Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit ist die Ausübung regulärer oder gelegentlicher Arbeitstätigkeiten an Sonntagen. Sie ist nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen für bestimmte Branchen und Notfälle und erfordert in der Regel Ersatzruhetage und oft Zuschläge.
Das Wichtigste in Kürze
Sonntagsarbeit bezeichnet jede Arbeitsleistung, die im Zeitraum von Sonntag 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr erbracht wird. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 9–13 ArbZG, sieht einen grundsätzlichen Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe vor. Arbeiten an Sonntagen sind nur in ausdrücklich geregelten Ausnahmefällen zulässig – etwa in Gastronomie, Pflege, Verkehr, Notdiensten, Energieversorgung, Presse oder bei unaufschiebbaren Arbeiten.
Wo Sonntagsarbeit erlaubt ist, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass innerhalb von zwei Wochen ein Ersatzruhetag gewährt wird (§ 11 ArbZG). Zusätzlich sind die allgemeinen Grenzen wie tägliche Höchstarbeitszeit (meist 8, max. 10 Stunden mit Ausgleich), Pausen und Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln häufig zusätzliche Sonntagszuschläge, die auch für die korrekte Lohnabrechnung transparent erfasst werden müssen.
Im Unternehmensalltag ist vor allem die saubere Planung und Dokumentation entscheidend: Wer arbeitet wann am Sonntag, warum ist dies zulässig, und wann erfolgt der Freizeitausgleich? Fehlen Nachweise, drohen Beanstandungen durch die Aufsichtsbehörden.
Digitale Zeiterfassung unterstützt, indem Sonntagsarbeit automatisch erkannt, als solche markiert und ausgewertet wird. Systeme können Sonntagsstunden separat ausweisen, die Basis für Sonntagszuschläge und Ausgleichstage liefern und bei Prüfungen belastbare Arbeitszeitnachweise bereitstellen. So lassen sich gesetzliche Vorgaben besser einhalten, Dienstpläne optimieren und Überlastungen von Beschäftigten frühzeitiger erkennen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Nein, Sonntagsarbeit ist nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich verboten und nur für bestimmte Branchen und Ausnahmesituationen zugelassen. Ob Sonntagsarbeit zulässig ist, hängt von der Art des Betriebs, gesetzlichen Ausnahmen und ggf. Tarifregelungen ab.
Für geleistete Sonntagsarbeit ist in der Regel ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen zu gewähren. Zusätzlich können tarifliche oder vertragliche Sonntagszuschläge vorgesehen sein, die auf Basis der erfassten Stunden abzurechnen sind.
Alle Arbeitszeiten am Sonntag sollten minutengenau erfasst und separat auswertbar sein. Digitale Zeiterfassungssysteme markieren Sonntagsstunden automatisch, liefern Auswertungen für Lohnabrechnung, Zuschläge und ermöglichen belastbare Nachweise bei Prüfungen.
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