Arbeitszeit nachträglich korrigieren: Was erlaubt ist – und was du lassen solltest

February 6, 2026

Stell dir vor, deine Arbeitszeiterfassung wäre wie ein Bankkonto: Jede Einzahlung und Auszahlung wird exakt protokolliert, jede Buchung ist nachvollziehbar und nachträgliche Änderungen lassen eine Spur zurück. Genau so funktioniert auch der rechtliche Rahmen für die Korrektur von Arbeitszeiten – nur dass hier nicht Geld, sondern Vertrauen und Rechtssicherheit auf dem Spiel stehen. Als Geschäftsführer oder HR-Leiter in einem kleinen Betrieb stehst du täglich vor der Herausforderung, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen und manchmal auch zu korrigieren. Doch wo liegt die Grenze zwischen einer harmlosen Berichtigung und einem gefährlichen Eingriff? Dieser Artikel zeigt dir, welche Spielregeln du beim Thema Arbeitszeit nachträglich korrigieren unbedingt beachten musst – und welche Fehler teure Kündigungsschutzprozesse nach sich ziehen können.

Die Zeiterfassung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Laut Haufe müssen Arbeitgeber seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) ein System zur Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeit einführen. Das bedeutet: Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit müssen dokumentiert werden – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten. Diese Pflicht schafft den Rahmen dafür, wie sorgfältig und korrekt Arbeitszeiten dokumentiert und gegebenenfalls korrigiert werden müssen. Bußgelder von bis zu 30.000 Euro sind im aktuellen Referentenentwurf vorgesehen. Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter seine Zeiten nachträglich ändern möchte? Oder wenn du als Vorgesetzter einen Fehler in der Erfassung entdeckst? Die Antworten darauf sind komplex und rechtlich heikel.

In der Praxis zeigt sich: Nicht jede Korrektur ist gleich. Während eine korrekte Berichtigung eines offensichtlichen Eingabefehlers üblich und unproblematisch ist, kann eine nachträgliche Änderung zum eigenen Vorteil schnell als Arbeitszeitbetrug gewertet werden. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen klare Kriterien aufgestellt, wann eine Kündigung gerechtfertigt ist. Laut Haufe kann bereits die vorsätzlich falsche Erfassung von 138 Minuten innerhalb eines Monats eine fristlose Kündigung rechtfertigen – selbst bei einer 17-jährigen Betriebszugehörigkeit. Diese harte Linie der Rechtsprechung macht deutlich: Du musst als Führungskraft klare Regeln aufstellen und durchsetzen.

Die sozialversicherungsrechtliche Seite kommt hinzu. Änderungen der wöchentlichen Arbeitszeit und deren Gründe müssen nach der Verfahrensbeschreibung der Bundesagentur für Arbeit formal korrekt mit Datum der Arbeitszeitänderung gemeldet werden. Das zeigt: Arbeitszeitkorrekturen sind nicht nur ein internes Thema, sondern haben auch administrative und versicherungsrechtliche Relevanz. In diesem Artikel bekommst du eine praxisnahe Anleitung, wie du mit Arbeitszeitkorrekturen richtig umgehst – welche Korrekturen erlaubt sind, welche Risiken bestehen und wie du dein Unternehmen rechtssicher aufstellst.

Inhaltsverzeichnis

Die rechtlichen Grundlagen für Korrekturen

Die rechtliche Grundlage für die Arbeitszeiterfassung bildet das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Laut Haufe müssen Arbeitgeber Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit erfassen – inklusive Überstunden und Pausenzeiten. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022; zusätzlich liegt ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Zwar hat dieser Entwurf bislang nicht den Gesetzgebungsprozess durchlaufen, aber die Rechtsprechung ist eindeutig: Ein Schichtplan allein reicht nicht mehr aus.

