Wochenarbeitszeit

Wochenarbeitszeit bezeichnet die vertraglich oder tariflich vereinbarte Anzahl an Arbeitsstunden, die eine Arbeitskraft innerhalb einer Kalenderwoche zu leisten hat. Sie ist Grundlage für Personalplanung, Entgeltberechnung, Überstundenbewertung und die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben.
Das Wichtigste in Kürze
Die Wochenarbeitszeit ist die Summe der regulären Arbeitsstunden, die eine Arbeitskraft pro Woche laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag leisten soll. Typisch sind in Deutschland 40 Stunden in Vollzeit, häufig verteilt auf fünf Arbeitstage. In Teilzeit, Minijobs oder bei flexiblen Modellen kann die Wochenarbeitszeit deutlich darunter liegen.
Rechtlich ist die Wochenarbeitszeit eng mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verknüpft. Zwar legt das Gesetz keine einheitliche Wochenarbeitszeit fest, begrenzt aber die werktägliche Arbeitszeit in der Regel auf 8 Stunden (mit bestimmten Ausnahmen) und schreibt Ruhezeiten sowie Pausenregelungen vor. Daraus ergeben sich faktische Grenzen für die zulässige Wochenarbeitszeit. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge konkretisieren diese Vorgaben für das Unternehmen.
In der Praxis dient die Wochenarbeitszeit als Basis für:
- Personaleinsatzplanung und Dienstpläne
- Berechnung von Plus- und Minusstunden
- Bewertung von Überstunden und Zuschlägen
- Urlaubs- und Feiertagsberechnung (z. B. Umrechnung in Tage/Stunden)
Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen dabei, die tatsächliche Arbeitszeit transparent gegen die vertragliche Wochenarbeitszeit zu stellen. Abweichungen, Überstunden oder systematische Unterdeckung werden frühzeitig sichtbar. Dies erleichtert die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen sowie die korrekte Lohnabrechnung. Gerade in kleinen und mittleren Unternehmen hilft eine saubere Erfassung, Nachweispflichten gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträgern zu erfüllen und Streitigkeiten mit Mitarbeitenden über geleistete Arbeitsstunden zu vermeiden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
In vielen Branchen liegt die Vollzeit-Wochenarbeitszeit in Deutschland bei etwa 40 Stunden, teils auch bei 37,5 bis 39 Stunden. Die konkrete Regelung ergibt sich aus Tarifvertrag oder individuellem Arbeitsvertrag.
Nein, die Stunden können ungleich auf die Wochentage verteilt werden, etwa bei Schichtarbeit oder kompakten Modellen. Entscheidend ist, dass Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Pausenregelungen eingehalten und die Verteilung vertraglich bzw. betrieblich geregelt sind.
Bei Teilzeit wird die Wochenarbeitszeit unter die betriebsübliche Vollzeit reduziert, etwa auf 20 oder 30 Stunden. Dies beeinflusst anteilig Lohn, Urlaubsanspruch und die Berechnung von Überstunden bezogen auf die individuelle Soll-Wochenarbeitszeit.
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