Rüstzeit

Rüstzeit ist die Zeit, die Beschäftigte benötigen, um Arbeitsmittel, Maschinen, Fahrzeuge oder Arbeitsplätze für die eigentliche Tätigkeit vorzubereiten bzw. nachzubereiten. Sie zählt in der Regel als Arbeitszeit und ist für Planung, Kalkulation und Entlohnung relevant.
Das Wichtigste in Kürze
Rüstzeit bezeichnet sämtliche Zeiten, die zur Vorbereitung und Nachbereitung einer Tätigkeit nötig sind. Dazu gehören etwa das Einrichten von Maschinen, das Umrüsten auf andere Produkte, das Holen und Zurückbringen von Werkzeugen, das Beladen eines Transporters oder das Anlegen spezieller Arbeitskleidung, wenn diese am Arbeitsplatz getragen werden muss.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht zählt Rüstzeit in der Regel zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, sofern sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt und nicht frei disponierbar ist. Sie fällt damit grundsätzlich unter das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Pausenregelungen. In Branchen mit Mindestlohn (z.B. nach MiLoG oder Tarifverträgen) spielt die vollständige Erfassung von Rüstzeiten eine wichtige Rolle, um Unterbezahlung zu vermeiden.
In der Praxis werden Rüstzeiten häufig pauschal geschätzt oder gar nicht erfasst. Das führt zu ungenauen Kalkulationen, unrealistischen Vorgabezeiten und Konflikten über Überstunden. Gerade in Produktion, Bau, Handwerk, Logistik oder Pflege können Rüstzeiten je nach Auftrag stark schwanken und damit die Marge deutlich beeinflussen.
Digitale Zeiterfassungssysteme ermöglichen, Rüstzeiten getrennt von der eigentlichen Tätigkeit zu buchen – zum Beispiel als eigene Tätigkeitsart oder Projektschritt. Mitarbeitende können am Terminal, per App oder Web-Oberfläche präzise zwischen „Rüsten“ und „Produktion“ oder „Fahrt“ und „Beladung“ wechseln. So werden Arbeitszeitnachweise genauer, interne Auswertungen belastbarer und die Basis für Lohnabrechnung, Angebotserstellung und Prozessoptimierung deutlich verbessert.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Rüstzeit gehört in der Regel zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers erfolgt und betrieblich vorgegeben ist. Ob es Ausnahmen gibt, hängt vom Einzelfall, Tarifverträgen und betrieblichen Regelungen ab.
Am praktikabelsten ist eine eigene Tätigkeitsart „Rüstzeit“ oder mehrere spezifische Rüstarten in der digitalen Zeiterfassung. Mitarbeitende buchen beim Start und Ende des Rüstvorgangs um, sodass sich diese Zeiten später getrennt auswerten und kalkulieren lassen.
Rüstzeiten beeinflussen Stückkosten, Angebotspreise und Personaleinsatzplanung. Werden sie unterschätzt, sinkt die Marge und es kommt eher zu Überstunden und Termindruck. Transparente Rüstzeiten liefern belastbare Daten für Optimierungen.
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