Feiertagsarbeit

Feiertagsarbeit ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern an gesetzlichen Feiertagen. Sie unterliegt strengen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, erfordert in der Regel Ausgleich durch bezahlte Freizeit oder Zuschläge und muss korrekt geplant, dokumentiert und vergütet werden.
Das Wichtigste in Kürze
Feiertagsarbeit bezeichnet jede Arbeitsleistung an gesetzlichen Feiertagen im jeweiligen Bundesland. Grundlage ist vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie landesrechtliche Feiertagsgesetze. In vielen Branchen – etwa Pflege, Hotellerie, Gastronomie, Sicherheitsdienste oder Notdienste – ist Feiertagsarbeit betriebsnotwendig und zulässig, erfordert aber klare Regeln und sorgfältige Dokumentation.
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Höchstarbeitszeiten, tägliche Ruhezeiten und Ersatzruhetage eingehalten werden. Zusätzlich sind in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen häufig Feiertagszuschläge oder zusätzlicher Freizeitausgleich geregelt. Diese Zuschläge sind arbeitsrechtlich nicht zwingend, aber weit verbreiteter Standard und werden von Mitarbeitern klar erwartet.
Praktisch wichtig sind drei Punkte: Welche Tage gelten im jeweiligen Bundesland als Feiertage? Wie hoch sind die vertraglich oder tariflich vereinbarten Zuschläge? Und wie wird sichergestellt, dass Arbeitszeit, Pausen sowie Ausgleichstage eindeutig nachgewiesen werden können – auch gegenüber Finanzamt, Zoll oder Rentenversicherung (z.B. im Kontext von Mindestlohn und Sozialabgaben)?
Digitale Zeiterfassung unterstützt, indem Feiertage automatisch erkannt, Arbeitszeiten minutengenau erfasst und die entsprechenden Zuschlagsarten hinterlegt werden. So lassen sich Feiertagsstunden, Sonntagsstunden und Nachtarbeit trennscharf auswerten, Zuschläge korrekt berechnen und in die Lohnabrechnung übergeben. Transparente Auswertungen reduzieren Rückfragen der Mitarbeiter und erleichtern Dienstplanung, Personalkostenkontrolle und die Vorbereitung auf Prüfungen.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Das Arbeitszeitgesetz schreibt keine bestimmten Feiertagszuschläge vor. In der Praxis ergeben sie sich meist aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträgen. Üblich sind prozentuale Zuschläge auf den Stundenlohn oder zusätzlicher Freizeitausgleich.
Arbeitszeiten an Feiertagen sollten eindeutig mit Datum, Beginn, Ende und Pausen dokumentiert werden. Digitale Zeiterfassungsysteme markieren Feiertage automatisch, trennen Feiertagsstunden von Normalstunden und erleichtern damit Lohnabrechnung und Nachweise gegenüber Behörden.
Auch bei Feiertagsarbeit gelten die Ruhezeiten nach Arbeitszeitgesetz. Oft ist zusätzlich ein Ersatzruhetag vorzusehen, insbesondere wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt. Die Planung sollte daher Schichten, Ersatzruhetage und Personalbedarf eng verzahnen.
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