Was bedeutet das für nachträgliche Korrekturen? Grundsätzlich ist die Dokumentation der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit verbindlich. Jede Abweichung muss nachvollziehbar sein. Das ArbZG selbst regelt nicht explizit die Korrektur von Arbeitszeiten, aber die allgemeinen arbeitsvertraglichen Pflichten greifen hier ein. Der Arbeitnehmer hat eine Treuepflicht und muss die Arbeitszeit korrekt dokumentieren. Der Arbeitgeber wiederum muss ein System bereitstellen, das manipulationsresistent ist.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spielt ebenfalls eine Rolle. Arbeitszeitdaten sind personenbezogene Daten. Jede Korrektur muss protokolliert werden, damit nachvollziehbar bleibt, wer wann warum etwas geändert hat. Diese Protokollierung schützt sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Denn im Streitfall ist die Beweislastverteilung klar: Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiterfassung sicherstellen, der Arbeitnehmer muss die Zeiten korrekt erfassen.

Eine wichtige Ausnahme ist die Vertrauensarbeitszeit. Hier verzichtet der Arbeitgeber auf die Kontrolle der Arbeitszeiten, wie das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 26. Juni 2019 (Az. 5 AZR 452/18) klargestellt hat. Doch auch bei Vertrauensarbeitszeit bleiben die gesetzlichen Regelungen zu Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten bestehen. Korrekturen sind hier seltener nötig, da keine Stempelzeiten existieren – aber wenn, dann müssen sie besonders sorgfältig dokumentiert werden.

Zusammenfassung der rechtlichen Pflichten:

  • Erfassungspflicht für Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit
  • Dokumentation von Überstunden und Pausen
  • Protokollierung jeder Korrektur mit Datum, Zeit und Grund
  • Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • Manipulationsresistente Systeme einsetzen

Wann Arbeitszeit nachträglich korrigieren erlaubt ist

Nicht jede nachträgliche Änderung ist automatisch rechtswidrig. Es kommt entscheidend auf den Grund und die Art der Korrektur an. Erlaubt sind grundsätzlich Korrekturen, die offensichtliche Fehler berichtigen oder technische Probleme ausgleichen.

Typische Szenarien für erlaubte Korrekturen:

1. Offensichtliche Eingabefehler: Ein Mitarbeiter hat statt 08:00 Uhr versehentlich 18:00 Uhr eingetragen oder das Datum vertippt.

2. Systemausfälle: Das Zeiterfassungssystem war offline, die Zeiten müssen nachträglich nachgetragen werden.

3. Vergessene Buchungen: Ein Mitarbeiter hat vergessen, beim Betreten des Gebäudes zu stempeln, war aber am Arbeitsplatz anwesend (nachweisbar).

4. Abstimmung mit Vorgesetzten: Der Arbeitgeber stellt einen Fehler in der Erfassung fest und korrigiert ihn nach Rücksprache.

Der entscheidende Faktor ist die Dokumentation. Jede Korrektur muss protokolliert werden: Wer hat wann was warum geändert? Laut Haufe müssen die Nachweise zwei Jahre aufbewahrt werden. Diese Aufbewahrungspflicht gilt auch für die Protokolle der Korrekturen.

Problematisch werden Korrekturen, wenn sie:

  • Zum Vorteil des Mitarbeiters erfolgen (z.B. Verspätungen verschwinden lassen)
  • Ohne Absprache oder Protokollierung vorgenommen werden
  • Systematisch und wiederholt auftreten
  • Nicht nachvollziehbar begründet sind

Eine weitere wichtige Regel: Die Korrektur muss zeitnah erfolgen. Wer Wochen später seine Zeiten ändern möchte, braucht sehr gute Gründe – etwa Krankheit oder Betriebsurlaub, in dem die Änderung nicht möglich war.

Tabelle: Erlaubte vs. kritische Korrekturen

Grund der Korrektur Erlaubt Risikostufe
Offensichtlicher Tippfehler Ja Sehr niedrig
Systemfehler nachweisbar Ja Niedrig
Nachweisbare Anwesenheit (vergessen zu stempeln) Ja, mit Beweis Mittel
Verspätung nachträglich streichen Nein Sehr hoch
Pausen kürzer buchen als tatsächlich Nein Sehr hoch
Überstunden nachträglich hinzufügen ohne Grund Nein Hoch

Warum Zeitstrom?

