Pause nicht genommen: Wer haftet wirklich für die Konsequenzen?

Stell dir vor, dein Smartphone zeigt morgens um 11 Uhr nur noch 15 Prozent Akku an. Du hast es über Nacht nicht richtig geladen, weil du zu müde warst. Statt es jetzt anzustecken, steckst du es einfach weg und hoffst, dass es bis zum Abend durchhält. Spätestens nachmittags, wenn das Gerät plötzlich abschaltet und du einen wichtigen Anruf verpasst, wird dir klar: Das war keine gute Idee.
Genauso funktioniert es auch mit Pausen im Arbeitsalltag – und welche Pause-nicht-genommen-Konsequenzen das haben kann, wird oft unterschätzt. Viele Mitarbeitende – und manchmal auch ihre Vorgesetzten – denken: „Wir springen mal über die Pause, dann sind wir schneller fertig.“ Doch diese Rechnung geht selten auf. Wer gesetzliche Ruhepausen auslässt oder verkürzt, schuldet seinem Körper und seinem Geist Erholung.
In diesem Artikel klären wir, was das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wirklich vorschreibt, wer bei Verstößen haftet und welche Folgen auf dich zukommen, wenn Pausen im Betrieb nicht korrekt umgesetzt werden. Denn die Frage ist nicht nur, ob ein Mitarbeitender mal eine Pause auslässt – sondern wer am Ende für die Konsequenzen geradesteht.
Inhaltsverzeichnis
- Die gesetzlichen Pausenregeln: Was wirklich im ArbZG steht
- Ruhepause vs. Betriebspause
- Besondere Regelungen für Jugendliche
- Arbeitgeberpflichten: Wer muss für Pausen sorgen?
- Deine drei Säulen der Verantwortung
- Führungskräfte als Erfüllungsgehilfen
- Konsequenzen für Gesundheit und Sicherheit: Das Risiko im Betrieb
- Was passiert im Körper?
- Die erschreckende Realität
- Bußgelder und Strafen: Was droht bei Verstößen?
- Ordnungswidrigkeiten nach § 22 ArbZG
- Strafbarkeit nach § 23 ArbZG
- Was bedeutet „beharrlich“?
- Praktische Haftungsfragen: Wer trägt die Verantwortung?
- Die Haftungskette im Betrieb
- Prävention statt Reaktion
- Dokumentation als Schutzschild
- FAQ
- Fazit
Die gesetzlichen Pausenregeln: Was wirklich im ArbZG steht
Das Arbeitszeitgesetz ist kein Vorschlagskatalog – es ist Pflichtlektüre für jeden Arbeitgeber. In § 4 ArbZG steht klar geschrieben, wann und wie lange deine Mitarbeitenden pausieren müssen. Laut Haufe musst du als Arbeitgeber diese Ruhepausen gewähren – sonst drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall sogar Strafverfolgung.
Die Regelung ist einfach:
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen mindestens 30 Minuten Pause eingehalten werden.
- Bei mehr als neun Stunden sogar mindestens 45 Minuten.
Diese Zeiten können aufgeteilt werden, aber jede Einzelpause muss mindestens 15 Minuten dauern. Wichtig: Diese Ruhepausen sind keine „Freizeit“, sondern echte Arbeitsunterbrechungen. Sie sollen nicht am Arbeitsplatz verbracht werden, wenn der Mitarbeitende dort weiterhin erreichbar ist.
Ruhepause vs. Betriebspause
Ein häufiger Irrtum: Nicht jede Unterbrechung ist eine Ruhepause. Laut Haufe gibt es sogenannte Betriebspausen. Das sind ungeplante Unterbrechungen, etwa wegen technischer Probleme oder Materialmangel. Diese Zeiten zählen zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden. Ruhepausen hingegen sind verbindlich vorgeschrieben und dienen der Erholung.
