Arbeitsunterbrechung

Arbeitsunterbrechung bezeichnet die zeitweise Unterbrechung der Arbeitstätigkeit innerhalb eines Arbeitstags. Sie kann geplant (z.B. Pause, Besprechung, Rüstzeit) oder ungeplant (z.B. Maschinenausfall, Kundenanruf) erfolgen und ist für Arbeitszeit, Produktivität und Lohnabrechnung relevant.
Das Wichtigste in Kürze
Arbeitsunterbrechung bezeichnet jede zeitliche Unterbrechung der eigentlichen Arbeitstätigkeit während der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dazu zählen sowohl rechtlich geregelte Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als auch Kurzunterbrechungen wie Telefonate, Rückfragen, Wartezeiten, Rüstzeiten oder Wegezeiten im Betrieb.
Wichtig ist die Abgrenzung: Gesetzliche Ruhepausen (z.B. 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit) sind keine Arbeitszeit und müssen im Sinne des ArbZG gewährt und häufig auch dokumentiert werden. Kurzfristige Unterbrechungen, in denen Beschäftigte arbeitsbereit bleiben oder auf Abruf sind, gelten in der Regel als Arbeitszeit. Gleiches gilt meist für betriebsbedingte Wartezeiten (z.B. Maschinenausfall), sofern die Mitarbeitenden nicht frei über die Zeit verfügen können.
Für Unternehmen ist entscheidend, wie Arbeitsunterbrechungen in der Zeiterfassung abgebildet werden: Welche Unterbrechungen gelten als Pause, welche als Arbeitszeit? Wie werden Unterbrechungen bei Zuschlägen (z.B. Nacht- oder Sonntagsarbeit) und beim Mindestlohn berücksichtigt? Klare Regeln in Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder internen Richtlinien schaffen Transparenz und vermeiden Konflikte.
Digitale Zeiterfassung ermöglicht eine genaue, differenzierte Erfassung von Arbeitsunterbrechungen – etwa durch separate Buchungscodes für Pausen, Rüstzeiten oder Wartezeiten. So lassen sich rechtliche Anforderungen an Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten leichter erfüllen und zugleich Prozessschwächen erkennen (z.B. häufige Stillstände an bestimmten Maschinen). Auswertungen helfen, Arbeitsabläufe zu optimieren, Arbeitszeitkonten korrekt zu führen und die Lohnabrechnung rechtssicher zu gestalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Nicht jede kurze Unterbrechung ist eine gesetzliche Pause. Pausen setzen voraus, dass Beschäftigte frei über ihre Zeit verfügen können. Kurzunterbrechungen mit fortbestehender Arbeitsbereitschaft gelten in der Regel als Arbeitszeit.
Gesetzlich vorgeschrieben ist vor allem die Dokumentation der tatsächlichen Arbeitszeit und Pausen. In der Praxis ist es jedoch sinnvoll, auch relevante Unterbrechungen (z.B. Warte- oder Rüstzeiten) zu buchen, um Prozesse zu analysieren und Lohnabrechnungen korrekt zu gestalten.
Moderne Zeiterfassungssoftware erlaubt eigene Buchungsarten, etwa für Pausen, Rüstzeiten oder Wartezeiten. So können Unterbrechungen klar klassifiziert, rechtlich korrekt bewertet und später für Auswertungen, Kostenstellenrechnung und Lohnabrechnung genutzt werden.
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