Überstundenzuschlag

Der Überstundenzuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den regulären Stundenlohn für geleistete Überstunden. Er ergibt sich meist aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag und soll zusätzliche Belastung und erhöhte Flexibilität des Mitarbeitenden finanziell ausgleichen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Überstundenzuschlag ist ein zusätzlicher Vergütungsanteil, der auf Überstunden gezahlt wird. Er wird als Prozentaufschlag auf den regulären Stundenlohn berechnet, zum Beispiel 25 % oder 50 %. Die Pflicht zur Zahlung eines Zuschlags ergibt sich nicht unmittelbar aus dem Gesetz, sondern in der Praxis meist aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen.
Rechtlich ist zunächst zu klären, wann überhaupt eine Überstunde vorliegt. Maßstab ist die im Arbeitsvertrag vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit beziehungsweise die tarifliche Wochenarbeitszeit. Zudem sind die Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Werden diese dauerhaft überschritten oder nicht korrekt dokumentiert, können Bußgelder und Auseinandersetzungen mit Behörden oder Mitarbeitenden drohen.
In vielen Branchen spielt auch der Mindestlohn eine Rolle: Ist der vereinbarte Lohn inklusive Überstunden und Zuschlägen im Ergebnis niedriger als der gesetzliche Mindestlohn, besteht Nachzahlungsbedarf. Für Überstunden, die pauschal mit dem Gehalt abgegolten sein sollen, sind klare, transparente Regelungen erforderlich – sonst sind Klauseln schnell unwirksam.
Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen bei der exakten Erfassung von Überstunden, der automatischen Anwendung von Zuschlagsregeln (z. B. ab der 41. Wochenstunde) sowie der Auswertung für Lohnabrechnung und Controlling. So lassen sich Überstundenzuschläge nachvollziehbar berechnen, Streitigkeiten vermeiden und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nachvollziehbar dokumentieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Übliche Überstundenzuschläge liegen in der Praxis häufig zwischen 25 % und 50 % des Stundenlohns, variieren aber stark nach Branche und Tarifvertrag. Ohne tarifliche Regelung entscheidet die vertragliche Vereinbarung, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag zu zahlen ist.
Es gibt keine generelle gesetzliche Pflicht zu einem Überstundenzuschlag. Allerdings müssen Überstunden mindestens mit dem normalen Stundenlohn vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden, und der Mindestlohn darf insgesamt nicht unterschritten werden.
Digitale Zeiterfassung dokumentiert Arbeitszeiten minutengenau und berechnet Überstunden automatisch. Hinterlegte Regeln sorgen dafür, dass Überstundenzuschläge korrekt ausgewiesen und für die Lohnabrechnung sowie Auswertungen bereitgestellt werden.
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