Besondere Regelungen für Jugendliche
Für Mitarbeitende unter 18 Jahren gelten noch strengere Vorgaben. Jugendliche müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer erhalten. Das bedeutet für dich: Du musst den Pausenzeitpunkt klar kommunizieren – eine völlig flexible, nicht im Voraus festgelegte Handhabung ist hier nicht möglich.
| Arbeitszeit | Mindestpausendauer | Aufteilung möglich? |
|---|---|---|
| Bis 6 Stunden | Keine gesetzliche Pause | – |
| 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | Ja, mind. 15 Min. pro Teil |
| Über 9 Stunden | 45 Minuten | Ja, mind. 15 Min. pro Teil |
Diese Tabelle zeigt dir auf einen Blick, was du als Arbeitgeber sicherstellen musst.
Arbeitgeberpflichten: Wer muss für Pausen sorgen?
Hier kommt der entscheidende Punkt: Du bist als Arbeitgeber der Normadressat des Arbeitszeitgesetzes. Das bedeutet, die Verantwortung liegt bei dir – nicht beim Mitarbeitenden. Laut Haufe kannst du auch nicht einfach sagen: „Meine Leute wollen lieber früher nach Hause und verzichten freiwillig auf die Pause.“ Das Gesetz kennt kein „freiwillig“.
Deine drei Säulen der Verantwortung
1. Organisation: Du musst sicherstellen, dass Pausen eingeplant und durchsetzbar sind. Das heißt praktisch: Keine Termine in der Kernarbeitszeit, keine Druckkultur, die Pausenausfall belohnt.
2. Kommunikation: Die Pausenregeln müssen für alle klar sein. Ein Betriebsrat kann hier mitwirken, aber die Letztverantwortung bleibt bei dir.
3. Dokumentation: In Zweifelsfällen musst du nachweisen können, dass du alles getan hast, um die Pausen zu ermöglichen. Moderne Zeiterfassungssysteme wie das Terminal GEN5 oder GEN5 mini mit NFC und PIN können hier helfen, die tatsächlichen Pausenzeiten transparent zu dokumentieren – ohne dass du in den Bereich der Arbeitszeitkontrolle gehst.
Führungskräfte als Erfüllungsgehilfen
Achtung: Nicht nur du als Geschäftsführer haftest. Auch deine beauftragten Personen – also Abteilungsleiter, Teamleiter oder leitende Angestellte, die Weisungen geben – können nach §§ 22, 23 ArbZG belangt werden. Wenn ein Vorgesetzter systematisch Pausen verhindert oder Druck ausübt, kann er persönlich in die Pflicht genommen werden.
Das bedeutet für dein Unternehmen: Schulung der Führungskräfte ist Pflicht, nicht Kür.
Konsequenzen für Gesundheit und Sicherheit: Das Risiko im Betrieb
Wenn Pausen ausfallen, ist das nicht nur ein Verstoß gegen das Gesetz – es ist ein Risiko für Menschenleben. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt eindringlich vor den Folgen eines „Erholungsdefizits“.
Was passiert im Körper?
Jede Arbeitsbelastung – ob körperlich oder mental – hinterlässt Spuren. Ohne ausreichende Pause kann sich das anstauen wie ein überfüllter Akku, der nie richtig leer wird. Die BAuA beschreibt diesen Prozess: Je länger die Beanspruchung ohne Erholung andauert, desto mehr kompensatorische Anstrengungen braucht der Körper. Das führt zu einer „Erholungsschuld“, die sich langsam aufbaut.
Die Folgen sind messbar:
- Erhöhtes Unfallrisiko: Studien belegen, dass fehlende Pausen das Risiko für Arbeitsunfälle deutlich steigern. Die BAuA verweist auf mehrere Untersuchungen (Fischer et al., 2017; Tucker & Folkard, 2012), die diesen Zusammenhang belegen.
- Chronische Erschöpfung: Langfristig kann sich das zu ernsthaften Gesundheitsproblemen entwickeln.
- Leistungsminderung: Die Konzentration lässt nach, Fehlerhäufung steigt.
