Raucherpausen & Arbeitszeit: Was du zahlen musst – und was nicht

Stell dir vor, du betreibst eine kleine Tankstelle. Jeder Kunde tankt nur das, was er auch wirklich bezahlt – außer ein paar Stammkunden, die sich seit Jahren bedienen und sagen: „Schreib es auf meine Rechnung.“ Nach einer Weile fällt dir auf: Die Rechnungen werden nie bezahlt. Was tust du? Du stellst klar: Ab sofort zahlt jeder sofort an der Kasse. Genau diese Situation erleben viele Betriebsleiter beim Thema Raucherpausen Arbeitszeit. Mitarbeitende nehmen sich kleine Pausen, die nicht erfasst werden – und am Ende fragst du dich: Muss ich das bezahlen? Darf ich das überhaupt noch ändern? Die Antwort ist klar: Raucherpausen sind kein Kavaliersdelikt. Sie sind eine Arbeitsunterbrechung, die du als Arbeitgeber nicht automatisch vergüten musst. Und wenn du das lange Zeit toleriert hast, entsteht daraus auch nicht automatisch ein dauerhafter Anspruch. In diesem Artikel klären wir, was das Arbeitszeitgesetz vorschreibt, wann eine Kündigung wegen falscher Zeiterfassung rechtens ist und wie du Raucherpausen im Betrieb fair und rechtskonform regelst.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtslage: Was das ArbZG zu Pausen vorschreibt
- Fallbeispiel: Kündigung wegen nicht erfasster Raucherpausen
- Betriebliche Übung: Warum alte Gewohnheiten keine Pflicht werden
- Praktische Umsetzung: So regelst du Raucherpausen im Betrieb
- Abmahnung & Kündigung: Wann der Arbeitsvertrag gefährdet ist
- FAQ: Die häufigsten Fragen zu Raucherpausen und Arbeitszeit
- Fazit: Dein nächster Schritt für klare Regeln
Rechtslage: Was das ArbZG zu Pausen vorschreibt
Das Thema Raucherpausen und Arbeitszeit ist juristisch klar geregelt: Rauchen außerhalb der gesetzlichen Pausen ist eine Unterbrechung der Arbeit. Laut Haufe ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, solche Zusatzpausen zu bezahlen. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Raucherpausen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt in § 4 Mindestpausen vor, die du als Arbeitgeber einhalten musst:
Wer mindestens sechs Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit beträgt die Mindestpause 45 Minuten.
Diese Pausen sind Arbeitszeitunterbrechungen und werden nicht als Arbeitszeit vergütet. Das bedeutet: Raucherpausen, die darüber hinausgehen, sind grundsätzlich unbezahlt. Du darfst als Arbeitgeber festlegen, dass Mitarbeitende für das Rauchen ausstempeln müssen. Die Zeiterfassung muss dabei korrekt erfolgen – sonst liegt eine Arbeitszeitmanipulation vor.
Wichtig: Die Nikotinsucht kann nicht als Rechtfertigung für unerlaubte Pausen dienen. Selbst wenn jemand stark abhängig ist, ändert das nichts an der Pflicht zur korrekten Zeiterfassung. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat dies in einem aktuellen Fall deutlich gemacht.
| Kriterium | Bezahlte Pausen | Unbezahlte Raucherpausen |
|---|---|---|
| Dauer | Mindestens 30 Min. nach 6 Std. | Wenige Minuten, beliebig oft |
| Anspruch | Gesetzlich garantiert | Kein gesetzlicher Anspruch |
| Zeiterfassung | Nicht erforderlich | Muss erfasst werden |
| Vergütung | Wird gezahlt | Wird nicht gezahlt |
Fallbeispiel: Kündigung wegen nicht erfasster Raucherpausen
Ein eindrückliches Beispiel zeigt, wie ernst die Rechtsprechung fehlende Zeiterfassung bei Raucherpausen nimmt. Laut Haufe verlor eine Jobvermittlerin nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit ihren Arbeitsplatz, weil sie Raucherpausen nicht erfasst hatte.
Die Mitarbeiterin arbeitete in einem Jobcenter der Arbeitsagentur. Dort galt die klare Regel: Beschäftigte müssen beim Betreten und Verlassen des Gebäudes sowie bei Raucherpausen oder anderen Pausen am Zeiterfassungsterminal ein- und ausstempeln. 2019 stellte der Arbeitgeber fest, dass die Frau an drei Tagen in Folge keine einzige Pause gebucht hatte, obwohl ihre digitale Zugangskarte mehrfach täglich genutzt wurde.
Der Arbeitgeber forderte sie auf, sich zu den Vorfällen zu äußern. Die Mitarbeiterin gab zu, dass sie Zigarettenpausen gemacht hatte, die sie als Raucherin benötige. Sie versprach, dies künftig korrekt zu erfassen. Trotzdem kündigte der Arbeitgeber fristlos – und das Gericht gab ihm recht.
