Zeitausgleich

Zeitausgleich bezeichnet den Ausgleich von Mehrarbeit oder Überstunden durch bezahlte Freizeit statt durch zusätzliche Vergütung. Er basiert in der Regel auf Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag und wird oft über ein Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto gesteuert und dokumentiert.
Das Wichtigste in Kürze
Zeitausgleich bedeutet, dass geleistete Mehrarbeit oder Überstunden nicht ausbezahlt, sondern durch bezahlte Freizeit kompensiert werden. Grundlage sind in der Regel Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Wichtig ist eine eindeutige Regelung, wann Mehrarbeit entsteht und wie sie auf einem Zeitkonto verbucht wird.
Rechtlich spielen vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und gegebenenfalls Tarifverträge eine Rolle. Zeitausgleich darf nicht dazu führen, dass Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG), Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) oder Pausenregelungen verletzt werden. Auch bei Zeitausgleich bleibt die Pflicht zur korrekten Arbeitszeiterfassung bestehen, insbesondere zur Kontrolle von Mindestlohn, Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten.
In der Praxis wird Zeitausgleich häufig über Gleitzeit- oder Arbeitszeitkonten abgebildet. Mitarbeitende bauen Plusstunden auf, die zu späterem Zeitpunkt als Freizeit abgebaut werden – z. B. ganze freie Tage oder verkürzte Arbeitstage. Gerade in kleinen Betrieben ist Transparenz entscheidend, um Konflikte zu vermeiden: Alle Beteiligten müssen sehen können, wie viele Stunden angesammelt sind und wann ein Ausgleich möglich ist.
Digitale Zeiterfassung erleichtert den Umgang mit Zeitausgleich erheblich. Arbeitszeiten werden minutengenau erfasst, automatisch Zeitkonten geführt und Plusstunden ausgewiesen. Freigabeprozesse (z. B. durch Vorgesetzte) lassen sich digital abbilden. So ist jederzeit nachvollziehbar, wie sich das Arbeitszeitsaldo entwickelt, ob Grenzen überschritten werden und welche Mitarbeitenden noch Anspruch auf Zeitausgleich haben. Dies unterstützt auch bei Lohnabrechnung, Urlaubsplanung und Personaleinsatzplanung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Zeitausgleich ist nicht generell gesetzlich vorgeschrieben, sondern ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Das Arbeitszeitgesetz setzt jedoch Grenzen bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten, die auch beim Zeitausgleich eingehalten werden müssen.
Mehrarbeit und Zeitausgleich sollten lückenlos erfasst und einem Arbeitszeitkonto zugeordnet werden. Digitale Zeiterfassungssysteme bieten hier transparente Übersichten, Freigabeprozesse und Auswertungen für Geschäftsführung, Führungskräfte und Lohnabrechnung.
Ja, häufig wird vertraglich geregelt, dass Überstunden primär durch Zeitausgleich abgegolten werden. Wichtig sind klare Vereinbarungen zur Berechnung, zum Verfall oder zur Auszahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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