  • Zeiterfassung über Desktop, App oder Stechuhr
  • Keine Zettelwirtschaft mehr 🎉
  • Sofort loslegen, keine Schulung notwendig
  • Alle Arbeitszeiten im Blick – jederzeit & überall
Jetzt kostenlos starten – 30 Tage. 100 % gratis

Die Gefahren des Arbeitszeitbetrugs

Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die Rechtsprechung ist hier extrem streng. Bereits kleine Manipulationen können eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Laut Haufe stellt der vorsätzliche Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit "an sich" einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.

"Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete, vom Arbeitgeber nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BAG 'an sich', das heißt typischerweise, geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB darzustellen."

Dieser Satz aus dem Haufe-Artikel verdeutlicht das Risiko. Es reicht nicht, dass der Mitarbeiter nur wenige Minuten manipuliert. Die bloße Vorsätzlichkeit ist entscheidend.

Was genau ist Arbeitszeitbetrug?

  • Vorsätzliches Falschen von Arbeitszeiten
  • Manipulation von Stempelzeiten
  • Unterdrücken von Verspätungen
  • Falsche Pauseneinträge
  • Nicht nachweisbare Überstunden

Die Konsequenzen sind weitreichend:

1. Fristlose Kündigung: Auch ohne vorherige Abmahnung möglich

2. Ordentliche Kündigung: Bei geringerem Verschulden

3. Abmahnung: Als erste Stufe, aber nicht immer nötig

4. Schadensersatz: Der Arbeitgeber kann den entstandenen Schaden geltend machen

5. Strafrecht: In schweren Fällen kann Betrug vorliegen

Besonders gefährlich: Der Betrug muss nicht groß sein. Wie das Urteil des BAG vom 9.6.2011 zeigt, reichen 138 Minuten in einem Monat aus. Das ArbG Aachen hat sogar eine Kündigung für 8 Minuten Verspätungskorrektur bestätigt – allerdings mit vorheriger Abmahnung.

Bulletpoints: Schutzmaßnahmen für Unternehmen

  • Klare schriftliche Regeln zur Zeiterfassung im Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Regelmäßige, stichprobenartige Kontrollen
  • Manipulationssichere Zeiterfassungssysteme
  • Schulung aller Mitarbeiter zu den rechtlichen Folgen
  • Sofortige Dokumentation von Auffälligkeiten

Praktische Beispiele aus der Rechtsprechung

Die Rechtsprechung liefert klare Leitlinien. Drei Urteile sind besonders lehrreich für kleine Betriebe.

Fall 1: 138 Minuten reichen für fristlose Kündigung

Das Bundesarbeitsgericht urteilte am 9.6.2011 (Az. 2 AZR 381/10) über eine Arbeitnehmerin mit 17-jähriger Betriebszugehörigkeit und tariflichem Kündigungsschutz. Sie hatte an sieben Tagen innerhalb eines Monats ihre Arbeitszeit vorsätzlich falsch erfasst – insgesamt 138 Minuten. Das BAG hielt die fristlose Kündigung für wirksam. Der entscheidende Punkt: Die Vorsätzlichkeit und die schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht.

Fall 2: 8 Minuten nach Abmahnung

Das Arbeitsgericht Aachen entschied am 28.5.2020 (Az. 3 Ca 3947/19) über einen Mitarbeiter, der Verspätungen von mindestens 8 Minuten nachträglich korrigieren wollte. Die fristlose Kündigung war wirksam – aber nur, weil bereits eine einschlägige Abmahnung vorausgegangen war. Das Gericht betonte: Der vorsätzliche Missbrauch des Zeiterfassungssystems stellt typischerweise einen wichtigen Kündigungsgrund dar.

Fall 3: Betriebsratsmitglied verliert Sonderkündigungsschutz

Das LAG Rheinland-Pfalz urteilte am 26.4.2017 (Az. 4 Sa 372/16) über ein Betriebsratsersatzmitglied mit über 20-jähriger Zugehörigkeit und Sonderkündigungsschutz. Der Mitarbeiter hatte seinen Arbeitsplatz von 11:00 bis 12:20 Uhr verlassen für private Besorgungen und die Zeit im System falsch dokumentiert. Selbst dieser hohe Status schützte nicht vor einer Kündigung.