Die erschreckende Realität
Laut BAuA lässt ein Viertel der Beschäftigten häufig Pausen ausfallen. Das ist kein Kavaliersdelikt – es ist ein systemisches Problem. Besonders kritisch wird es, wenn die Pause aufgeschoben wird: Die Erholung sollte möglichst bald nach der Belastung folgen, sonst verlängert sich die benötigte Erholungszeit.
Wichtig: Die Ermüdung über den Arbeitstag ist eine normale Folge der biologischen Tagesrhythmik. Sie kann durch Erholung in Pausen ausgeglichen werden. Kann diese Erholung aufgrund von Pausenausfall nicht ausreichend stattfinden, erhöht sich das Risiko für Unfälle und chronische Erschöpfungszustände. (Quelle: BAuA)
Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: Jeder vermiedene Unfall ist Geld wert. Die Investition in ordentliche Pausengestaltung zahlt sich also doppelt aus – rechtlich und betriebswirtschaftlich.
Bußgelder und Strafen: Was droht bei Verstößen?
Hier wird es konkret und ungemütlich. Die Nichteinhaltung der Pausenvorschriften ist keine Bagatelle. Das ArbZG sieht zwei Stufen von Sanktionen vor: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Ordnungswidrigkeiten nach § 22 ArbZG
Wenn du vorsätzlich oder fahrlässig die gesetzlichen Pausenvorgaben missachtest, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auch, wenn du die Mindestpausendauer unterschreitest oder die Pause zu spät gewährst. Laut Haufe kann das mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre. Die zuständige Aufsichtsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen – das heißt, bei ersten kleinen Verstößen kann es eine Abmahnung geben. Bei systematischen Verletzungen wird es teuer.
Strafbarkeit nach § 23 ArbZG
Noch schwerer wiegt der Paragraf 23 ArbZG. Er greift bei besonders schwerwiegenden Verstößen:
- Wenn du vorsätzlich handelst und dabei die Gesundheit oder Arbeitskraft des Arbeitnehmers gefährdest.
- Wenn du beharrlich gegen § 4 ArbZG verstößt – also nicht nur einmal, sondern systematisch.
Die Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Auch hier gilt: Bedingter Vorsatz reicht aus. Das heißt, wenn du es für möglich hältst, dass dein Handeln den Tatbestand verwirklicht, und diese Folge billigend in Kauf nimmst, bist dran.
Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 ArbZG Ruhepausen nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, handelt gem. § 22 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ordnungswidrig. (Quelle: Haufe)
Was bedeutet „beharrlich“?
Beharrlichkeit liegt nicht nach dem ersten Mal vor. Aber wenn du wiederholt Pausen unterdrückst oder eine Betriebskultur etablierst, in der Pausen als „Zeitverschwendung“ gelten, bist du schnell im Bereich des § 23 ArbZG angelangt. Das ist besonders relevant für kleine Betriebe mit wenig Personal, wo jede Minute zählt.
Praktische Haftungsfragen: Wer trägt die Verantwortung?
Die zentrale Frage dieses Artikels lässt sich klar beantworten: Der Arbeitgeber haftet. Punkt. Der Arbeitnehmer ist nicht der Täter im Sinne des ArbZG – er ist Adressat des Schutzes, nicht des Strafens.
Die Haftungskette im Betrieb
1. Du als Arbeitgeber: Trägst die Hauptverantwortung. Du musst die Rahmenbedingungen schaffen.
2. Beauftragte Personen: Führungskräfte, die in deinem Auftrag Weisungen erteilen, können mit haften. Das ist kein „Sündenbock-Prinzip“, sondern gezielte Verantwortungszuweisung.
3. Der Mitarbeitende: Er hat ein Mitwirkungsrecht, aber keine Strafverantwortung nach ArbZG. Er kann seine Pause einfordern, muss es aber nicht.
Prävention statt Reaktion
Die beste Haftungsprävention ist eine funktionierende Organisation. Das bedeutet:
- Klare Kommunikation: Jeder Mitarbeitende muss wissen, wann er pausieren darf und soll.
