Schichtzuschlag

Schichtzuschlag ist ein zusätzlicher Lohnanteil, der für Arbeit außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeit gezahlt wird, etwa für Früh-, Spät-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsschichten. Höhe und Anspruch ergeben sich meist aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
Schichtzuschlag bezeichnet einen prozentualen oder festen Aufschlag auf den Grundlohn für Arbeit zu besonderen Zeiten. Typische Fälle sind Früh-, Spät- und Nachtschichten sowie Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Die Zuschläge sollen Belastungen durch atypische Arbeitszeiten ausgleichen und die Bereitschaft fördern, in diesen Zeitlagen zu arbeiten.
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Schichtzuschlag gibt es nicht. Grundlage sind in der Praxis meist Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder individuelle Arbeitsverträge. Eine wichtige Ausnahme: Für Nachtarbeit (§§ 2, 6 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) besteht ein Anspruch auf angemessenen Ausgleich, der auch in Form eines Nachtzuschlags gewährt werden kann. In der Rechtsprechung (z. B. BAG-Urteile) haben sich für bestimmte Branchen typische Prozentwerte herausgebildet, die als Orientierung dienen, aber nicht zwingend sind.
Besondere Bedeutung haben Schichtzuschläge beim Mindestlohn: Zuschläge zählen grundsätzlich zum Arbeitsentgelt, dürfen aber den gesetzlichen Mindestlohn nicht „auffüllen“, wenn der Grundlohn allein bereits unter dem Mindestlohn liegt. Zudem müssen Schichtzuschläge korrekt in der Lohnabrechnung ausgewiesen und bei Sozialversicherung und Lohnsteuer berücksichtigt werden.
Digitale Zeiterfassung unterstützt, indem Schichten minutengenau erfasst und automatisch den jeweils gültigen Zuschlagsarten zugeordnet werden. Hinterlegte Zuschlagsregeln (z. B. ab 20:00 Uhr 25 %, Sonn- und Feiertage 50 %) reduzieren manuelle Berechnungsfehler und sparen Zeit in der Lohnabrechnung. Auswertungen zeigen zudem, wie hoch der Anteil der Zuschläge an den Personalkosten ist und erleichtern die Dienstplan- und Kostenplanung.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ein genereller gesetzlicher Anspruch auf Schichtzuschlag existiert nicht. Ein Anspruch ergibt sich meist aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Für Nachtarbeit verlangt das Arbeitszeitgesetz jedoch einen angemessenen Ausgleich, der als Zuschlag ausgestaltet sein kann.
Die Höhe ist Verhandlungssache und häufig in Tarifverträgen geregelt. In der Praxis liegen Zuschläge je nach Zeitlage und Branche meist zwischen 10 % und 50 % des Stundenlohns, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oft im oberen Bereich.
Digitale Zeiterfassung erfasst Beginn und Ende jeder Schicht minutengenau und weist automatisch die passenden Zuschläge zu. Das reduziert Fehler, spart Zeit in der Lohnabrechnung und sorgt für transparente, nachvollziehbare Vergütung für Mitarbeitende.
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