Was lernen wir daraus?

  • Die Position des Mitarbeiters spielt keine Rolle
  • Die Dauer des Betrugs ist sekundär – Vorsatz zählt
  • Selbst "kleine" Summen (8 Minuten) können fatale Folgen haben
  • Vorherige Abmahnungen verschärfen die Rechtslage

Tabelle: Urteile im Vergleich

Gericht Datum Az. Fakten Ergebnis
BAG 9.6.2011 2 AZR 381/10 138 Minuten in 7 Tagen Fristlose Kündigung wirksam
ArbG Aachen 28.5.2020 3 Ca 3947/19 8 Minuten nach Abmahnung Fristlose Kündigung wirksam
LAG Rheinland-Pfalz 26.4.2017 4 Sa 372/16 80 Minuten private Besorgungen Fristlose Kündigung wirksam

Sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten

Arbeitszeitkorrekturen haben nicht nur arbeitsrechtliche Folgen – sie betreffen auch die Sozialversicherung und die Meldungen an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Verfahrensbeschreibung BA-BEA macht deutlich: Änderungen der wöchentlichen Arbeitszeit und deren Gründe müssen formal korrekt mit Datum der Arbeitszeitänderung gemeldet werden.

Wann musst du melden?

  • Bei Änderung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit
  • Bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit (Grund "05")
  • Bei flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen (Grund "02")
  • Bei Altersteilzeitbeginn (Grund "01")

Wichtig: Die Meldungen müssen kombiniert mit dem Feld "Datum der Arbeitszeitänderung" (AZAEBEG) erfolgen. Das bedeutet: Nachträgliche Korrekturen, die die wöchentliche Arbeitszeit verändern, sind sozialversicherungsrechtlich relevant.

Praktische Beispiele:

  • Ein Mitarbeiter arbeitet statt 40 nur 35 Stunden – Meldung erforderlich
  • Überstunden werden nicht ausgeglichen, sondern als Dauerzustand – Meldung erforderlich
  • Ein Minijob wird auf Midijob aufgestockt – Meldung erforderlich

Folgen fehlerhafter Meldungen:

  • Beitragsnachforderungen der Krankenkassen
  • Bußgelder bis zu 5.000 Euro pro fehlerhafter Meldung
  • Probleme bei Arbeitslosengeld-Ansprüchen des Mitarbeiters

Bulletpoints: Korrekte Meldepraxis

  • Änderungen immer mit dem tatsächlichen Datum der Änderung melden
  • Den richtigen Änderungsgrund aus der BA-Liste wählen
  • Änderungen der wöchentlichen Arbeitszeit sofort melden
  • Protokoll der Korrektur mindestens zwei Jahre aufbewahren
  • Bei Unsicherheit: Rücksprache mit dem Steuerberater oder Lohnbüro
GEN5 Mini WiFi

GEN5 Mini WiFi: Das smarte Terminal für moderne Arbeitsplätze

Schnell installiert, einfach bedienbar und ideal für Büros, Werkstätten, Praxen oder jegliche Eingangsbereiche – unser kompaktes GEN5 Mini WiFi macht Zeiterfassung endlich stressfrei.

Bestelle dir jetzt dein Terminal!

Der richtige Umgang mit Zeiterfassungssystemen

Moderne Zeiterfassungssysteme können helfen, rechtssicher zu arbeiten – wenn sie richtig eingesetzt werden. Die Wahl des Systems und die Prozessgestaltung sind entscheidend.

