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Dokumentationspflicht

Dokumentationspflicht

Digitale Stejkjkjchuhr
Tejjjrminal
Cloudjjj-zeiterfassung
Arbeitszeitgesetz,Nachweisgesetz,Digitale Stechuhr
Dokumentationspflicht bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung von Unternehmen, bestimmte Daten – insbesondere zu Arbeitszeiten, Löhnen und Beschäftigungsverhältnissen – vollständig, korrekt und nachvollziehbar zu erfassen, zu speichern und im Prüfungsfall vorlegen zu können.
In vielen kleinen Unternehmen werden Arbeitszeiten, Pausen und Zuschläge noch nebenbei in Excel oder auf Papier festgehalten. Spätestens bei einer Betriebsprüfung durch Zoll, Finanzamt oder Aufsichtsbehörden zeigt sich dann, wie wichtig eine saubere Dokumentation ist. Die Dokumentationspflicht sorgt dafür, dass Arbeitszeit- und Lohndaten rechtssicher nachweisbar sind – und schützt damit sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte.

Das Wichtigste in Kürze

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• Dokumentationspflicht umfasst alle gesetzlichen Vorgaben zur Aufzeichnung von Arbeits- und Lohndaten.• Relevante Grundlagen sind u. a. ArbZG, MiLoG, Nachweisgesetz und DSGVO.• Digitale Zeiterfassung erleichtert rechtssichere Nachweise und senkt Verwaltungsaufwand.

Die Dokumentationspflicht umfasst alle gesetzlichen Vorgaben zur Aufzeichnung und Aufbewahrung von arbeitszeit- und lohnrelevanten Informationen. Zentral sind hier unter anderem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Nachweisgesetz (NachwG) sowie branchenspezifische Regelungen (z. B. im Bau oder in der Pflege). Hinzu kommen steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen.


Typische Inhalte der Dokumentationspflicht sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, Pausen, Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit, Zuschläge sowie bei geringfügiger Beschäftigung konkrete Arbeitszeiten und -tage. Das Mindestlohngesetz verlangt für bestimmte Branchen und Beschäftigtengruppen eine besonders detaillierte Arbeitszeitdokumentation, um die Zahlung des Mindestlohns nachprüfen zu können. Verstöße können zu Bußgeldern und Nachzahlungen führen.


Nach dem EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung und der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird zudem erwartet, dass Arbeitgeber ein verlässliches System zur Erfassung der gesamten Arbeitszeit bereitstellen. Parallel gelten datenschutzrechtliche Vorgaben aus der DSGVO, etwa Datenminimierung, Zugriffsbeschränkungen und Löschfristen.


Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen die Erfüllung der Dokumentationspflicht, indem sie Arbeitszeiten automatisch, manipulationssicher und revisionsfähig erfassen. Sie erleichtern Auswertungen für Lohnabrechnung, Mindestlohnprüfung und Arbeitszeitkontrolle, reduzieren Fehlerquellen handschriftlicher Stundenzettel und stellen im Prüfungsfall übersichtliche Nachweise bereit. Für kleine und mittlere Unternehmen wird so der Spagat zwischen Rechtssicherheit und Verwaltungsaufwand deutlich einfacher.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.

Häufige Fragen

Welche Arbeitszeiten müssen im Rahmen der Dokumentationspflicht erfasst werden?

In der Regel sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Pausen und Überstunden zu dokumentieren. In bestimmten Branchen und bei Minijobs gelten nach MiLoG und weiteren Vorschriften oft strengere Anforderungen.

Wie lange müssen Unterlagen zur Arbeitszeitdokumentation aufbewahrt werden?

Für Nachweise nach dem Mindestlohngesetz gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von mindestens zwei Jahren. Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Unterlagen können längeren Fristen unterliegen, weshalb interne Aufbewahrungskonzepte sinnvoll sind.

Reicht ein Excel-Sheet zur Erfüllung der Dokumentationspflicht aus?

Ein Excel-Sheet kann formal genügen, wenn die Daten vollständig, korrekt und unveränderbar dokumentiert werden. In der Praxis sind digitale Zeiterfassungssysteme oft sicherer und effizienter, da sie Manipulation erschweren und Auswertungen automatisieren.

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