Die Begründung: Nicht erfasste Raucherpausen sind eine schwerwiegende Pflichtverletzung. Sie stellen Arbeitszeitmanipulation dar. Die Mitarbeiterin hatte gegen die klare Anordnung verstoßen. Selbst die lange Betriebszugehörigkeit und fehlende Abmahnungen halfen nicht. Das Gericht stellte klar: Eine betriebliche Übung war nicht entstanden. Der Verstoß war so schwerwiegend, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war.
Dieses Urteil zeigt: Du als Arbeitgeber darfst strenge Regeln aufstellen und durchsetzen. Wenn Mitarbeitende diese missachten, kann das fatale Folgen haben.
Betriebliche Übung: Warum alte Gewohnheiten keine Pflicht werden
Viele Betriebsleiter fürchten: Wenn ich Raucherpausen jahrelang toleriert habe, wird das zur Pflicht. Diese Sorge ist berechtigt, aber juristisch unbegründet. Laut Haufe entsteht aus der Duldung von Raucherpausen in der Regel keine betriebliche Übung.
Ein Fall aus dem Jahr 2015 verdeutlicht dies: Ein Lagerarbeiter klagte auf Bezahlung seiner Raucherpausen. Seit Jahren hatten Beschäftigte im Betrieb ihren Arbeitsplatz zum Rauchen verlassen, ohne auszustempeln. Es gab keinen Lohnabzug. Der Arbeitgeber hatte 2006 eine Betriebsanweisung erlassen: Rauchen nur an einer bestimmten Stelle am Haupteingang – und nur mit Zeiterfassung.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied: Es besteht kein Anspruch aus betrieblicher Übung. Der Arbeitgeber hatte die Pausen nicht systematisch gewährt. Er kannte weder Häufigkeit noch Dauer der Raucherpausen. Daher konnten die Arbeitnehmer nicht darauf vertrauen, dass diese Praxis dauerhaft fortbesteht.
Kernbotschaft: Selbst wenn du Raucherpausen jahrelang geduldet hast, entsteht kein automatischer Anspruch auf Bezahlung. Du kannst jederzeit klare Regeln einführen und durchsetzen – vorausgesetzt, du kommst dem Betriebsrat entgegen und regelst es transparent.
Das Gericht betonte: Der Arbeitgeber muss die genaue Häufigkeit und Dauer kennen. Wenn er das nicht tut, fehlt die Grundlage für eine betriebliche Übung. Du kannst also jederzeit neu regeln, dass Raucherpausen ausgestempelt werden.
Praktische Umsetzung: So regelst du Raucherpausen im Betrieb
Klare Regeln sind das A und O. Du musst als Arbeitgeber transparent kommunizieren, was erlaubt ist und was nicht. Hier sind die wichtigsten Schritte:
1. Betriebsanweisung erstellen: Schriftlich festlegen, dass Raucherpausen außerhalb der gesetzlichen Pausen unbezahlt sind. Definiere, wo geraucht werden darf (z.B. nur am Haupteingang).
2. Zeiterfassung anordnen: Mitarbeitende müssen für jede Raucherpause ausstempeln. Moderne Systeme wie das Terminal GEN5 oder GEN5 mini mit NFC und PIN machen das einfach. Auch App-basierte Lösungen sind möglich.
3. Betriebsrat einbinden: Bei bestehendem Betriebsrat ist seine Zustimmung notwendig. Erkläre, warum korrekte Zeiterfassung wichtig ist – auch zum Schutz der Mitarbeitenden und im Rahmen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Arbeitszeit.
4. Mitarbeiter informieren: Halte eine Betriebsversammlung ab oder schicke eine Rundmail. Jeder muss wissen: Nicht erfasste Pausen sind Arbeitszeitmanipulation.
5. Kontrollieren und dokumentieren: Prüfe regelmäßig, ob die Regeln eingehalten werden. Dokumentiere Verstöße sofort.
Tipp: Führe die neuen Regeln nicht von heute auf morgen ein. Gib eine Übergangsfrist von zwei Wochen, in der du nur verwarst. Danach folgen Abmahnungen bei Verstößen.
| Maßnahme | Umsetzung | Rechtssicherheit |
|---|---|---|
| Betriebsanweisung | Schriftlich, unterschrieben | Hoch |
| Zeiterfassung | Digital oder analog | Sehr hoch |
| Betriebsratseinbindung | Vorab, schriftlich | Hoch |
| Mitarbeiterinformation | Versammlung + schriftlich | Mittel |
| Kontrolle | Regelmäßige Stichproben | Hoch |
Abmahnung & Kündigung: Die rechtlichen Konsequenzen
Was passiert, wenn Mitarbeitende die Regeln ignorieren? Die Rechtsprechung ist hart: Nicht erfasste Raucherpausen können zum Kündigungsgrund werden.