Was ein gutes System leisten muss:

  • Nachvollziehbare Protokollierung jeder Änderung
  • Benutzerverwaltung mit klarer Zuordnung von Rechten
  • Möglichkeit zur Kommentierung von Korrekturen
  • Manipulationssichere Speicherung
  • Einfache Exportmöglichkeit für Prüfungen

Prozess für Korrekturen:

1. Antrag: Der Mitarbeiter stellt einen schriftlichen Antrag per E-Mail oder Systemfunktion

2. Begründung: Er gibt einen nachvollziehbaren Grund an (z.B. "System offline", "Tippfehler")

3. Nachweis: Bei Bedarf liefert er einen Nachweis (z.B. E-Mail-Zeitstempel, Zeugen)

4. Genehmigung: Der Vorgesetzte prüft und genehmigt oder lehnt ab

5. Protokoll: Die Änderung wird mit allen Metadaten gespeichert

Besonderheiten für mobile Mitarbeiter:

Beim Einsatz von Terminals wie dem GEN5 oder GEN5 mini mit NFC und PIN ist die Nachvollziehbarkeit besonders wichtig. Die Geräte sollten eine synchrone Übertragung in das zentrale System gewährleisten, damit keine lokalen Manipulationen möglich sind. App-basierte Lösungen können rechtlich heikel sein, da Manipulationen technisch oft leichter möglich sind.

Datenschutzkonformität:

Die Protokolldaten sind personenbezogen. Du musst:

  • Eine Datenverarbeitungsvereinbarung mit dem Anbieter haben
  • Die Mitarbeiter über die Protokollierung informieren
  • Nur autorisierte Personen Zugriff gewähren
  • Die Daten nach zwei Jahren löschen (sofern keine anderweitige Aufbewahrungspflicht)

Praxistipp: Führe eine monatliche Stichprüfung durch. Ziehe zufällig 5-10 Mitarbeiter und vergleiche die elektronischen Zeiten mit Anwesenheitslisten, Projektberichten oder anderen Indizien. Dokumentiere die Prüfung – das zeigt bei einer Arbeitszeitdokumentation bei Behördenprüfungen, dass du deine Sorgfaltspflicht erfüllst.

FAQ

Darf ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit nachträglich ändern, wenn er vergessen hat zu stempeln?

Ja, aber nur unter strengen Bedingungen. Der Mitarbeiter muss den Fehler umgehend melden und einen nachvollziehbaren Grund liefern. Idealerweise hat er einen Zeugen oder andere Nachweise (z.B. E-Mail-Zugriffe, Meeting-Teilnahme). Die Korrektur muss vom Vorgesetzten genehmigt und protokolliert werden. Ohne Nachweis solltest du die Änderung ablehnen – andernfalls riskierst du, dass andere Mitarbeiter das als Präzedenzfall nutzen.

Wie viele Minuten Arbeitszeitbetrug sind noch "harmlos"?

Keine. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Es kommt nicht auf die Menge, sondern auf den Vorsatz an. Das BAG hat eine Kündigung für 138 Minuten bestätigt, das ArbG Aachen sogar für 8 Minuten nach vorheriger Abmahnung. Selbst scheinbar geringfügige Manipulationen sind ein schwerer Vertrauensbruch. Als Arbeitgeber solltest du daher keine Toleranzgrenze kommunizieren – jeder Verstoß wird geahndet.

Muss ich eine Abmahnung vor einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs aussprechen?

Nicht immer. Bei grobem Verstoß kann die fristlose Kündigung sofort erfolgen. Das ist der Fall bei vorsätzlicher, systematischer Manipulation. Bei "kleineren" Fällen oder wenn du eine Abmahnung bereits ausgesprochen hast, ist die Kündigung sicherer. Die Abmahnung muss aber klar und einschlägig sein – also konkret auf Arbeitszeitbetrug hinweisen.

Was muss ich bei der Meldung an die Bundesagentur für Arbeit beachten?

Jede Änderung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit muss gemeldet werden. Nutze das Feld "Datum der Arbeitszeitänderung" (AZAEBEG) und den richtigen Grund aus der BA-Liste. Fehlerhafte Meldungen können Bußgelder bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei Unsicherheit frag deinen Steuerberater oder das Lohnbüro vor der Meldung nach.

