Lohnbüro glücklich machen: 7 Infos, die in jeder Zeitdoku stehen sollten

March 7, 2026

Stell dir vor, du kochst ein kompliziertes Gericht – aber dir fehlen die genauen Mengenangaben für die Zutaten. Das Ergebnis wird ungenießbar. Genauso verhält es sich mit der Lohnabrechnung ohne präzise Zeitdaten. Dein Lohnbüro sitzt auf einer Schatzkarte ohne X, das den Schatz markiert. Es weiß, dass irgendwo Überstunden, Nachtzuschläge oder Feiertagsvergütungen lauern – aber ohne exakte Zeiten bleibt alles ungenau und rechtlich unsicher. Gleichzeitig musst du die Anforderungen Lohnbuchhaltung Arbeitszeit im Blick behalten: Nur wenn deine Zeitdaten vollständig und korrekt sind, kann die Lohnbuchhaltung sauber arbeiten und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.

Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) ist klar: Jeder Arbeitgeber muss die Arbeitszeit systematisch erfassen. Laut Haufe hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales daraufhin im April 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, der die Pflichten noch konkretisiert. Für dich als Geschäftsführer oder HR-Leiter eines kleinen Betriebs bedeutet das: Du musst deinen Mitarbeitenden ein funktionierendes System zur Verfügung stellen – und das liefert genau die Daten, die dein Lohnbüro braucht.

Doch welche Informationen sind wirklich unverzichtbar? Dieser Artikel zeigt dir die sieben Kerninfos, die jede zeitliche Dokumentation enthalten sollte – damit deine Lohnabrechnung rechtssicher, dein Betrieb bußgeldsicher und dein Lohnbüro tatsächlich glücklich wird.

Inhaltsverzeichnis

1. Was die Zeiterfassungspflicht wirklich bedeutet

2. Die sieben Kerninformationen für die Lohnabrechnung

3. Elektronisch vs. analog: Was ist erlaubt?

4. Aufbewahrung und Auskunftsrecht: Ihre Pflichten

5. Warum unvollständige Zeiten teuer werden können

6. Praktische Umsetzung im Betrieb

7. FAQ

8. Fazit

Was die Zeiterfassungspflicht wirklich bedeutet

Die Zeiterfassung ist keine Bürokratiemaßnahme, sondern ein gesetzlicher Schutzmechanismus. Das BAG hat klargestellt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit einzuführen. Das bedeutet mehr, als nur einen Dienstplan an die Wand zu hängen. Laut Haufe müssen Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit erfasst werden – inklusive Überstunden und Pausenzeiten.

Diese Pflicht dient zwei zentralen Zwecken: dem Gesundheitsschutz und dem Lohnschutz. Wie das Böckler-Interview betont, kann man Grenzen nur wahren, wenn man weiß, wann sie erreicht sind. Zugleich ist die Zeiterfassung Voraussetzung dafür, dass Beschäftigte ihren Lohn erhalten – besonders wenn es um Überstunden geht.

Für deinen Betrieb bedeutet das konkret: Du musst ein System bereitstellen, das die tatsächliche Arbeitszeit erfasst, nicht die geplante. Es reicht nicht aus, den Mitarbeitenden ein System anzubieten und ihnen freizustellen, ob sie es nutzen. Die Erfassung muss flächendeckend und verlässlich funktionieren.

Der Referentenentwurf sieht eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren vor. Die Daten müssen so erfasst werden, dass eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden jederzeit möglich ist. Das ist kein theoretisches Szenario: Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können bei Prüfungen durch das Finanzamt oder die Zollverwaltung (zuständig für Mindestlohn) zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Beschäftigten haben ein Auskunftsrecht. Sie können jederzeit eine Kopie ihrer erfassten Zeitdaten verlangen. Das schafft Transparenz und stärkt das Vertrauen in dein Unternehmen.

Kernbotschaften:

  • Erfassung der tatsächlichen, nicht der geplanten Arbeitszeit
  • System muss flächendeckend genutzt werden
  • Zweijährige Aufbewahrungspflicht
  • Behördenkontrolle muss möglich sein
  • Auskunftsrecht der Beschäftigten

Die sieben Kerninformationen für die Lohnabrechnung

Dein Lohnbüro benötigt präzise Daten wie ein Navigationssystem exakte Koordinaten. Fehlt eine Information, landet die Abrechnung im rechtlichen Graubereich. Hier sind die sieben unverzichtbaren Infos:

1. Beginn der Arbeitszeit

Der exakte Arbeitsbeginn ist die Grundlage für alles Weitere. Ohne ihn lässt sich keine Arbeitszeit berechnen, keine Ruhezeit kontrollieren und kein Nachtarbeitszuschlag feststellen. Laut Haufe ist die Erfassung des Beginns eine zentrale Forderung des Referentenentwurfs.

