Vollzeit

Vollzeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, in dem die vertraglich vereinbarte regelmäßige Wochenarbeitszeit der im Betrieb oder der Branche üblichen Standardarbeitszeit entspricht. Sie liegt in Deutschland meist zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche, je nach Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
Vollzeit beschreibt ein Arbeitsverhältnis, in dem die regelmäßige Wochenarbeitszeit der im Betrieb oder in der Branche üblichen Standardarbeitszeit entspricht. Gesetzlich ist keine konkrete Stundenzahl festgelegt. In der Praxis liegen Vollzeitstellen in Deutschland meist zwischen 35 und 40 Stunden pro Woche. Maßgeblich sind der individuelle Arbeitsvertrag und – falls vorhanden – ein einschlägiger Tarifvertrag.
Für Arbeitgeber ist wichtig: Die Einordnung als Vollzeit beeinflusst Urlaubsanspruch (Berechnung auf Basis der regelmäßigen Arbeitstage), Planung von Schichten und Vertretungen sowie Lohnkosten. Vollzeitkräfte sind in der Regel die Basis für die Personalbedarfsplanung; Teilzeit und Minijobs ergänzen diese Struktur.
Unabhängig von Vollzeit oder Teilzeit gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), z. B. Höchstarbeitszeit von grundsätzlich 8 Stunden pro Werktag (verlängerbar auf bis zu 10 Stunden bei Ausgleich), Pausenregelungen und Ruhezeiten. Auch Regeln zu Überstunden, Mehrarbeit und eventuellen Zuschlägen ergeben sich aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Digitale Zeiterfassung unterstützt insbesondere bei Vollzeitmodellen: Die Soll-Wochenstunden lassen sich hinterlegen, Ist-Zeiten werden automatisch dagegen gerechnet. So werden Überstunden, Minusstunden und Ruhezeiten transparent sichtbar. Dies erleichtert Personalplanung, Nachweise gegenüber Behörden (z. B. bei Kontrollen zum Mindestlohn) und gibt eine verlässliche Grundlage für Lohnabrechnung und Auswertungen. Gerade in kleinen Unternehmen reduziert dies manuellen Aufwand und Fehlerquellen deutlich.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Es gibt keine feste gesetzliche Stundenzahl für Vollzeit. In vielen Branchen liegen Vollzeitstellen aber zwischen 35 und 40 Wochenstunden. Entscheidend sind der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls Tarifverträge.
Grundsätzlich haben Vollzeit- und Teilzeitkräfte die gleichen arbeitsrechtlichen Schutzrechte. Unterschiede bestehen vor allem im Umfang, etwa bei Gehalt und Urlaubstagezahl, die anteilig zur vereinbarten Arbeitszeit berechnet werden.
Digitale Zeiterfassung hinterlegt die vereinbarte Vollzeit-Sollarbeitszeit und vergleicht sie automatisch mit den erfassten Ist-Zeiten. So werden Überstunden, Minusstunden und Verstöße gegen Ruhezeiten frühzeitig sichtbar und können besser gesteuert werden.
Verwandte Begriffe
Zeiterfassung einfach gemacht

Worauf wartest du noch?
Sag noch heute der Zettelwirtschaft den Kampf an und erleichtere dir deinen Arbeitsalltag!
Unbegrenzter Zugang
Teste alle unsere Premium-Funktionen während Deiner kostenlosen Testphase. Keine Einschränkungen!
Sofort einsatzbereit
Keine Kreditkarte erforderlich und die Einrichtung dauert weniger als 5 Minuten. Starte jetzt!
100% risikofrei
Deine Daten sind sicher und der Wechsel zum kostenpflichtigen Plan ist jederzeit möglich. Überzeug Dich selbst!