Abmahnung als erste Stufe: Bei erstmaligem Verstoß reicht eine schriftliche Abmahnung. Sie muss klar beschreiben, was falsch gelaufen ist und welche Folgen ein weiterer Verstoß hat. Die Abmahnung ist wichtig, um spätere Kündigungen zu rechtfertigen.
Kündigung bei wiederholtem Verstoß: Wenn ein Mitarbeitender trotz Abmahnung weiterhin Raucherpausen nicht erfasst, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Wie das Beispiel aus dem LAG Thüringen zeigt (Haufe), ist die Schwelle niedrig. Selbst jahrelange Toleranz schützt nicht vor Konsequenzen.
Fristlose Kündigung: Diese ist möglich bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen. Das bewusste Nicht-Erfassen von Arbeitszeitnachweisen gilt als Arbeitszeitmanipulation. Das Gericht sieht darin einen Vertrauensbruch.
Wichtig: Die Nikotinsucht ist keine Entschuldigung. Das LAG Thüringen machte deutlich: Abhängigkeit rechtfertigt höchstens die Häufigkeit der Pausen – nicht aber das Unterlassen der Zeiterfassung.
Kernbotschaft aus der Rechtsprechung: Nicht erfasste Raucherpausen sind keine Kleinigkeit. Sie können den Arbeitsvertrag gefährden – auch nach Jahrzehnten im Betrieb.
FAQ: Die häufigsten Fragen zu Raucherpausen und Arbeitszeit
Darf ich als Arbeitgeber generell Raucherpausen verbieten?
Ja, grundsätzlich schon. Du musst aber die gesetzlichen Pausenzeiten einhalten. In diesen Pausen dürfen Mitarbeitende rauchen – sofern du dafür einen geeigneten Ort bereitstellst oder sie das Gelände verlassen dürfen. Zwischendurch darfst du Rauchen verbieten oder auf unbezahlte Pausen beschränken.
Muss ich Rauchern extra Pausen gewähren?
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Raucherpausen. Du musst nur die gesetzlichen Pausen nach ArbZG einhalten. Ob Mitarbeitende diese zum Rauchen nutzen oder nicht, ist ihre Entscheidung.
Was ist, wenn ich Raucherpausen jahrelang bezahlt habe?
Selbst dann entsteht keine automatische Pflicht zur Bezahlung. Laut Haufe fehlt es an der Voraussetzung für eine betriebliche Übung, wenn du die genaue Dauer und Häufigkeit nicht kanntest. Du kannst jederzeit neue, klare Regeln einführen.
Darf ich bei Verstößen sofort kündigen?
In der Regel nicht. Bei erstmaligem Verstoß solltest du zunächst abmahnen. Nur bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Kündigung gerechtfertigt. Das Beispiel aus dem LAG Thüringen zeigt aber: Wenn die Pflichtverletzung offensichtlich ist und gegen klare Anordnungen verstoßen wird, kann auch eine fristlose Kündigung möglich sein.
Fazit: Dein nächster Schritt für klare Regeln
Raucherpausen und Arbeitszeit sind kein Nebenschauplatz – sie sind ein Kernbereich des Arbeitsrechts. Du als Arbeitgeber hast das Recht, zu bestimmen, wann und wie lange geraucht wird. Raucherpausen außerhalb der gesetzlichen Pausen sind unbezahlt und müssen erfasst werden. Selbst jahrelange Toleranz führt nicht automatisch zu einem dauerhaften Anspruch.
Die Rechtsprechung ist eindeutig: Nicht erfasste Raucherpausen sind Arbeitszeitmanipulation und können zum Kündigungsgrund werden. Die Nikotinsucht schützt nicht vor Konsequenzen. Klare Betriebsanweisungen, transparente digitale Zeiterfassung und konsequente Kommunikation sind deine Werkzeuge.
Dein nächster Schritt sollte sein: Prüfe deine aktuelle Regelung. Gibt es eine schriftliche Betriebsanweisung? Ist die Zeiterfassung klar geregelt? Wenn nicht, erstelle eine klare Zeiterfassungsrichtlinie, informiere dein Team und setze die Regeln konsequent um – im Dialog mit dem Betriebsrat, falls vorhanden. So schaffst du Rechtssicherheit für dich und faire Bedingungen für alle Mitarbeitenden.
Raucherpausen Arbeitszeit richtig zu regeln bedeutet letztlich: Wer arbeitet, bekommt Lohn. Wer pausiert, stempelt aus. Das ist fair und rechtskonform.

