GPS-Zeiterfassung

GPS-Zeiterfassung bezeichnet die mobile Arbeitszeiterfassung, bei der Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit mit dem aktuellen Standort des Mitarbeiters per GPS verknüpft werden. Sie wird vor allem im Außendienst, Bau, Handwerk und bei Serviceeinsätzen genutzt.
Das Wichtigste in Kürze
GPS-Zeiterfassung kombiniert mobile Zeiterfassung mit Standortdaten. Mitarbeitende stempeln per App oder mobilem Gerät, während das System den jeweiligen Standort über GPS speichert. Typische Einsatzbereiche sind Bau- und Handwerksbetriebe, Gebäudereinigung, Pflege- und Lieferservices, bei denen Mitarbeitende täglich mehrere Einsatzorte anfahren.
In der Praxis wird häufig festgelegt, dass GPS nur beim Kommen/Gehen oder bei Statuswechseln (z. B. „Fahrtzeit“, „Arbeitszeit vor Ort“) erfasst wird. So entsteht eine nachvollziehbare Zeitleiste der Einsätze, ohne eine permanente Bewegungsüberwachung. Moderne Systeme erlauben Geofencing: Arbeitszeiten können nur in definierten Zonen (Baustelle, Objekt, Kunde) gestartet werden, was die Plausibilität der Daten erhöht und Manipulation erschwert.
Rechtlich ist GPS-Zeiterfassung datenschutzsensibel. Es gelten insbesondere DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Entscheidend sind Datenminimierung, klare Zwecke (z. B. Arbeitszeitdokumentation, Einsatzplanung), begrenzte Speicherfristen und transparente Information der Beschäftigten. Eine dauerhafte Live-Ortung ohne konkreten Anlass ist meist kritisch und kann unverhältnismäßig sein; der Betriebsrat – sofern vorhanden – hat bei Einführung mitzubestimmen.
Gleichzeitig unterstützt GPS-Zeiterfassung die Erfüllung arbeitsrechtlicher Pflichten: Arbeitszeitnachweise nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Kontrolle von Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen sowie die korrekte Zuordnung von Zeiten zu Projekten oder Kostenstellen. Digitale Zeiterfassungssysteme bieten Auswertungen für Lohnabrechnung, Kundenabrechnung und Controlling und reduzieren fehleranfällige handschriftliche Stundenzettel.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
GPS-Zeiterfassung kann zulässig sein, wenn sie verhältnismäßig, zweckgebunden und datenschutzkonform gestaltet wird. Wichtig sind transparente Information der Beschäftigten, Datenminimierung und angemessene Speicherfristen; bei Betriebsrat ist dessen Mitbestimmung erforderlich.
Im Arbeitsverhältnis ist eine freiwillige Einwilligung oft problematisch. Üblicher sind Regelungen über Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Richtlinien, die Zweck, Umfang und Technik klar festlegen und die Vorgaben der DSGVO beachten.
Das sollte ausdrücklich vermieden werden. In der Praxis werden meist nur Zeitpunkte oder kurze Phasen beim Stempeln oder Statuswechsel erfasst, nicht der komplette Bewegungsverlauf. Eine dauerhafte Ortung ist datenschutzrechtlich in der Regel unverhältnismäßig.
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