Notdienst

Notdienst bezeichnet die Arbeitszeit, in der ein Unternehmen außerhalb der regulären Öffnungs- oder Geschäftszeiten Leistungen zur Verfügung stellt, etwa bei Störungen, Havarien oder dringenden Kundenanfragen. Notdienst fällt häufig in Abend‑, Nacht‑, Wochenend‑ oder Feiertagszeiten und berührt arbeitszeitrechtliche Vorgaben.
Das Wichtigste in Kürze
Notdienst beschreibt geplante Einsätze außerhalb der üblichen Arbeitszeiten, um im Ernstfall schnell reagieren zu können. Typische Beispiele finden sich in Handwerk und Technik (Heizungs‑, IT‑, Elektro‑Notdienst), im Gesundheitswesen, in Apotheken oder bei Sicherheitsdiensten. Im Gegensatz zur reinen Rufbereitschaft halten sich Beschäftigte beim Notdienst aktiv einsatzbereit und erbringen bei Bedarf unmittelbar Arbeitsleistung.
Arbeitsrechtlich zählt Notdienst zur Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Damit gelten u. a. die tägliche Höchstarbeitszeit, Vorschriften zu Ruhezeiten und Pausen sowie besondere Regelungen für Nacht‑ und Sonntagsarbeit. Je nach Branche kommen zusätzlich Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zur Anwendung, die Notdienstzuschläge, Ausgleich durch Freizeit oder besondere Planungsregeln festlegen. Auch das Mindestlohngesetz ist zu beachten: Jede geleistete Notdienststunde ist mindestens mit Mindestlohn zu vergüten.
Organisatorisch erfordert Notdienst klare Dienstpläne, Vertretungsregeln und transparente Kommunikation, um Überlastung einzelner Mitarbeiter zu vermeiden und die Einsatzbereitschaft dauerhaft sicherzustellen. Digitale Zeiterfassung unterstützt dabei, indem Notdienstrufe, Einsatzdauer und Fahrtzeiten minutengenau dokumentiert werden. So lassen sich Zuschläge automatisiert berechnen, Ruhezeiten prüfen und Nachweise für etwaige Kontrollen oder Streitfälle bereitstellen.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist wichtig, Notdienstregelungen schriftlich im Arbeitsvertrag, in Zusatzvereinbarungen oder in Betriebsvereinbarungen festzuhalten und mit einer passenden, digital gestützten Zeiterfassung zu verbinden. So bleiben Personalkosten kontrollierbar und rechtliche Risiken überschaubar.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ja, Notdienst gilt grundsätzlich als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, da währenddessen eine unmittelbare Arbeitspflicht besteht. Dadurch greifen Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und besondere Regelungen für Nacht- und Sonntagsarbeit.
Die Vergütung sollte schriftlich im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Üblich sind Stundensätze mit Zuschlägen oder Freizeitausgleich; der gesetzliche Mindestlohn ist stets einzuhalten.
Praktikabel ist ein rotierender Notdienstplan mit klaren Zuständigkeiten und Vertretungen. Digitale Zeiterfassung und Dienstplan-Tools helfen, Einsätze zu koordinieren, Ruhezeiten einzuhalten und die Abrechnung zu automatisieren.
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