Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass ein Arbeitgeber (Verleiher) seine Beschäftigten vorübergehend an ein anderes Unternehmen (Entleiher) überlässt. Die Arbeitsleistung erfolgt beim Entleiher, das Arbeitsverhältnis und die arbeitsvertragliche Verantwortung bleiben jedoch beim Verleiher.
Gerade bei Auftragsspitzen oder Krankheit im Team entsteht schnell Personalengpass. Arbeitnehmerüberlassung wirkt hier wie ein flexibles Sicherheitsnetz, birgt aber rechtliche Risiken. Für Unternehmen ist wichtig zu verstehen, wie Leiharbeit rechtssicher organisiert, korrekt vergütet und sauber dokumentiert wird – insbesondere bei Arbeitszeiten, Zuschlägen und der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitnehmerüberlassung ist die zeitlich befristete Überlassung von Beschäftigten an ein anderes Unternehmen nach AÜG.
- Entleiher steuert die Arbeit, Verleiher bleibt Arbeitgeber und trägt die arbeitsvertragliche Verantwortung.
- Digitale Zeiterfassung erleichtert die rechtssichere Dokumentation von Arbeitszeiten, Zuschlägen und Kostenstellen.
Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit/Zeitarbeit) liegt vor, wenn ein Verleiher seine Beschäftigten zeitlich befristet an ein drittes Unternehmen, den Entleiher, überlässt. Rechtliche Grundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Der Arbeitsvertrag besteht zwischen Verleiher und Arbeitnehmer, die Weisungsbefugnis im Arbeitsalltag liegt jedoch beim Entleiher.
Für Unternehmen ist wichtig: Arbeitnehmerüberlassung ist erlaubnispflichtig. Ohne gültige AÜG-Erlaubnis kann eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegen – mit der Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer fingiert werden kann und Bußgelder drohen. Zudem gelten Vorgaben zu Höchstüberlassungsdauer und zum Grundsatz des „Equal Pay“ nach einer bestimmten Einsatzdauer.
Im Alltag bedeutet das: Der Entleiher integriert die Leiharbeitskraft in Schichtpläne, Dienstpläne und Arbeitsabläufe. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Ruhezeiten, Pausen und eventuelle Tarifverträge eingehalten werden. Besonders sensibel sind Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit sowie Überstunden und Zuschläge, die korrekt erfasst und abgerechnet werden müssen.
Digitale Zeiterfassung unterstützt hier maßgeblich: Arbeitsstunden von Leiharbeitnehmern können getrennt je Einsatzort, Kostenstelle oder Projekt erfasst und eindeutig dem Entleiher zugeordnet werden. So lassen sich Nachweise für Mindestlohn, Höchstarbeitszeiten und Dokumentationspflichten einfach erfüllen. Schnittstellen zu Lohnabrechnung oder zum Zeitarbeitsunternehmen erleichtern zudem die korrekte Verrechnung und reduzieren Fehler bei Stundenzetteln.
Über den Autor
Ioana Ratiu
Head of Customer Success
Ioana Ratiu ist Head of Customer Success bei zeitstrom.com. Mit ihrer Expertise im Aufbau nachhaltiger Kundenbeziehungen sowie der Maximierung des Nutzens maßgeschneiderter Softwarelösungen unterstützt sie Unternehmen bei erfolgreicher Implementierung und langfristiger Wertschöpfung.
Häufige Fragen
Rechtlicher Arbeitgeber ist der Verleiher, also das Zeitarbeitsunternehmen. Der Entleiher übt zwar das Weisungsrecht im Arbeitsalltag aus, schließt aber keinen Arbeitsvertrag mit der Leiharbeitskraft, sofern die Überlassung rechtmäßig erfolgt.
Primär muss der Entleiher im Betrieb sicherstellen, dass Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden. Der Verleiher bleibt jedoch ebenfalls in der Verantwortung und benötigt transparente Daten, etwa durch digitale Zeiterfassung, um Pflichten zu erfüllen.
Arbeitsstunden von Leiharbeitskräften können minutengenau je Einsatzbetrieb und Kostenstelle dokumentiert werden. Diese Daten dienen als Basis für die Abrechnung mit dem Verleiher, die Kontrolle von Höchstarbeitszeit und Zuschlägen sowie den Nachweis gegenüber Behörden.