Zeiterfassung Pflicht

Zeiterfassung Pflicht beschreibt die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben, nach denen Unternehmen Arbeitszeiten dokumentieren müssen. Sie betrifft insbesondere Mindestlohnkontrollen, das Arbeitszeitgesetz, bestimmte Beschäftigtengruppen und die sich abzeichnende allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Das Wichtigste in Kürze
Die Zeiterfassung Pflicht umfasst alle gesetzlichen Vorgaben zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten von Beschäftigten. In Deutschland ergeben sich Pflichten insbesondere aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG), dem Nachweisgesetz sowie spezialgesetzlichen Regelungen, etwa im Bau- und Gastgewerbe.
Bereits heute müssen Arbeitgeber in vielen Fällen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dokumentieren – zum Beispiel bei Minijobbern und in bestimmten Branchen zur Kontrolle des Mindestlohns. Das Arbeitszeitgesetz verlangt zudem die Aufzeichnung von Mehrarbeit über acht Stunden werktäglich sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Aufzeichnungen müssen in der Regel mindestens zwei Jahre aufbewahrt und bei Prüfungen (z.B. Zoll, Finanzkontrolle Schwarzarbeit) vorgelegt werden können.
Seit dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung (2019) und der nachfolgenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (2022) zeichnet sich eine allgemeine Pflicht zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit ab. Der Gesetzgeber arbeitet an einer gesetzlichen Umsetzung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass künftig voraussichtlich jede Arbeitsstunde – auch bei Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice – erfassbar sein muss.
Digitale Zeiterfassungssysteme erleichtern die Erfüllung dieser Pflichten: Arbeitszeiten werden lückenlos dokumentiert, Pausen und Ruhezeiten können automatisch geprüft und Verstöße früh erkannt werden. Gleichzeitig stehen die Daten für Lohnabrechnung, Projektkalkulation und Personalplanung bereit. Wichtig ist, Prozesse klar zu regeln (wer bucht was, wann, wie) und Mitarbeitende zu schulen, um eine rechtssichere und praxistaugliche Umsetzung sicherzustellen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Eine Pflicht besteht unter anderem für Minijobber (außer im Privathaushalt), in bestimmten Branchen mit hohem Schwarzarbeitsrisiko sowie für Mehrarbeit über acht Stunden werktäglich und Sonn- und Feiertagsarbeit. Zudem spricht die aktuelle Rechtsprechung für eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Beschäftigten.
Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Pflicht, Arbeitszeiten zu erfassen. Es kann weiterhin auf flexible Zeiteinteilung gesetzt werden, aber Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit müssen dokumentiert werden. Dies wird insbesondere durch das EuGH-Urteil und das BAG als erforderlich angesehen.
Für Mindestlohn- und bestimmte Branchenregelungen gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder andere Vorschriften können längere Fristen vorsehen. Eine klare Dokumentation und strukturierte Ablage sind daher wichtig.
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