2. Ende der Arbeitszeit

Ebenso wichtig wie der Beginn. Nur wer weiß, wann die Arbeit tatsächlich endete, kann Überstunden identifizieren und Ruhezeiten sicherstellen. Das Arbeitsende ist auch entscheidend für die Berechnung von Zuschlägen bei Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.

3. Dauer der Arbeitszeit

Die reine Arbeitszeit ohne Pausen. Diese Zahl ist die Basis für den Mindestlohnnachweis. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft insbesondere die Einhaltung des Mindestlohns; auch das Finanzamt kann im Rahmen von Betriebsprüfungen Lohnunterlagen einsehen. Ohne dokumentierte Dauer bist du hier wehrlos.

4. Pausenzeiten

Pausen sind keine Arbeitszeit. Jede Minute, die als Pause verbucht wird, mindert die Arbeitszeit. Laut ArbZG müssen Pausen bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten betragen, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Dein System muss die Pausen klar von der Arbeitszeit trennen können und eine saubere Pausenregelung abbilden.

5. Überstunden

Überstunden sind jede Arbeitszeit über die vertraglich vereinbarte Regelarbeitszeit hinaus. Sie müssen separat erfasst werden, damit sie entweder ausgezahlt oder auf ein Arbeitszeitkonto gebucht werden können. Das Böckler-Interview betont, dass Beschäftigte ohne Dokumentation ihre Überstunden vor Gericht nicht einklagen können.

6. Art der Arbeit (für Zuschläge)

Obwohl nicht explizit in allen Quellen genannt, ist diese Info für das Lohnbüro kritisch: War die Arbeit am Sonntag, Feiertag oder in der Nacht? Nur so lassen sich Zuschläge korrekt berechnen. Die Zeiterfassung sollte also auch die Kategorisierung ermöglichen.

7. Mitarbeiteridentifikation

Jeder Zeiteintrag muss eindeutig einem Mitarbeiter zugeordnet werden können. Das klingt trivial, ist aber bei gemeinsamen Terminals oder Stempeluhren entscheidend.

Tabelle: Die sieben Kerninfos im Überblick

Information Rechtliche Relevanz Konsequenz bei Fehlen
Beginn/Ende Ruhezeitkontrolle, Zuschlagsberechnung Bußgeld bei Verstoß
Dauer Mindestlohnnachweis Nachzahlungsrisiko
Pausen ArbZG-Konformität Gesundheitsschutzverstoß
Überstunden Vergütungsanspruch Klageverlust des AN
Art der Arbeit Zuschlagsberechnung Unterzahlung

Diese sieben Punkte bilden das Fundament für eine rechtssichere Lohnabrechnung. Jede weitere Information – wie Projektnummern oder Kostenstellen – ist zwar hilfreich für die interne Steuerung, aber für das Lohnbüro zweitrangig.

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Elektronisch vs. analog: Was ist erlaubt?

Die Frage nach dem Medium ist entscheidend für kleine Betriebe mit begrenztem Budget. Der Referentenentwurf zum ArbZG bringt hier Klarheit, wie Haufe berichtet.

Grundsätzlich elektronisch: Der Entwurf sieht eine Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vor. Das bedeutet: Apps, Terminalsysteme oder PC-basierte Lösungen sind die Regel. Die gute Nachricht: Es werden keine genaueren technischen Anforderungen vorgegeben. Die meisten gängigen Programme und Apps dürften also zulässig sein. Moderne digitale Zeiterfassung kann hier viele Anforderungen gleichzeitig abdecken.

Ausnahme für Kleinstbetriebe: Unternehmen mit zehn oder weniger Beschäftigten dürfen die Arbeitszeiten auch analog erfassen – also per Stempelkarte, Excel-Tabelle oder handschriftlichem Stundenzettel. Das ist eine wichtige Erleichterung für sehr kleine Teams.

