Sonntagszuschlag

Sonntagszuschlag ist ein zusätzlicher Lohnaufschlag auf den Grundstundenlohn für tatsächlich an Sonntagen geleistete Arbeit. Er soll die besondere Belastung von Sonntagsarbeit ausgleichen und wird je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag prozentual festgelegt.
Das Wichtigste in Kürze
Der Sonntagszuschlag ist ein Entgeltzuschlag für Arbeitsstunden, die an einem Sonntag geleistet werden. Er ist gesetzlich nicht allgemein vorgeschrieben, wird aber häufig durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge geregelt. In vielen Branchen (z. B. Pflege, Gastronomie, Einzelhandel) ist Sonntagsarbeit üblich und der Zuschlag ein fester Bestandteil des Gesamtlohns.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt den Sonntag als Ruhetag und erlaubt Sonntagsarbeit nur in bestimmten Branchen oder Ausnahmesituationen. Gleichzeitig schreibt es einen Ersatzruhetag vor. Die Höhe des Sonntagszuschlags ergibt sich jedoch nicht aus dem ArbZG, sondern aus den jeweils geltenden tariflichen oder vertraglichen Regelungen. Üblich sind prozentuale Aufschläge auf den Stundenlohn (z. B. 25 % oder 50 %), teilweise gelten besondere Sätze für Spät- oder Nachtschichten am Sonntag.
Steuerlich sind Sonntagszuschläge unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3b EStG teilweise steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt und Höchstsätze eingehalten werden. Für die Sozialversicherung gelten eigene Prüfkriterien. Gerade kleinere Unternehmen sollten hier auf eine saubere, nachvollziehbare Dokumentation achten.
Digitale Zeiterfassung hilft, Sonntagszuschläge korrekt zu berechnen: Arbeitszeiten werden minutengenau mit Datum und Uhrzeit erfasst, das System erkennt Sonntage automatisch und ordnet die passenden Zuschlagssätze zu. So lassen sich Lohnabrechnung, Lohnexport (z. B. DATEV) und Nachweise gegenüber Finanzverwaltung oder Prüfern effizient und fehlerarm erstellen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Sonntagszuschlag besteht nicht. Er ergibt sich in der Praxis meist aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Das Arbeitszeitgesetz regelt vor allem, ob und wann am Sonntag gearbeitet werden darf.
Die Höhe variiert je nach Branche und Regelung, häufig liegen die Sätze zwischen 25 % und 50 % des Stundenlohns. Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Regelungen im Tarifvertrag, in der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag.
Sonntagszuschläge können nach § 3b EStG innerhalb bestimmter Höchstgrenzen steuerfrei sein, wenn sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Ob und in welcher Höhe Steuer- und Sozialabgaben anfallen, sollte im Einzelfall mit Steuerberater oder Lohnbüro geklärt werden.
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