Fazit

Die Arbeitszeit nachträglich korrigieren zu dürfen ist kein Freibrief für Manipulationen – sondern ein rechtlich sensibler Prozess, der klare Regeln verlangt. Als Geschäftsführer oder HR-Leiter in einem kleinen Betrieb musst du die Balance finden zwischen Flexibilität für deine Mitarbeiter und der notwendigen Rechtssicherheit für dein Unternehmen. Die Rechtsprechung zeigt eine klare Linie: Vorsätzliche Falscherfassung ist ein schwerer Vertrauensbruch, der selbst bei Minutenbeträgen eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Die drei zentralen Säulen für einen sicheren Umgang mit Arbeitszeitkorrekturen sind: Klare Regeln, nachvollziehbare Prozesse und konsequente Dokumentation. Setze ein Zeiterfassungssystem ein, das jede Änderung protokolliert und nur autorisierten Personen Änderungsrechte gewährt. Schule deine Mitarbeiter regelmäßig zu den rechtlichen Folgen von Manipulationen. Und führe stichprobenartige Kontrollen durch – das ist dein Beweis, dass du deine Sorgfaltspflicht erfüllst.

Vergiss nicht die sozialversicherungsrechtliche Meldepflicht. Jede Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit ist an die Bundesagentur für Arbeit zu melden. Fehler hier sind teuer und können deinen Mitarbeitern später Probleme bei Arbeitslosengeld bereiten.

Letztlich geht es um Vertrauen – aber Vertrauen braucht eine solide Grundlage. Wenn du die hier vorgestellten Prinzipien umsetzt, schützt du dein Unternehmen vor rechtlichen Risiken und schaffst faire, transparente Rahmenbedingungen für alle Mitarbeiter. Die nächsten Schritte sollten sein: Deine bestehenden Prozesse zu prüfen, ggf. anzupassen und alle Beteiligten zu schulen.

Warum Zeitstrom?

  • Zeiterfassung über Desktop, App oder Stechuhr
  • Keine Zettelwirtschaft mehr 🎉
  • Sofort loslegen, keine Schulung notwendig
  • Alle Arbeitszeiten im Blick – jederzeit & überall
Jetzt kostenlos starten – 30 Tage. 100 % gratis

Heading 1

Heading 2

Warum Zeitstrom?

  • Zeiterfassung über Desktop, App oder Stechuhr
  • Keine Zettelwirtschaft mehr 🎉
  • Sofort loslegen, keine Schulung notwendig
  • Alle Arbeitszeiten im Blick – jederzeit & überall
Jetzt kostenlos starten – 30 Tage. 100 % gratis

GEN5 Mini WiFi

GEN5 Mini WiFi: Das smarte Terminal für moderne Arbeitsplätze

Schnell installiert, einfach bedienbar und ideal für Büros, Werkstätten, Praxen oder jegliche Eingangsbereiche – unser kompaktes GEN5 Mini WiFi macht Zeiterfassung endlich stressfrei.

Bestelle dir jetzt dein Terminal!

Heading 3

Heading 4

Heading 5
Heading 6

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat. Duis aute irure dolor in reprehenderit in voluptate velit esse cillum dolore eu fugiat nulla pariatur.

Block quote

„Mit weniger Schwachstellen und maßgeschneiderten Sicherheitsfunktionen bieten dedizierte Geräte verbesserten Schutz gegen Cyber-Bedrohungen. Ihr spezialisiertes Design reduziert das Risiko von Angriffen und macht sie sicherer für die Verarbeitung sensibler Daten.“

Ordered list

  1. Item 1
  2. Item 2
  3. Item 3

Unordered list

  • Item A
  • Item B
  • Item C

Text link

Bold text

Emphasis

Superscript

Subscript

Kriterium
WordPress
Webflow
Web hosting
You need to find a different hosting provider if you’re using a WordPress.org version.
Webflow offers a secure hosting option for your business. However, you have the option to choose another hosting provider.
Site editor
Allows changes in the overall structure of your website. 
Webflow Editor can help you with content and basic site updates.
Drag-and-drop design
This type of design is valuable only with certain plugins.
Webflow is a drag-and-drop website builder.
Customization
Possible with the help of themes and plugins.
Available through built-in features.
Free themes/templates
Around 13,000
Around 6,000
06227 / 698 060 - 0

Fragen kostet nichts! Ruf uns an oder vereinbare einen Rückruf mit einem unseren Experten!

WhatsApp Live Chat

Scanne den QR-Code und sprich sofort mit einem unserer Mitarbeiter! 🎉