Minijob Zeiterfassung

Minijob Zeiterfassung bezeichnet die systematische Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden von geringfügig Beschäftigten. Sie dient der Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Mindestlohn und 520‑Euro‑Grenze sowie einer korrekten Lohnabrechnung und Dokumentation gegenüber Behörden.
Das Wichtigste in Kürze
Minijob Zeiterfassung umfasst alle organisatorischen und technischen Maßnahmen, mit denen Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten (520‑Euro‑Jobs) erfasst, dokumentiert und ausgewertet werden. Ziel ist es, nachweisbar zu belegen, wie viele Stunden in welchem Zeitraum gearbeitet wurden und wie sich dies auf Entgelt, Urlaubsanspruch und Sozialversicherung auswirkt.
Rechtlich sind mehrere Punkte zu beachten: Geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV, das Mindestlohngesetz (MiLoG) und – abhängig von Branche und Arbeitszeitmodell – das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit Vorgaben zu Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen. Zudem bestehen Aufzeichnungs‑ bzw. Dokumentationspflichten für bestimmte Branchen (z. B. nach § 17 MiLoG und SchwarzArbG). Auch das EuGH‑Urteil zur Arbeitszeiterfassung wirkt sich mittelbar aus, weil eine objektive, verlässliche Zeiterfassung gefordert wird.
In der Praxis sind Minijobber häufig unregelmäßig eingesetzt: wechselnde Schichten, Aushilfen an Wochenenden, saisonale Spitzen. Ohne strukturierte Erfassung drohen unbemerkt Mehrstunden, die die 520‑Euro‑Grenze sprengen, fehlerhafte Lohnabrechnungen oder fehlende Nachweise bei Prüfungen durch Zoll oder Rentenversicherung.
Digitale Zeiterfassungslösungen vereinfachen dies deutlich: Minijobber können per App, Terminal oder Browser ein‑ und ausstempeln. Das System berechnet automatisch Stunden, Zuschläge und prüft, ob durch zusätzliche Einsätze die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird. Berichte für Lohnabrechnung und Steuerberater lassen sich mit wenigen Klicks exportieren. Gleichzeitig wird transparent, welche Personalkapazität tatsächlich genutzt wird, was die Einsatzplanung verbessert.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Arbeitszeiten von Minijobbern müssen so dokumentiert werden, dass Mindestlohn, 520‑Euro‑Grenze und Arbeitszeitvorschriften nachweisbar eingehalten werden. In einigen Branchen bestehen zudem besondere Aufzeichnungspflichten nach MiLoG und SchwarzArbG.
Digitale Systeme summieren automatisch alle erfassten Stunden pro Monat und hinterlegen den gültigen Stundenlohn. So ist sofort ersichtlich, wann die 520‑Euro‑Grenze erreicht wird, und Einsätze können rechtzeitig angepasst werden.
Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz gelten grundsätzlich auch für Minijobber. In der Praxis ist es sinnvoll, Pausen getrennt zu erfassen oder automatisiert zu berücksichtigen, um Nettoarbeitszeit und Lohn korrekt berechnen zu können.
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