- Technische Unterstützung: Moderne Zeiterfassung hilft, Pausen transparent zu machen. Systeme wie das Terminal GEN5 oder GEN5 mini erfassen NFC- und PIN-basiert die Arbeitszeiten automatisch – auch die Pausen. Das schafft Beweissicherheit für dich und Klarheit für das Team.
- Kultur der Erholung: Pausen sind kein Luxus, sondern Arbeitszeitgestaltung im Arbeitszeitmodell. Das muss von oben vorgelebt werden.
Dokumentation als Schutzschild
Im Zweifelsfall musst du beweisen, dass du deine Sorgfaltspflicht erfüllt hast. Das ist ohne digitale Unterstützung in kleinen Betrieben schwierig. Eine automatische digitale Zeiterfassung, die Pausen erkennt und protokolliert, ist dabei keine Überwachung, sondern rechtliche Absicherung.
FAQ
Darf ein Mitarbeitender freiwillig auf seine Pause verzichten?
Nein, das ist arbeitsrechtlich unzulässig. Die Pausenregelungen des ArbZG sind zwingendes Recht. Selbst wenn ein Mitarbeitender sagt: „Ich will lieber früher nach Hause“, darfst du das nicht zulassen. Laut Haufe ist dieses Vorgehen „arbeitszeitrechtlich unzulässig“. Du haftest trotzdem.
Was passiert, wenn ein Mitarbeitender trotz Anweisung keine Pause macht?
Das ist ein Disziplinarproblem, aber kein Haftungsausweg für dich. Du musst nachweisen können, dass du die Pause ermöglicht und angeordnet hast. Wenn ein Mitarbeitender systematisch eigenmächtig handelt, kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen für ihn haben – deine Sorgfaltspflicht bleibt davon unberührt.
Kann ich Pausen automatisch vom Zeitkonto abbuchen?
Nein. Pausen müssen tatsächlich eingehalten werden. Eine automatische Abbuchung, ohne dass die Pause stattgefunden hat, ist eine Verletzung der gesetzlichen Vorgaben und kann als Täuschung gewertet werden.
Wie kann ich in einem kleinen Betrieb Pausen sicherstellen, wenn ständig Anwesenheit erforderlich ist?
Organisation ist alles. In Betrieben mit 5 bis 50 Mitarbeitenden ist das oft eine Herausforderung. Praktische Lösungen sind:
- Pausenplanung im Voraus: Klare Dienstpläne, wer wann pausiert.
- Vertretungsregelungen: Auch in kleinen Teams muss eine kurze Abdeckung möglich sein.
- Technische Unterstützung: Digitale Schichtpläne, die Pausen integrieren, helfen, Überschneidungen zu vermeiden.
Fazit
Die Frage „Wer haftet, wenn Pausen nicht genommen werden?“ hat eine klare Antwort: Du als Arbeitgeber. Das ArbZG schützt die Gesundheit deiner Mitarbeitenden – und damit auch dein Unternehmen vor langfristigen Folgekosten. Die Konsequenzen reichen von erhöhtem Unfallrisiko über Bußgelder bis hin zu Strafverfahren.
Für dich als Geschäftsführer oder HR-Leiter kleiner Betriebe bedeutet das: Pausengestaltung ist keine Nebenaufgabe, sondern Kernaufgabe der Arbeitsorganisation. Eine klare Regelung, transparente Kommunikation und eine funktionierende Arbeitszeitdokumentation bei Behördenprüfungen sind die beste Versicherung.
Der nächste logische Schritt ist eine Prüfung deiner aktuellen Prozesse: Werden Pausen tatsächlich ermöglicht? Sind Führungskräfte geschult? Ist die Zeiterfassung so gestaltet, dass sie rechtssicher ist? Nur wer diese Fragen beantworten kann, ist auf der sicheren Seite – für Gesundheit, Recht und Betriebserfolg.

