Stempelkorrektur

Stempelkorrektur bezeichnet die nachträgliche Änderung einer bereits erfassten Kommen-/Gehen-Buchung in einem Zeiterfassungssystem. Ziel ist es, Fehlbuchungen – etwa durch Vergessen, Technikfehler oder falsches Projekt – zu berichtigen und die Arbeitszeitdokumentation zu vervollständigen.
Das Wichtigste in Kürze
Stempelkorrektur ist die nachträgliche Anpassung fehlerhafter Zeitbuchungen, etwa falscher Arbeitsbeginn, vergessener Ausstempelvorgang oder falsch gewählte Tätigkeit/Kostenstelle. Sie ist ein zentraler Prozess in der Zeiterfassung, weil selbst bei zuverlässigen Mitarbeitern und moderner Technik Fehler im Alltag unvermeidbar sind.
In der Praxis betrifft dies vor allem Kommen-/Gehen-Buchungen, Pausen, Projekt- oder Auftragszeiten. Ohne geregelte Stempelkorrektur entstehen Lücken oder Widersprüche in den Arbeitszeitnachweisen. Das erschwert die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) – etwa bei Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten – und kann bei Prüfungen durch Zoll, Finanzamt oder Rentenversicherung zu Rückfragen führen, insbesondere im Zusammenhang mit Mindestlohn und Dokumentationspflichten.
Ein professioneller Umgang mit Stempelkorrekturen umfasst:
- klare Regelung, wer Korrekturen anstoßen darf (Mitarbeiter, Führungskraft, Verwaltung)
- ein Freigabeprozess (z. B. Antrag durch Mitarbeiter, Prüfung und Genehmigung durch Vorgesetzte)
- lückenlose Protokollierung, was geändert wurde, wann und von wem (Audit-Trail)
- nachvollziehbare Begründungen für jede Korrektur.
Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen, indem sie Korrekturanträge, Genehmigungs-Workflows und automatische Protokolle bereitstellen. So bleibt sichtbar, welche Originalbuchung existierte und wie sie angepasst wurde. Das erhöht Transparenz gegenüber Mitarbeitern, erleichtert Kontrollen und sorgt für belastbare Daten für Lohnabrechnung, Auswertungen und Planung. Gleichzeitig lässt sich der Zugriff über Rollen und Rechte einschränken, sodass nur befugte Personen Stempelkorrekturen durchführen können.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Üblich ist, dass Mitarbeiter Korrekturen beantragen, aber nur Vorgesetzte oder die Personalabteilung sie freigeben. Digitale Systeme steuern dies über Rollen und Rechte und dokumentieren jede Änderung automatisch.
Rechtssicher ist eine lückenlose Historie: ursprüngliche Buchung, geänderte Buchung, Zeitpunkt der Änderung, verantwortliche Person und Begründung. Moderne Zeiterfassungssoftware bietet dafür einen Audit-Trail und Exportmöglichkeiten für Prüfungen.
Eine gewisse Anzahl an Korrekturen ist im Alltag normal, etwa bei vergessenem Ausstempeln. Häufen sich Korrekturen bei einzelnen Personen oder Standorten, sollte der Prozess, die Schulung oder die eingesetzte Technik überprüft werden.
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