Mehrarbeit

Mehrarbeit bezeichnet Arbeitsstunden, die über die im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Sie kann vergütet oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden und unterliegt gesetzlichen Grenzen zur Arbeitszeit und Ruhezeit.
Das Wichtigste in Kürze
Mehrarbeit sind Arbeitsstunden, die über die vereinbarte regelmäßige Wochen- oder Monatsarbeitszeit hinausgehen. Maßstab ist in der Praxis meist die im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegte Arbeitszeit, zum Beispiel 40 Stunden pro Woche. Wird diese Grenze überschritten, liegt arbeitsrechtlich Mehrarbeit vor. Sie ist von Überstunden im engeren Sinne zu unterscheiden, da Überstunden häufig zusätzlich die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) meinen.
Das ArbZG setzt klare Grenzen: In der Regel dürfen acht Stunden pro Tag nicht überschritten werden, eine Ausdehnung auf bis zu zehn Stunden ist nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum der Durchschnitt von acht Stunden eingehalten wird (§ 3 ArbZG). Zudem sind Ruhezeiten von mindestens elf Stunden einzuhalten (§ 5 ArbZG). Mehrarbeit muss daher nicht nur organisatorisch, sondern auch rechtlich sauber gesteuert werden.
Ob und wie Mehrarbeit zu vergüten ist, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Möglich sind Zuschläge, der Ausgleich durch Freizeit (Freizeitausgleich) oder ein Arbeitszeitkonto. Fehlt eine klare Regelung, entscheiden im Streitfall oft Gerichte, ob und in welcher Höhe eine Vergütung geschuldet ist. Wichtig ist eine lückenlose, nachvollziehbare Dokumentation der geleisteten Stunden – auch im Hinblick auf Mindestlohn und Nachweispflichten.
Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen, indem sie Mehrarbeitsstunden automatisch erfassen, ausweisen und nach definierten Regeln (z. B. Zuschläge, Zeitkonten) weiterverarbeiten. So lassen sich Höchstarbeitszeiten überwachen, Ruhezeiten kontrollieren und Auswertungen für Lohnabrechnung und Personalplanung erstellen. Das reduziert Konflikte mit Mitarbeitenden, senkt Haftungsrisiken und schafft Transparenz im Betriebsalltag.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Mehrarbeit meint meist alle Stunden über der vertraglichen Arbeitszeit. Überstunden werden oft genutzt, wenn zusätzlich die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten überschritten oder Zuschläge fällig werden. In Verträgen und Tarifverträgen können diese Begriffe aber unterschiedlich definiert sein.
Ob Mehrarbeit vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Pauschale Abgeltungsklauseln sind nur eingeschränkt zulässig. Ohne klare Regelung entscheiden im Streitfall häufig Arbeitsgerichte auf Basis der Nachweise.
Praxisnah sind Arbeitszeitkonten, klare Genehmigungsprozesse und feste Obergrenzen für Mehrarbeit. Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen, indem sie Mehrarbeit automatisch buchen, Freizeitausgleich planen und Führungskräften Übersichten zu Zeitguthaben liefern.
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