Plusstunden

Plusstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit hinausgehen, aber noch nicht als vergütungspflichtige Überstunden abgerechnet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen wurden. Sie werden meist auf einem Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto geführt.
Das Wichtigste in Kürze
Plusstunden entstehen, wenn Beschäftigte mehr arbeiten als ihre vertragliche Sollarbeitszeit vorsieht, etwa bei einer 40-Stunden-Woche tatsächlich 42 Stunden. Im Unterschied zu klassisch abgerechneten Überstunden werden Plusstunden häufig zunächst auf einem Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto gesammelt und zu einem späteren Zeitpunkt durch Freizeitausgleich oder Bezahlung ausgeglichen.
Rechtlich gibt es keinen eigenen Gesetzesbegriff „Plusstunden“. Maßgeblich sind der Arbeitsvertrag, ggf. ein Tarifvertrag sowie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dieses begrenzt die tägliche Arbeitszeit (in der Regel 8 Stunden, ausweitbar auf 10 Stunden im Ausgleichszeitraum) und schreibt Ruhezeiten und Pausen vor. Auch bei Plusstunden müssen diese Grenzen eingehalten werden. Werden Plusstunden dauerhaft nicht ausgeglichen, können sie faktisch zu Überstunden mit Vergütungsanspruch werden – abhängig von den vertraglichen Regelungen und der Rechtsprechung.
In der Praxis sollten Plusstunden klar geregelt werden: Wie viele Plus- und Minusstunden sind maximal zulässig? Bis wann müssen Stunden abgebaut werden? Erfolgt Ausgleich in Freizeit oder per Auszahlung, und zu welchen Konditionen? Transparente Regelungen verhindern Streit über „angesammelte Berge“ an Zeitguthaben und erleichtern die Personalplanung.
Digitale Zeiterfassung unterstützt dabei, Plusstunden minutengenau zu dokumentieren, Salden in Echtzeit sichtbar zu machen und Auswertungen für Lohnabrechnung und Führung bereitzustellen. Unternehmen können Höchstarbeitszeiten besser überwachen, Freizeitausgleich planen und haben im Fall von Prüfungen (z. B. Zoll, Mindestlohnkontrolle) nachvollziehbare Arbeitszeitnachweise.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Plusstunden sind nicht automatisch zahlungspflichtige Überstunden. Ob ein Vergütungsanspruch entsteht, hängt von Arbeitsvertrag, ggf. Tarifvertrag und der tatsächlichen Handhabung ab. Werden Plusstunden dauerhaft geduldet und abgearbeitet, können sie rechtlich als Überstunden zu werten sein.
Eine gesetzliche Obergrenze für Plusstunden gibt es nicht, wohl aber Grenzen aus dem Arbeitszeitgesetz zu täglicher Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Unternehmen sollten interne Höchstgrenzen für Zeitkonten definieren und vertraglich regeln, bis wann Plusstunden wieder abgebaut sein müssen.
Am praktikabelsten ist eine digitale Zeiterfassung mit Arbeitszeitkonto-Funktion. Arbeitsbeginn, -ende und Pausen werden erfasst, daraus werden Plus- und Minusstunden automatisch berechnet und Übersichten für Mitarbeiter, Führung und Lohnabrechnung bereitgestellt.
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