Arbeitsortnachweis

Der Arbeitsortnachweis dokumentiert, an welchem Ort Beschäftigte ihre Arbeitsleistung erbringen – etwa Betrieb, Baustelle, Homeoffice oder beim Kunden. Er dient der Transparenz, Organisation, Arbeitsschutzkontrolle und kann bei Lohnabrechnung, Spesen und Prüfungen durch Behörden eine wichtige Rolle spielen.
Das Wichtigste in Kürze
Der Arbeitsortnachweis beschreibt die systematische Dokumentation, an welchem Ort Mitarbeitende ihre Arbeitszeit leisten. Er ergänzt die Zeiterfassung um die Information, ob im Betrieb, auf der Baustelle, bei Kunden, unterwegs (Dienstreise) oder im Homeoffice gearbeitet wurde.
Rechtlich existiert in Deutschland keine einheitliche gesetzliche Norm nur für den „Arbeitsortnachweis“. Arbeitsort und mobiler Einsatz können jedoch aus verschiedenen Regelwerken relevant werden:
- Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag: legen häufig den regelmäßigen Arbeitsort und Möglichkeiten von Versetzungen, Homeoffice oder Außendienst fest.
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG): betrifft insbesondere Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen – unabhängig vom Ort. Ein klarer Arbeitsortnachweis unterstützt dabei, Arbeitswege, Reisezeiten und Rufbereitschaft sauber abzugrenzen.
- Mindestlohngesetz und Dokumentationspflichten: In bestimmten Branchen erleichtert die Kombination aus Zeit- und Arbeitsortnachweis die Erfüllung von Aufzeichnungspflichten gegen über Zoll und Behörden.
Praxisrelevant ist der Arbeitsortnachweis für:
- Einsatzplanung und Projektsteuerung (z. B. welches Team auf welcher Baustelle ist)
- Kostenstellen- und Projektzuordnung von Arbeitsstunden- Abrechnung von Reisekosten, Fahrzeiten und Spesen- Nachweis gegenüber Kunden (z. B. Handwerk, Service, Pflege)
- Nachvollziehbarkeit bei Arbeitsunfällen und Arbeitsschutzfragen
Digitale Zeiterfassungssysteme können den Arbeitsortnachweis direkt mit der Buchung kombinieren, etwa per Auswahl eines Standorts, Projekts oder Kunden, GPS-Unterstützung (mit DSGVO-konformer Konfiguration) oder festen Terminals an einzelnen Standorten. So entsteht eine strukturierte, auswertbare Datenbasis, die Planung, Controlling und Prüfungen deutlich vereinfacht.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen sollte ein Fachanwalt oder Steuerberater hinzugezogen werden.
Häufige Fragen
Ein expliziter Arbeitsortnachweis wird im Gesetz nicht einheitlich gefordert. Je nach Branche, Tarifvertrag, Kundenanforderungen oder behördlichen Auflagen kann die Dokumentation des Einsatzortes aber praktisch notwendig oder mittelbar verpflichtend sein.
Mindestens sollte der konkrete Standort (z. B. Niederlassung, Baustelle, Kunde) und der Zeitraum erkennbar sein. In projektorientierten Betrieben empfiehlt sich zusätzlich die Zuordnung zu Projekten oder Kostenstellen, um Abrechnung und Controlling zu erleichtern.
Digitale Systeme sollten nur die notwendigen Daten erfassen, klare Zugriffsrechte definieren und transparente Informationen für Beschäftigte bereitstellen. Bei GPS-Funktionen sind Zweckbindung, Abschaltmöglichkeiten und angemessene Speicherfristen besonders wichtig.
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