Freizeitausgleich

Freizeitausgleich bezeichnet den Ausgleich von geleisteten Überstunden oder Mehrarbeit durch bezahlte freie Zeit statt durch Auszahlung. Er dient dazu, Arbeitszeitspitzen abzubauen, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und gesetzliche Arbeitszeitgrenzen einzuhalten.
Das Wichtigste in Kürze
Freizeitausgleich bedeutet, dass geleistete Überstunden oder Mehrarbeit nicht ausgezahlt, sondern durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden. Grundlage sind in der Regel Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. In vielen Regelungen ist festgelegt, ob und wann Überstunden in Freizeit oder Geld ausgeglichen werden und ob Zuschläge entfallen oder erhalten bleiben.
Rechtlich sind insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und ggf. Tarifverträge zu beachten. Das ArbZG regelt unter anderem Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen. Überstunden, die über die zulässige werktägliche Arbeitszeit hinausgehen, müssen innerhalb eines Ausgleichszeitraums wieder auf das zulässige Maß reduziert werden – hier kommt Freizeitausgleich ins Spiel. Wichtig ist, dass trotz Ausgleich die täglichen und wöchentlichen Höchstgrenzen sowie Ruhezeiten eingehalten werden.
In der Praxis erfolgt der Freizeitausgleich häufig über ein Arbeitszeitkonto oder Gleitzeitkonto. Plusstunden werden dort erfasst und später als ganze oder halbe freie Tage abgebaut. Für die Personalplanung ist entscheidend, den Abbau planbar zu gestalten, um keine Engpässe im laufenden Betrieb zu erzeugen.
Digitale Zeiterfassung hilft, den Freizeitausgleich transparent zu steuern: Überstunden werden minutengenau dokumentiert, Salden auf Zeitkonten sind für Führungskräfte und Mitarbeitende einsehbar, und Freizeitausgleich kann gezielt eingeplant und freigegeben werden. Gleichzeitig unterstützen Auswertungen dabei, systematische Überlastung früh zu erkennen und rechtliche Vorgaben aus ArbZG und Dokumentationspflichten zuverlässig einzuhalten.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Es gibt keine generelle Pflicht zum Freizeitausgleich, aber Überstunden müssen arbeitszeitrechtlich ausgeglichen werden. Ob dies durch Freizeit oder Auszahlung geschieht, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes.
Dauer und Rahmen legt in der Regel eine Vereinbarung zum Arbeitszeit- oder Gleitzeitkonto fest. Dabei müssen insbesondere die Ausgleichszeiträume des Arbeitszeitgesetzes und ggf. tarifliche Vorgaben eingehalten werden.
Digitale Zeiterfassung dokumentiert Überstunden exakt und führt Zeitkonten automatisiert. Führungskräfte können Freizeitausgleich planen, genehmigen und so den Abbau von Plusstunden sowie die Einhaltung gesetzlicher Grenzen steuern.
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