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Arbeitszeiterfassung bei Auszubildenden

Arbeitszeiterfassung bei Auszubildenden

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Arbeitszeiterfassung bei Auszubildenden beschreibt die systematische, rechtssichere Aufzeichnung der täglichen und wöchentlichen Arbeits- und Pausenzeiten von Azubis. Ziel ist die Einhaltung von Arbeitszeitgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Ausbildungsrahmenplan sowie eine transparente Vergütung.
In Betrieben mit Auszubildenden kollidieren oft betriebliche Abläufe mit Schulzeiten, Pausenregelungen und strengeren Schutzvorschriften. Gerade kleinere Unternehmen sind unsicher, welche Arbeitszeiten von Azubis wie genau dokumentiert werden müssen. Arbeitszeiterfassung bei Auszubildenden ist relevant, um rechtliche Vorgaben (z. B. ArbZG, Jugendarbeitsschutz) einzuhalten, Haftungsrisiken zu reduzieren und gleichzeitig eine faire, nachvollziehbare Behandlung der Auszubildenden sicherzustellen.

Das Wichtigste in Kürze

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• Auszubildende unterliegen besonderen Arbeitszeit- und Jugendschutzvorschriften• Arbeitszeiterfassung schafft Rechtssicherheit, Transparenz und Nachweise• Digitale Zeiterfassungssysteme unterstützen bei Regeln, Auswertungen und Lohnabrechnung

Arbeitszeiterfassung bei Auszubildenden umfasst die lückenlose Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit inklusive Pausen und Berufsschulzeiten. Sie ist vor allem durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für Minderjährige sowie durch Mindestlohn- und Dokumentationspflichten geprägt.


Für minderjährige Auszubildende gelten strengere Grenzen (z. B. kürzere Höchstarbeitszeit, längere Ruhezeiten, besondere Pausenregelungen), die im Alltag leicht übersehen werden – etwa bei langen Berufsschultagen, Blockunterricht oder Einsätzen im Schichtbetrieb. Auch Wegezeiten zwischen Betrieb und Berufsschule, Prüfungen oder ausbildungsfremde Tätigkeiten werfen häufig Fragen auf.


Eine saubere Arbeitszeiterfassung hilft, Überstunden, Verstöße gegen Höchstarbeitszeiten oder fehlende Pausen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Gleichzeitig schafft sie Transparenz gegenüber Auszubildenden, Eltern (bei Minderjährigen) und Berufsschulen und unterstützt bei Rückfragen von Kammern oder Behördenprüfungen.


Digitale Zeiterfassungssysteme erleichtern dies deutlich: Azubis können Zeiten per App, Web oder Terminal buchen, Pausen werden klar ausgewiesen, Schultage separat gekennzeichnet und Regeln für Minderjährige technisch hinterlegt. Automatische Prüfungen und Auswertungen zeigen Verstöße gegen Ruhezeiten oder Höchstarbeitszeiten an. Für Betriebe mit mehreren Auszubildenden bietet ein digitales System zudem eine einheitliche Grundlage für Ausbildungsnachweise, Einsatzpläne und die Lohnabrechnung.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.

Häufige Fragen

Müssen Arbeitszeiten von Auszubildenden immer erfasst werden?

Ja, die Arbeitszeit von Auszubildenden sollte grundsätzlich vollständig dokumentiert werden, insbesondere bei minderjährigen Azubis. So lassen sich Vorgaben aus ArbZG und Jugendarbeitsschutz nachweisen und Risiken bei Kontrollen minimieren.

Zählt Berufsschulzeit bei Auszubildenden als Arbeitszeit und muss erfasst werden?

Berufsschulzeiten gelten je nach Alter und Schulumfang ganz oder teilweise als Arbeitszeit und sind zu berücksichtigen. Eine getrennte, nachvollziehbare Erfassung von Schul- und Betriebszeiten erleichtert die Bewertung und die rechtssichere Dokumentation.

Wie hilft digitale Zeiterfassung speziell bei Auszubildenden?

Digitale Systeme bilden Regeln für Minderjährige ab, warnen bei Verstößen und trennen Berufsschul- von Betriebszeiten. Zudem lassen sich Auswertungen für Lohnabrechnung, Ausbildungsnachweise und Behördenprüfung schnell und einheitlich erstellen.

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