besser überwachen, was Haftungsrisiken reduziert.
Ein sauber geführter Arbeitszeitnachweis verbessert Transparenz im Unternehmen: Mitarbeitende sehen ihre Stunden, Überstunden und Zeitkonten, Führungskräfte erhalten eine verlässliche Grundlage für Planung, Ausgleich und Gespräche zu Arbeitsbelastungen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Es bestehen gesetzliche Aufzeichnungspflichten vor allem für Überstunden, bestimmte Branchen und geringfügig Beschäftigte. Zudem zeichnet sich durch Rechtsprechung ab, dass ein objektives System zur Arbeitszeiterfassung erforderlich ist. Wie dies konkret umzusetzen ist, hängt von Unternehmensgröße, Branche und Arbeitszeitmodell ab.
Für Nachweise nach dem Mindestlohngesetz gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgaben können längere Fristen erfordern. Es empfiehlt sich, die Aufbewahrung mit Steuerberater oder Lohnbüro abzustimmen.
Digitale Systeme reduzieren manuelle Eingaben, Rechenfehler und fehlende Unterschriften. Zeiten, Überstunden und Zuschläge werden automatisch berechnet, Berichte für Lohnabrechnung und Prüfungen lassen sich jederzeit nachvollziehbar exportieren. Zusätzlich erhöht sich die Transparenz für Führungskräfte und Mitarbeitende.
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