Was bedeutet „elektronisch“? Elektronisch heißt nicht automatisch digital im Cloud-Sinne. Eine tabellarische Erfassung auf dem PC erfüllt die Anforderungen, solange die Daten vollständig und kontrollierbar sind. Wichtig ist, dass das System verlässlich, zugänglich und objektiv ist – so die Vorgaben des EuGH aus 2019, die im Böckler-Interview betont werden.

Praktische Entscheidungshilfe für deinen Betrieb:

  • 5-10 Mitarbeiter: Analoge Erfassung ist erlaubt, aber elektronisch ist übersichtlicher und zukunftssicherer.
  • 11-50 Mitarbeiter: Elektronische Erfassung ist Pflicht. Ein einfaches System reicht aus.
  • Wichtig: Das System muss manipulationsgeschützt sein. Jede nachträgliche Änderung sollte protokolliert werden, idealerweise über einen nachvollziehbaren Audit-Trail.

Übergangsfristen: Der Referentenentwurf sieht Übergangsfristen vor, die ab Inkrafttreten des Gesetzes laufen. Bis dahin solltest du aber bereits ein funktionierendes System haben, denn das BAG-Urteil ist bereits jetzt verbindlich.

"Der EuGH hat in seiner Entscheidung aus 2019 sehr präzise Vorgaben gemacht. Demnach müssen Systeme zur Arbeitszeiterfassung verlässlich, zugänglich und objektiv sein." – Böckler-Interview

Diese drei Kriterien sollten deine Entscheidung leiten: Ist das System technisch stabil? Können alle Berechtigten darauf zugreifen? Sind die Zeiten objektiv nachweisbar? Wenn du diese Fragen mit Ja beantworten kannst, bist du auf der sicheren Seite.

Aufbewahrung und Auskunftsrecht: Ihre Pflichten

Die Zeiterfassung endet nicht mit dem Stempeln. Du bist für die Aufbewahrung und Transparenz verantwortlich.

Zweijährige Aufbewahrungspflicht

Laut Haufe sieht der Referentenentwurf eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren vor. Die Daten müssen in einem Format gespeichert werden, das eine Kontrolle durch Behörden ermöglicht.

Wer kontrolliert?

  • Zollverwaltung: Prüft Einhaltung des Mindestlohns und der Arbeitszeitvorschriften.
  • Finanzamt: Kann bei Betriebsprüfungen Zeitnachweise anfordern.
  • Berufsgenossenschaft: Prüft, ob Ruhezeiten eingehalten wurden.

Auskunftsrecht der Beschäftigten

Deine Mitarbeitenden haben das Recht, jederzeit eine Kopie ihrer erfassten Zeitdaten zu verlangen. Das ist kein lästiger Zusatz, sondern ein wichtiges Vertrauensinstrument. Es verhindert Missverständnisse und stärkt die Rechte der Beschäftigten.

Praktische Tipps für die Aufbewahrung:

  • Strukturierte Speicherung: Lege einen Ordner pro Jahr und pro Mitarbeiter an (digital oder analog).
  • Sicherung: Erstelle regelmäßige Backups digitaler Daten.
  • Zugriffsschutz: Nur autorisierte Personen (HR, Lohnbüro) dürfen auf die Daten zugreifen.
  • Löschkonzept: Nach Ablauf der zwei Jahre kannst du die Daten löschen – dokumentiere dies.

Datenschutz beachten

Zeitdaten sind personenbezogene Daten. Du musst die DSGVO-konforme Zeiterfassung sicherstellen: Speichere nur das Nötigste, schütze vor unbefugtem Zugriff und informiere deine Mitarbeitenden über die Verarbeitung.

Die Kombination aus Aufbewahrungspflicht und Auskunftsrecht macht deutlich: Zeiterfassung ist kein Geheimnis, sondern ein transparentes Instrument zum Schutz aller Beteiligten.

Warum unvollständige Zeiten teuer werden können

Unvollständige oder fehlende Zeitdaten sind kein Kavaliersdelikt. Sie können zu finanziellen Schäden und Rechtsrisiken führen.

Bußgelder bei Behördenprüfungen

Das ArbZG sieht Bußgelder bis zu 30.000 Euro vor, wenn Arbeitgeber die Zeiterfassung nicht ordnungsgemäß durchführen. Die Zollverwaltung nimmt diese Prüfungen zunehmend ernster, besonders im Mindestlohnbereich. Eine saubere Arbeitszeitdokumentation bei Behördenprüfungen ist daher essenziell.

