Stundenlohn

Stundenlohn ist das Entgelt, das Beschäftigte pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten. Er bildet die Grundlage für die Berechnung von Lohn, Überstunden, Zuschlägen und ggf. für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG).
Das Wichtigste in Kürze
Der Stundenlohn beschreibt, wie viel ein Arbeitnehmer pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde verdient. In der Praxis ist er Grundlage für die Berechnung des Bruttolohns: Stundenlohn multipliziert mit den erfassten Arbeitsstunden, zuzüglich eventueller Zuschläge (z. B. Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschlag) sowie Überstundenzuschläge. Bei Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten ist der korrekte Stundenlohn besonders wichtig, da hier die Arbeitszeiten häufig schwanken.
Rechtlich spielt der Stundenlohn vor allem im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eine Rolle. Der durchschnittliche Stundenlohn darf den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten. Auch bei Praktika, Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen ist zu prüfen, ob mit dem vereinbarten Lohn und den tatsächlich geleisteten Stunden die Mindestlohngrenze eingehalten wird. Verstöße können zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
Für die betriebliche Praxis ist entscheidend, dass Arbeitszeiten zuverlässig dokumentiert werden. Nachweis und Berechnung des Stundenlohns hängen direkt von der erfassten Arbeitszeit ab. Digitale Zeiterfassungssysteme liefern hier minutengenaue Daten, reduzieren Übertragungsfehler aus Stundenzetteln und ermöglichen automatisierte Lohnvorbereitung. So lassen sich Stundenlohn, Zuschläge und Überstunden übersichtlich auswerten und an Lohnabrechnungs- oder DATEV-Systeme übergeben.
Gerade in Branchen mit wechselnden Einsätzen (Handwerk, Pflege, Gastronomie, Bau) hilft ein klar definierter Stundenlohn, Projekte zu kalkulieren, Angebote zu prüfen und Personalkosten transparent zu steuern. Gleichzeitig erhöht eine saubere Stundenlohnabrechnung das Vertrauen der Mitarbeitenden und reduziert Rückfragen zur Lohnabrechnung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Üblich ist, das monatliche Bruttogehalt durch die vertragliche Monatsarbeitszeit zu teilen (z. B. 40 Stunden x 4,33 Wochen ≈ 173,3 Stunden). So ergibt sich ein rechnerischer Stundenlohn, der auch zur Mindestlohnprüfung herangezogen werden kann.
Liegt der effektive Stundenlohn unter dem gesetzlichen Mindestlohn, besteht grundsätzlich Anspruch auf Nachzahlung. Zudem drohen dem Arbeitgeber Bußgelder und Prüfungen durch Behörden. Eine genaue Arbeitszeiterfassung hilft, Risiken früh zu erkennen.
Ohne verlässliche Zeiterfassung lässt sich der Stundenlohn nicht korrekt anwenden. Digitale Systeme liefern genaue Stundennachweise, ermöglichen automatische Berechnungen von Überstunden und Zuschlägen und unterstützen bei der Einhaltung des Mindestlohns.
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