Wochenendarbeit

Wochenendarbeit bezeichnet die Arbeitsleistung an Samstagen und insbesondere an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Sie ist in Deutschland arbeitszeitrechtlich besonders geregelt, unterliegt strengen Schutzvorschriften und erfordert in vielen Fällen Ausgleichsruhezeiten und Zuschläge nach Gesetz oder Tarifvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
Wochenendarbeit umfasst jede geplante oder angeordnete Arbeitszeit, die auf Samstag, Sonntag oder gesetzliche Feiertage fällt. Während Samstagsarbeit in vielen Branchen üblich und grundsätzlich zulässig ist, ist Sonntagsarbeit in Deutschland durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besonders geschützt und nur in bestimmten Ausnahmen erlaubt (z. B. Gesundheitswesen, Gastronomie, Verkehr, Notdienste, Saisonspitzen).
Zentrale Punkte sind Höchstarbeitszeit, Pausenregelung und vor allem die Ruhezeit nach Wochenendarbeit. Wer sonntags arbeitet, muss im Regelfall einen Ersatzruhetag erhalten, der innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Zeitraums gewährt wird. Zusätzlich gelten Beschränkungen, wie viele Sonntage pro Jahr gearbeitet werden dürfen. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen konkretisieren häufig, wann Wochenendarbeit zulässig ist und welche Zuschläge anfallen.
Für Unternehmen stellt die verlässliche Dokumentation von Wochenendarbeit eine doppelte Aufgabe dar: Einerseits muss nachweisbar sein, dass die gesetzlichen Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Ersatzruhetagen eingehalten werden. Andererseits dienen exakte Daten der korrekten Berechnung von Sonn‑, Feiertags- und Wochenendzuschlägen, die oft steuerlich begünstigt sind.
Digitale Zeiterfassung schafft hier Transparenz. Arbeitszeiten am Wochenende werden minutengenau erfasst, sauber von Werktagszeiten getrennt und automatisch ausgewertet. Systeme können Verstöße gegen Ruhezeiten frühzeitig anzeigen, Dienstpläne und Schichtarbeit besser planbar machen und die Lohnabrechnung mit den richtigen Zuschlägen unterstützen. Das reduziert Fehler, minimiert Haftungsrisiken und erleichtert den Nachweis gegenüber Behörden oder Prüfern.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Samstagsarbeit ist in vielen Branchen grundsätzlich zulässig. Sonntags- und Feiertagsarbeit ist nach Arbeitszeitgesetz nur in bestimmten Ausnahmen erlaubt und erfordert in der Regel Ersatzruhetage. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können zusätzliche Regeln enthalten.
Gesetzlich sind Zuschläge für Wochenendarbeit nicht allgemein vorgeschrieben, häufig ergeben sie sich jedoch aus Tarifverträgen, Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen. In der Praxis werden Sonn- und Feiertagszuschläge oft freiwillig gezahlt und können steuerlich begünstigt sein.
Digitale Systeme erfassen Wochenendstunden automatisch und weisen sie getrennt von regulären Arbeitszeiten aus. Dadurch lassen sich Ruhezeiten, Höchstarbeitszeiten und Zuschläge zuverlässig prüfen, Dienstpläne optimieren und die Lohnabrechnung vereinfachen.
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