Nachzahlungsrisiken beim Mindestlohn

Ohne dokumentierte Arbeitszeit kannst du nicht beweisen, dass dein Mitarbeiter pro Stunde mindestens 12,41 Euro (Stand 2024) verdient hat. Das Finanzamt kann Nachzahlungen für bis zu vier Jahre zurückfordern – plus Zinsen.

Verlust von Rechtsschutz

Das Böckler-Interview warnt deutlich: Ein Beschäftigter, dessen Zeit nicht dokumentiert wurde, hat vor Gericht mangels Beweisen verloren – selbst wenn er tatsächlich Überstunden geleistet hat. Umgekehrt kannst du als Arbeitgeber Überstundenansprüche nicht widerlegen, wenn keine Gegendokumentation existiert.

Gesundheitsschutzverstöße

Bei Unfällen durch Übermüdung kann die Berufsgenossenschaft nachfragen, ob die Ruhezeiten eingehalten wurden. Ohne Zeiterfassung stehst du blank.

Schadensersatzansprüche

Bei vorsätzlichen Verstößen gegen ArbZG-Vorschriften können Mitarbeiter Schadensersatz geltend machen – zum Beispiel wenn durch fehlende Pausen gesundheitliche Schäden entstehen.

Prävention ist günstiger als Strafe

Ein einfaches Zeiterfassungssystem kostet weniger als eine einzige Bußgeldzahlung. Die Investition amortisiert sich durch Rechtssicherheit und transparente Prozesse.

Dieses Beispiel zeigt: Zeiterfassung schützt beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

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Praktische Umsetzung im Betrieb

Wie bringst du die Zeiterfassung in deinem Betrieb zum Laufen? Hier sind konkrete Schritte für kleine Unternehmen.

Schritt 1: Systemauswahl

Entscheide dich für ein System, das zu deiner Betriebsgröße passt:

  • 5-10 MA: Einfache App oder Terminal GEN5/mini (NFC + PIN) sind ausreichend.
  • 11-50 MA: Elektronisches System mit Auswertefunktion für das Lohnbüro, z.B. eine moderne Zeiterfassungssoftware.

Schritt 2: Regelungen im Arbeitsvertrag anpassen

Prüfe, ob deine Arbeitsverträge die Zeiterfassungspflicht bereits berücksichtigen. Ergänze bei Bedarf eine Klausel, die die Verpflichtung zur Erfassung regelt.

Schritt 3: Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung

In Betrieben ohne Betriebsrat kannst du eine Dienstvereinbarung mit den Mitarbeitenden treffen. Darin legt ihr gemeinsam die Modalitäten fest: Welches System, wer hat Zugriff, wie werden Fehler korrigiert.

Schritt 4: Schulung und Kommunikation

Jedes System nutzt nichts ohne akzeptierende Mitarbeitende. Schulung ist Pflicht – nicht nur technisch, sondern auch rechtlich: Warum ist die Erfassung wichtig? Was passiert mit den Daten?

Schritt 5: Prozess für Korrekturen definieren

Zeiten werden mal falsch gestempelt. Lege einen klaren Prozess fest, wie nachträgliche Korrekturen beantragt und genehmigt werden. Wichtig: Jede Korrektur sollte protokolliert werden, um Manipulationen vorzubeugen.

Schritt 6: Schnittstelle zum Lohnbüro

Klare mit deinem Lohnbüro ab, in welchem Format es die Daten benötigt. Viele Systeme können CSV- oder Excel-Dateien exportieren. Regelmäßige Übermittlung (z.B. monatlich) verhindert Stress am Abrechnungstag.

Schritt 7: Dokumentation der Prozesse

Erstelle eine kurze Anleitung für die Zeiterfassung im Betrieb. Das ist hilfreich für neue Mitarbeitende und bei Behördenprüfungen.

Besonderheiten bei Führungskräften

Laut Haufe unterfallen klassische leitende Angestellte nicht dem ArbZG. Das sind Personen, die eigenständig Einstellungen vornehmen, Prokura-ähnliche Vertretungsmacht haben oder wesentliche unternehmerische Entscheidungen prägen. Für sie kann die Zeiterfassung entfallen – aber prüfe genau, ob die Kriterien wirklich erfüllt sind. Vorsorgliche Erfassung schadet nie.

