Überstunden
Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich oder tariflich vereinbarte regelmäßige Wochen- bzw. Tagesarbeitszeit hinausgehen. Sie unterliegen gesetzlichen Grenzen, müssen erfasst werden und können bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
In vielen kleinen Unternehmen fallen regelmäßig längere Arbeitstage an – Aufträge drängen, Kunden warten, Personal fehlt. Schnell stellt sich die Frage: Handelt es sich um Überstunden, wie sind diese zu vergüten und welche Grenzen gelten? Der richtige Umgang mit Überstunden ist wichtig, um rechtliche Risiken zu vermeiden, Kosten im Blick zu behalten und die Mitarbeitenden langfristig zu binden.
Das Wichtigste in Kürze
- Überstunden sind Arbeitszeiten über der vertraglichen Regelarbeitszeit
- Sie unterliegen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und müssen dokumentiert werden
- Digitale Zeiterfassung schafft Transparenz und vereinfacht Vergütung oder Freizeitausgleich
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die individuell vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, etwa über 40 Stunden pro Woche laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Zu unterscheiden ist häufig zwischen betriebsinternen Begriffen wie „Mehrarbeit“ und dem gesetzlichen Begriff der „Mehrarbeit“ nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der sich auf Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Höchstarbeitszeit bezieht.
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht mehr als 8 Stunden täglich arbeiten, ausweitbar auf 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Schnitt wieder 8 Stunden erreicht werden (§ 3 ArbZG). Zudem sind Ruhezeiten von mindestens 11 Stunden einzuhalten (§ 5 ArbZG). Überstunden müssen sich in diesen Grenzen bewegen und dürfen meist nur angeordnet werden, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vorgesehen ist.
Für Überstunden kann ein Zuschlag gezahlt oder Freizeitausgleich gewährt werden. Wie genau Vergütung oder Ausgleich erfolgen, ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag. Wichtig ist außerdem die Dokumentation: Für bestimmte Gruppen (z. B. Minijobber) besteht nach Mindestlohngesetz und Nachweisgesetz eine besondere Dokumentationspflicht, um die Einhaltung des Mindestlohns nachweisen zu können.
Digitale Zeiterfassung erleichtert den Umgang mit Überstunden erheblich. Beginn, Ende und Pausen der Arbeitszeit werden minutengenau erfasst, Überstunden automatisch berechnet und in Zeitkonten dargestellt. So lassen sich Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten besser überwachen und Ausgleichs- oder Vergütungsansprüche transparenter handhaben. Gleichzeitig reduziert sich der Aufwand für Lohnabrechnung und Auswertungen.
Über den Autor
Linda Fürth
Customer Success Manager
Linda Fürth ist Customer Success Manager bei zeitstrom.com. Mit ihrer Expertise im Aufbau nachhaltiger Kundenbeziehungen sowie der Maximierung des Nutzens maßgeschneiderter Softwarelösungen unterstützt sie Unternehmen bei erfolgreicher Implementierung und langfristiger Wertschöpfung.
Häufige Fragen
Überstunden liegen vor, wenn die vertraglich oder tariflich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit überschritten wird, etwa mehr als 40 Stunden pro Woche. Ob sie vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Überstunden müssen grundsätzlich entweder bezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, sofern sie wirksam angeordnet oder geduldet wurden. Pauschale Ausschlüsse im Arbeitsvertrag sind nur eingeschränkt zulässig und häufig auf eine bestimmte Anzahl von Stunden begrenzt.
Digitale Zeiterfassung erfasst Arbeitszeiten automatisch und weist Überstunden transparent pro Mitarbeitendem aus. Dadurch lassen sich Höchstarbeitszeiten kontrollieren, Zeitkonten führen und Vergütung oder Freizeitausgleich korrekt in die Lohnabrechnung übernehmen.