Verfall von Überstunden

Unter Verfall von Überstunden wird der Verlust von Ansprüchen auf Vergütung oder Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit verstanden. Dies kann durch arbeitsvertragliche Ausschlussfristen, tarifliche Regelungen, Verjährung oder fehlende bzw. verspätete Geltendmachung der Überstunden entstehen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Verfall von Überstunden beschreibt, wann Ansprüche auf Bezahlung oder Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit nicht mehr durchsetzbar sind. Typische Gründe sind arbeitsvertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen, betriebliche Regelungen zu Zeitkonten sowie die gesetzliche Verjährung (in der Regel drei Jahre nach BGB). Für Arbeitgebende ist entscheidend, diese Mechanismen transparent zu regeln und rechtssicher zu dokumentieren.
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen (z. B. drei Monate), innerhalb derer Überstunden schriftlich geltend gemacht werden müssen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellt hohe Anforderungen: Klauseln dürfen Mindestlohnansprüche nicht erfassen und müssen klar formuliert sein, sonst sind sie unwirksam. Ohne wirksame Ausschlussfrist gelten die allgemeinen Verjährungsregeln. Zusätzlich kann ein „Verfall“ durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge geregelt sein, etwa durch Begrenzung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto.
Rechtlich relevant sind unter anderem das Arbeitszeitgesetz (Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten), der gesetzliche Mindestlohn, tarifliche Bestimmungen und die ständige Rechtsprechung von BAG und EuGH zur Arbeitszeiterfassung. Seit dem EuGH-Urteil zur Zeiterfassung und den folgenden Entscheidungen in Deutschland wird von Arbeitgebenden ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur Erfassung der Arbeitszeit erwartet.
Digitale Zeiterfassung unterstützt, indem Überstunden minutengenau, revisionssicher und nachvollziehbar dokumentiert werden. Klare Salden, definierte Obergrenzen für Zeitkonten und automatische Hinweise bei drohendem Verfall schaffen Transparenz für beide Seiten. So lassen sich spätere Streitigkeiten über angeblich „untergegangene“ Überstunden und teure Nachzahlungen deutlich reduzieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ohne wirksame arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfrist gelten meist die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren nach BGB. Die Frist beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Vertragsklauseln können kürzere Fristen vorsehen, müssen aber rechtlich wirksam gestaltet sein.
Ohne schriftliche Ausschlussfristen greifen grundsätzlich die gesetzlichen Verjährungsregeln, ein schneller „automatischer“ Verfall tritt dann meist nicht ein. Mündliche Absprachen oder bloße Gewohnheiten bieten wenig Rechtssicherheit und sind im Streitfall schwer zu beweisen.
Digitale Systeme erfassen Überstunden transparent und nachvollziehbar, inklusive Freigaben durch Vorgesetzte. Auf dieser Basis können klare Regelungen zu Höchstsalden, Verfall und Freizeitausgleich umgesetzt und Mitarbeitende rechtzeitig informiert werden.
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