Kosten-Nutzen-Kalkül

Ein einfaches Zeiterfassungssystem für 20 Mitarbeitende kostet je nach Anbieter zwischen 20 und 100 Euro monatlich. Im Vergleich zu potenziellen Bußgeldern oder Nachzahlungen ist das eine moderate Versicherung.

FAQ

Müssen wir wirklich jede Pause erfassen?

Ja, das ist zwingend erforderlich. Laut ArbZG müssen Pausen bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten betragen. Nur durch die Erfassung kannst du beweisen, dass diese Pflicht eingehalten wurde. Dein Lohnbüro braucht die Pausenzeiten, um die tatsächliche Arbeitszeit korrekt zu berechnen. Kurzpausen unter 15 Minuten gelten in der Regel als Arbeitszeit.

Was passiert bei fehlenden Zeiten im Streitfall?

Das ist gefährlich für beide Seiten. Laut Böckler-Interview hat ein Beschäftigter, dessen Zeit nicht dokumentiert wurde, vor Gericht mangels Beweisen verloren – selbst wenn er Überstunden geleistet hat. Umgekehrt kannst du als Arbeitgeber unberechtigte Ansprüche nicht widerlegen. Fehlende Zeiten bedeuten also: volle Beweisnot für alle.

Gilt die Zeiterfassungspflicht auch für Führungskräfte?

Nicht immer. Klassische leitende Angestellte unterfallen nicht dem ArbZG, wie Haufe erklärt. Das sind Personen mit eigenständiger Einstellungs- und Entlassungsbefugnis, Prokura-ähnlicher Vertretungsmacht oder wesentlicher unternehmerischer Entscheidungsmacht. Die Kriterien sind eng – viele Führungskräfte werden fälschlicherweise als "leitend" eingestuft. Prüfe daher individuell. Wenn du unsicher bist, erfasse lieber vorsorglich.

Wie lange müssen wir die Zeitdaten aufbewahren?

Der Referentenentwurf sieht eine Aufbewahrungspflicht von zwei Jahren vor, wie Haufe berichtet. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Arbeitszeit geleistet wurde. Nach Ablauf der Frist kannst du die Daten löschen – solltest du aber dokumentieren. Bei laufenden Rechtsstreitigkeiten musst du die Daten bis zur Klärung aufbewahren.

Fazit

Die Arbeitszeiterfassung ist kein lästiges Übel, sondern das Rückgrat einer rechtssicheren Lohnabrechnung. Die sieben Kerninformationen – Beginn, Ende, Dauer, Pausen, Überstunden, Art der Arbeit und Mitarbeiteridentifikation – sind das Mindeste, was dein Lohnbüro braucht, um korrekt abzurechnen und dich vor Bußgeldern zu schützen.

Das BAG-Urteil von 2022 hat die Pflicht zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit unmissverständlich klargestellt. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums konkretisiert diese Pflicht: elektronische Erfassung für die meisten Betriebe, zweijährige Aufbewahrung und Auskunftsrecht für Beschäftigte. Laut Haufe reicht es nicht aus, ein System anzubieten – du musst sicherstellen, dass es flächendeckend genutzt wird.

Die Kosten eines Systems sind gering im Vergleich zu den Risiken: Bußgelder bis 30.000 Euro, Nachzahlungen beim Mindestlohn, Schadensersatzansprüche. Zudem schützt eine gute Dokumentation nicht nur den Arbeitgeber, sondern auch den Arbeitnehmer – ohne verlässliche Zeiterfassung verlieren Beschäftigte ihre Ansprüche vor Gericht.

Für deinen nächsten Schritt empfehlen wir: Prüfe dein aktuelles System anhand der sieben Kerninformationen. Fehlt etwas, ergänze es zeitnah. Wenn du noch kein System hast, wähle eines, das verlässlich, zugänglich und objektiv ist – und führe es schrittweise ein. Die Rechtssicherheit, die du damit gewinnst, ist die beste Investition in den Betriebsfrieden und die Zukunft deines Unternehmens.

Wortzahl: 2.150 Wörter

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Hinweis: Alle Inhalte dieses Artikels wurden nach bestem Wissen recherchiert und die genannten Quellen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sorgfältig geprüft. Der Beitrag ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung; für eine verbindliche Einschätzung wende dich bitte an eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt oder deine Steuerberatung.

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