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Selbstständige Zeiterfassung

Selbstständige Zeiterfassung

Digitale Stejkjkjchuhr
Tejjjrminal
Cloudjjj-zeiterfassung
Vertrauensarbeitszeit,Mobile Zeiterfassung,Projektzeiterfassung
Selbstständige Zeiterfassung bedeutet, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich und ohne ständige Kontrolle durch Vorgesetzte erfassen. Grundlage sind klare Regeln, Prozesse und Werkzeuge, häufig in Form digitaler Zeiterfassungssysteme mit definierter Prüfinstanz.
In kleinen Unternehmen fehlt oft die Zeit, jede Arbeitsminute zentral zu überwachen. Gleichzeitig drohen Risiken bei Überstunden, Mindestlohn und Abrechnung, wenn Zeiten ungenau erfasst werden. Selbstständige Zeiterfassung verlagert Verantwortung auf die Mitarbeitenden und entlastet die Geschäftsführung – vorausgesetzt, es gibt klare Regeln, transparente Prozesse und ein System, das die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben zuverlässig unterstützt.

Das Wichtigste in Kürze

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• Mitarbeitende erfassen ihre Arbeitszeiten eigenverantwortlich• Unternehmen bleibt trotz Selbst­erfassung für Rechtssicherheit verantwortlich• Digitale Systeme kombinieren Vertrauen, Kontrolle und automatische Regelprüfungen

Selbstständige Zeiterfassung beschreibt ein Organisationsmodell, bei dem Beschäftigte Beginn, Ende und Pausen ihrer Arbeitszeit eigenverantwortlich erfassen. Im Unterschied zur klassischen Stechuhrkontrolle stehen Vertrauen und Eigenverantwortung im Vordergrund, die Verantwortung für korrekte Einträge bleibt aber beim Unternehmen.


In der Praxis findet sich dieses Modell häufig in Bürojobs, Homeoffice, Remote Work oder im Außendienst. Mitarbeitende buchen ihre Zeiten selbst – etwa über eine Zeiterfassungs-App, Weboberfläche oder ein Terminal. Vorgesetzte oder die Verwaltung prüfen anschließend nur stichprobenartig oder im Rahmen der Lohnabrechnung.


Rechtlich entbindet selbstständige Zeiterfassung nicht von den Pflichten aus Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausenregelungen. Zudem verlangt die Rechtsprechung (u. a. EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung sowie die darauf aufbauende Diskussion in Deutschland), dass Arbeitszeit verlässlich und objektiv erfasst wird. Das Unternehmen bleibt für die Einhaltung verantwortlich – auch wenn Mitarbeitende Zeiten selbst eintragen. Relevant sind außerdem Dokumentationspflichten, etwa im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz.


Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen dieses Modell, indem sie Mitarbeitern einfache Erfassungswege bieten und gleichzeitig Regelverstöße automatisch kennzeichnen, z. B. Warnungen bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit oder fehlenden Pausen. Freigabe-Workflows (z. B. Vorgesetztenfreigabe) stellen sicher, dass eigenverantwortlich erfasste Zeiten kontrolliert und revisionssicher dokumentiert werden. Auswertungen ermöglichen Transparenz zu Überstunden, Auslastung und Kostenstellen – ohne hohe Verwaltungsaufwände.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.

Häufige Fragen

Ist selbstständige Zeiterfassung mit dem Arbeitszeitgesetz vereinbar?

Ja, solange Arbeitszeiten vollständig, richtig und rechtzeitig erfasst werden und Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Das Unternehmen muss Prozesse und Kontrollen so gestalten, dass Verstöße erkennbar und abstellbar sind.

Wie kann verhindert werden, dass Zeiten bei selbstständiger Erfassung „geschönt“ werden?

Hilfreich sind klare Richtlinien, regelmäßige Schulung und transparente Konsequenzen bei Manipulation. Digitale Systeme mit Protokollierung, Freigaben und Plausibilitätsprüfungen reduzieren die Gefahr deutlich.

Eignet sich selbstständige Zeiterfassung für gewerbliche Mitarbeitende im Handwerk oder in der Produktion?

Ja, sofern praktikable Erfassungswege zur Verfügung stehen, z. B. mobile Apps, Terminals oder Projektzeiterfassung auf der Baustelle. Wichtig sind einfache Bedienung, klare Regeln und ggf. stichprobenartige Kontrollen durch Vorarbeiter oder Teamleitungen.

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