Schwarzarbeit

Schwarzarbeit bezeichnet bezahlte Tätigkeiten, die unter Verstoß gegen steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Pflichten erbracht werden. Löhne, Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse werden bewusst nicht oder falsch gemeldet, um Abgaben und Auflagen zu umgehen.
Das Wichtigste in Kürze
Schwarzarbeit liegt vor, wenn Arbeitsleistungen erbracht werden, ohne die dafür geltenden gesetzlichen Pflichten einzuhalten. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Typische Verstöße sind das Nichtabführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, das Unterlaufen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder fehlende bzw. falsche Meldungen zur Sozialversicherung.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist das Risiko besonders hoch, wenn „Aushilfen“ ohne Anmeldung arbeiten, Überstunden nicht erfasst oder Stunden bar „am Fiskus vorbei“ bezahlt werden. Auch vermeintlich harmlose Nachbarschaftshilfe kann zur Schwarzarbeit werden, sobald Regelmäßigkeit, Gewinnerzielungsabsicht oder eine klare Eingliederung in den Betrieb vorliegen.
Behörden wie der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) prüfen neben Meldungen auch Lohnunterlagen und Arbeitszeitnachweise. Bei Verstößen drohen Bußgelder, Strafverfahren, Nachzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Sperren für öffentliche Aufträge. Zudem können Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen, zusätzliche Konsequenzen haben.
Digitale Zeiterfassung unterstützt Unternehmen dabei, Schwarzarbeit vorzubeugen: Arbeitszeiten werden minutengenau und manipulationssicher dokumentiert, Einsätze von Minijobbern und Teilzeitkräften sind transparent nachvollziehbar. Schnittstellen zur Lohnabrechnung erleichtern korrekte Abführung von Steuern und Beiträgen. Gleichzeitig ermöglicht die Auswertung von Arbeitszeiten, Mindestlohnregelungen einzuhalten und Nachweise gegenüber Prüfern strukturiert vorzulegen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Eine Tätigkeit wird zur Schwarzarbeit, wenn für die erbrachte Arbeitsleistung gesetzlich vorgeschriebene Pflichten verletzt werden – zum Beispiel keine Anmeldung zur Sozialversicherung, keine Lohnsteuerabführung oder Unterschreitung des Mindestlohns. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern die tatsächliche Ausgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses.
Es drohen Bußgelder, Strafverfahren, Nachzahlungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Zinsen. Zudem sind Ausschlüsse von öffentlichen Aufträgen und erhebliche Reputationsschäden möglich. Auch der Geschäftsführer kann persönlich in Haftung genommen werden.
Digitale Zeiterfassung dokumentiert alle Arbeitszeiten transparent und revisionssicher. So lassen sich Einsatzzeiten, Überstunden und Vergütung plausibel nachvollziehen und korrekt abrechnen. In Verbindung mit klaren Prozessen wird verhindert, dass Mitarbeitende „nebenbei“ oder ohne offizielle Anmeldung beschäftigt werden.
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