Minusstunden

Minusstunden entstehen, wenn Beschäftigte weniger arbeiten, als laut Arbeitsvertrag oder Dienstplan vorgesehen ist. Die fehlenden Stunden werden auf einem Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto negativ verbucht und müssen später ausgeglichen oder arbeitsrechtlich bewertet werden.
Das Wichtigste in Kürze
Minusstunden sind negative Zeitguthaben auf einem Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto. Sie entstehen, wenn die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinter der vertraglich vereinbarten Sollarbeitszeit zurückbleibt. Typische Ursachen sind geringere Auslastung, kurzfristige Planänderungen oder flexible Arbeitszeitmodelle mit Gleitzeit.
Rechtlich entscheidend ist, wer die Minusstunden „verursacht“ hat. Liegt das Minus an betriebsbedingter schlechter Auslastung oder einer fehlerhaften Dienstplanung, trägt grundsätzlich der Arbeitgeber das sogenannte Betriebsrisiko. In diesen Fällen dürfen Minusstunden in der Regel weder nachgefordert noch vom Lohn abgezogen werden. Haben Beschäftigte hingegen eigenmächtig früher Feierabend gemacht, zu spät begonnen oder Pausen überzogen, können Minusstunden – sofern vertraglich geregelt – nachgearbeitet oder mit Plusstunden verrechnet werden.
Grundlage für die Beurteilung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, etwaige Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge sowie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hinsichtlich Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen. Auch das Mindestlohngesetz spielt eine Rolle: Durch die Verrechnung von Minusstunden darf der effektive Stundenlohn nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn sinken.
Digitale Zeiterfassung hilft, Minusstunden transparent und fälschungssicher zu dokumentieren. Arbeitsbeginn, -ende und Pausen werden minutengenau erfasst, automatisch mit der Sollarbeitszeit abgeglichen und auf dem Zeitkonto verbucht. Führungskräfte erkennen frühzeitig Auffälligkeiten, können Dienstpläne anpassen und mit Mitarbeitern klar über Zeitguthaben und Minusstunden sprechen. Das reduziert Konflikte, erleichtert den Monatsabschluss und unterstützt eine rechtssichere Dokumentation.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ein Abzug ist nur zulässig, wenn Minusstunden vom Mitarbeiter zu vertreten sind und eine klare vertragliche oder tarifliche Regelung besteht. Bei betriebsbedingtem Arbeitsausfall trägt in der Regel der Arbeitgeber das Risiko, ein Lohnabzug ist dann meist nicht zulässig.
Ob und wann Minusstunden verfallen, hängt von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ab. Häufig ist ein Ausgleich innerhalb eines bestimmten Referenzzeitraums vorgesehen, danach werden Reststände geregelt, etwa durch Verfall oder Verrechnung mit Plusstunden.
Eine vorausschauende Dienstplanung und transparente Gleitzeitregeln helfen, Minusstunden zu begrenzen. Digitale Zeiterfassung mit Live-Übersichten über Zeitkonten ermöglicht es, früh gegenzusteuern und Einsatzpläne an die tatsächliche Auslastung anzupassen.
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