Urlaubstage

Urlaubstage sind die arbeitsfreien Tage, die Beschäftigten pro Kalenderjahr als Erholungsurlaub zustehen. Sie ergeben sich aus dem Bundesurlaubsgesetz, eventuell geltenden Tarifverträgen und individuellen Arbeitsverträgen und dienen der Regeneration der Arbeitskraft.
Das Wichtigste in Kürze
Urlaubstage bezeichnen die Anzahl der Kalendertage, an denen ein Arbeitnehmer im Jahr bei Fortzahlung des Gehalts von der Arbeit freigestellt ist. Die rechtliche Basis bildet das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Es sieht einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche vor, was in der Praxis meist 20 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Häufig werden durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag höhere Urlaubsansprüche vereinbart.
Die konkrete Zahl der Urlaubstage hängt von der vereinbarten regelmäßigen Wochenarbeitszeit ab. Bei Teilzeitkräften, Minijobs oder Mitarbeitern mit ungleich verteilten Arbeitstagen muss der Urlaubsanspruch anteilig, aber verhältnismäßig berechnet werden. Hier entstehen in der Praxis oft Fehler, etwa wenn bei einer Drei-Tage-Woche die Urlaubstage nicht korrekt umgerechnet werden.
Urlaubstage entstehen in der Regel kalenderjährlich und müssen grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur aus betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich und zeitlich begrenzt. Bei Austritt sind verbleibende Urlaubstage entweder zu gewähren oder abzugelten. Zudem sind Sonderfälle wie Krankheit während des Urlaubs, Mutterschutz und Elternzeit zu beachten, da sie den Urlaubsanspruch beeinflussen können.
Digitale Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung unterstützen dabei, Urlaubsansprüche automatisch nach Gesetz und Arbeitszeitmodell zu berechnen, Resturlaube und Überträge transparent darzustellen und Überschneidungen im Team früh zu erkennen. Genehmigungsworkflows, Abwesenheitskalender und Auswertungen erleichtern Planung, Lohnabrechnung und Nachweispflichten gegenüber Behörden oder Prüfern.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche vor. Für eine Fünf-Tage-Woche entspricht dies in der Regel 20 Urlaubstagen, häufig wird vertraglich mehr vereinbart.
Der Urlaubsanspruch wird proportional zur Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche berechnet. Maßgeblich ist nicht die Stundenzahl, sondern an wie vielen Tagen gearbeitet wird; digitale Systeme können diese Umrechnung automatisiert vornehmen.
Grundsätzlich verfällt Urlaub, wenn er nicht im Kalenderjahr genommen wird. Eine Übertragung ist nur in engen Grenzen möglich; zudem muss der Arbeitgeber rechtzeitig und nachweisbar auf den drohenden Verfall hinweisen.
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