Pausenabzug

Pausenabzug bezeichnet den automatischen oder manuellen Abzug der gesetzlichen oder betrieblich vereinbarten Ruhepausen von der erfassten Arbeitszeit. Er beeinflusst die vergütete Arbeitszeit, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und die Lohnabrechnung maßgeblich.
Das Wichtigste in Kürze
Pausenabzug beschreibt die Art und Weise, wie Ruhepausen von der Anwesenheitszeit abgezogen werden, um die vergütete Arbeitszeit zu ermitteln. Grundlage sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 4 ArbZG zur Pausenregelung, sowie arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen.
In der Praxis gibt es zwei Hauptvarianten: Entweder werden Pausen exakt gestempelt (Beginn/Ende der Pause) oder es wird mit festen, automatischen Pausenabzügen gearbeitet (z. B. 30 Minuten nach 6 Stunden Arbeitszeit). Automatische Pausenabzüge sind verbreitet, bergen aber Risiken: Werden Pausen pauschal abgezogen, obwohl Mitarbeitende in dieser Zeit tatsächlich gearbeitet haben, kann dies zu vergütungsrechtlichen Konflikten und im Extremfall zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz führen.
Wichtig ist zudem, dass gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen tatsächlich genommen und nicht nur auf dem Papier abgezogen werden. Andernfalls drohen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, etwa im Hinblick auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten. Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge sollten klar regeln, wie Pausen erfasst und abgezogen werden.
Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen, indem sie Pausen transparent abbilden: Mitarbeitende buchen Pausen per Knopfdruck, Systeme können Mindestpausen anmahnen oder bei Überschreitung von Arbeitszeiten warnen. Gleichzeitig lassen sich Regeln für automatischen Pausenabzug hinterlegen, die im Bedarfsfall angepasst und ausgewertet werden können. So entsteht eine nachvollziehbare Dokumentation, die sowohl für Lohnabrechnung als auch für interne Kontrollen und mögliche Prüfungen (z. B. Mindestlohn, Dokumentationspflichten) nutzbar ist.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Automatische Pausenabzüge sind grundsätzlich möglich, solange sie transparent geregelt sind und die pausierten Zeiten tatsächlich arbeitsfrei sind. Wird in der „abgezogenen“ Zeit gearbeitet, muss diese Arbeitszeit vergütet und die Regelung angepasst werden.
Eine Pflicht zur Stempelung ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz, kann aber durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt werden. Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und zur Vermeidung von Streitfällen ist eine klare Pausenbuchung in der Praxis empfehlenswert.
Werden Pausen zu Unrecht von der Arbeitszeit abgezogen, sinkt der rechnerische Stundenlohn und es kann zu Verstößen gegen das Mindestlohngesetz kommen. Deshalb sollten Pausenabzüge regelmäßig geprüft und korrekt dokumentiert werden.
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