Urlaub

Urlaub ist die gesetzlich oder vertraglich geregelte, bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung. Er dient dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten, ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt und muss vom Arbeitgeber gewährt und dokumentiert werden.
Das Wichtigste in Kürze
Urlaub bezeichnet die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Erholung der Beschäftigten. Grundlage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche vorsieht (entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche). Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.
Der Urlaubsanspruch entsteht in der Regel nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe (Wartezeit). Davor kann Teilurlaub zustehen. Urlaub dient dem Gesundheitsschutz und darf grundsätzlich nicht durch Geld abgegolten werden, außer beim Ausscheiden, wenn Resturlaub nicht mehr genommen werden kann.
Urlaub ist mit der Person des Arbeitnehmers verknüpft und muss vom Arbeitgeber gewährt und geplant werden. Dabei sind betriebliche Belange und soziale Gesichtspunkte abzuwägen (z. B. Schulferien bei Eltern). Resturlaub ist in der Regel im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; eine Übertragung ins Folgejahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich und meist bis zum 31.03. begrenzt. EuGH- und BAG-Rechtsprechung haben klargestellt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten aktiv auf den Verfall von Urlaub hinweisen müssen.
In der Praxis ist eine transparente Urlaubsverwaltung entscheidend: Überschneidungen von Abwesenheiten, Unterbesetzung in Kernzeiten und unklare Resturlaubsstände führen schnell zu Konflikten. Digitale Zeiterfassungssysteme mit integrierter Urlaubsplanung bilden Urlaubsanspruch, Genehmigungsworkflows, Resturlaub und Abwesenheiten zentral ab. Sie liefern aktuellen Überblick für Geschäftsführung und Verwaltung, erleichtern die Personalplanung und schaffen eine revisionssichere Dokumentation, die auch im Rahmen von Prüfungen (z. B. Mindestlohnkontrollen) hilfreich ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Das Bundesurlaubsgesetz sieht einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche vor, entsprechend 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche. Tarifverträge oder Arbeitsverträge regeln häufig höhere Urlaubsansprüche.
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung ist nur aus wichtigen Gründen möglich und meist auf den 31.03. des Folgejahres begrenzt. Arbeitgeber müssen aktiv auf drohenden Verfall hinweisen, sonst kann Urlaub länger bestehen bleiben.
Digitale Zeiterfassungssysteme erfassen Urlaubsanspruch, -verbrauch und Resturlaub automatisch. Genehmigungsprozesse, Überschneidungen und Vertretungen werden transparent dargestellt, was die Planung vereinfacht und eine saubere Dokumentation sicherstellt.
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