Pause

Pause ist die im Arbeitsalltag fest eingeplante Unterbrechung der Arbeitszeit, in der nicht gearbeitet wird und der Beschäftigte frei über die Zeit verfügen kann. Sie dient der Erholung und ist im Arbeitszeitgesetz mit Mindestdauern und -zeitpunkten geregelt.
Das Wichtigste in Kürze
Unter einer Pause wird im arbeitsrechtlichen Sinn eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeitszeit verstanden, in der der Arbeitnehmer weder arbeiten noch sich zur Arbeit bereithalten muss. Entscheidend ist, dass echte Erholung möglich ist und die Zeit frei genutzt werden kann (keine ständige Rufbereitschaft, kein „nebenbei mitlaufen“ von Aufgaben).
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt Mindestpausen vor: Bei mehr als sechs bis zu neun Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten. Diese Pausen müssen im Voraus festgelegt und können in Blöcken von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Sie zählen nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit, sofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes geregelt ist.
Im Alltag kleiner und mittlerer Unternehmen entstehen häufig Probleme: Mitarbeitende vergessen, Pausen zu nehmen oder melden nur „durchgearbeitet“, um früher gehen zu können; Pausen werden pauschal unterstellt, obwohl durchgearbeitet wurde; oder es gibt keine klare Pausenregelung für Außendienst, Homeoffice oder Schichtarbeit. Das kann zu Verstößen gegen das ArbZG, Konflikten mit Mitarbeitenden und fehlerhaften Lohnabrechnungen führen.
Digitale Zeiterfassung hilft, Pausen transparent zu planen und korrekt zu dokumentieren. Systeme bieten etwa automatische Pausenabzüge nach klar definierten Regeln, explizite An- und Abmeldungen für Pausen, Auswertungen bei Verstößen gegen Pausen- und Ruhezeiten sowie Nachweise für Aufsichtsbehörden oder Betriebsprüfungen. So lassen sich gesetzliche Vorgaben besser einhalten, Überlastung vermeiden und Diskussionen über angeblich „nicht genommene“ oder „zu lange“ Pausen reduzieren.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Gesetzliche Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich unbezahlte Ruhezeiten und zählen nicht zur Arbeitszeit. Eine Bezahlung kann sich aber aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben.
Auf die gesetzlichen Mindestpausen darf nicht wirksam verzichtet werden, sie sind zwingend. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung zu organisieren und zu überwachen, auch wenn Mitarbeitende lieber „durcharbeiten“ möchten.
Pausen können aktiv gestempelt (Aus- und Einstempeln) oder nach definierten Regeln automatisch abgezogen werden. In der Praxis werden häufig kombinierte Modelle genutzt, um sowohl Gesetzeskonformität als auch faire Abrechnung sicherzustellen.
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